31. August 2007 Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur heimlichen Online-Überwachung von Computern gehen laut einem Zeitungsbericht weiter als bisher bekannt. Wie die Berliner Zeitung unter Berufung auf den Entwurf des neuen BKA-Gesetzes berichtet, soll das Bundeskriminalamt Online-Durchsuchungen für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung durchführen dürfen.
Zudem soll ein Zugriff auf Computer künftig auch dann erlaubt sein, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist.
Nicht nur Terrorverdächtige im Visier?
Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung enthält der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes nach Angaben der Zeitung unter anderem auch erheblich ausgeweitete Möglichkeiten zur Erhebung personenbezogener Daten und für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Zudem ist der Personenkreis, auf den das BKA seine Ermittlungen ausweiten kann, in dem Gesetzentwurf demnach deutlich weiter gefasst als bislang. So sollen die Ermittler künftig nicht nur von Terrorverdächtigen Daten erheben dürfen, sondern auch von Kontakt- und Begleitpersonen, derer sich potentielle Täter zur Begehung der Straftat bedienen könnten.
Beratungen in Berlin
Sicherheitspolitiker von Regierung und Koalitionsfraktionen beraten an diesem Freitag auf Einladung des Bundesinnenministeriums in Berlin abermals über die umstrittene Online-Durchsuchung.
Bei der SPD und bei Datenschützern hatte sich der Widerstand gegen das Projekt verhärtet, nachdem Schäuble unter anderem vorgesehen hatte, zur Installierung der Spähprogramme auf den Computern Verdächtiger auch E-Mails mit dem Absender anderer Behörden als Türöffner zu benutzen. (Siehe auch: Kritik an Online-Durchsuchung mit falscher Behörden-E-Mail)
Die umstrittene Anti-Terror-Maßnahme soll Teil des Gesetzes zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts sein. Die SPD fordert, das Vorhaben zunächst aus dem BKA-Gesetz auszukoppeln und solange zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen entschieden haben wird. Das dürfte Anfang kommenden Jahres geschehen. Schäuble beharrt dagegen auf einer Paketlösung und will Online-Durchsuchungen alsbald ermöglichen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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