24. November 2003 Der zuückgetretene georgische Präsident Eduard Schewardnadse will in seiner Heimat bleiben und nicht nach Deutschland kommen. Das sagte der 75jährige frühere Außenminister der Sowjetunion am Montag in einem ZDF-Interview. Obwohl ich Deutschland sehr liebe, meine Heimat ist Georgien, und der bin ich es schuldig, hier zu bleiben, sagte Schewardnadse und ergänzte: Ich denke nicht daran, nach Deutschland zu kommen. Für die Einladung allerdings bedanke ich mich.
Seit seinem Rücktritt war immer wieder darüber spekuliert worden, ob Schewardnadse nach Baden-Baden ins Exil geht. Verwirrung stifteten die deutschen Behörden. Ein Sprecher des Bundesgrenzschutzes (BGS) bestätigte am Montag zunächst die Ankunft Schewardnadses auf dem Flughafen Baden-Baden. Andere zuständige BGS- und Regierungsstellen dementierten dies kurz darauf.
Schewardnadse willkommen
Schewardnadses Sprecher Kacha Imnadse sagte in Tiflis, der Politiker halte sich weiter in Georgien auf. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes betonte: Wir wissen nichts über die Pläne von Herrn Schewardnadse. Auch dem Bundesinnenministerium sowie dem baden-württembergischen Innenministerium lagen eigenen Angaben zufolge keine Informationen vor.
Die Bundesregierung hatte sich zuvor bereit erklärt, den ehemaligen Präsidenten in Deutschland aufzunehmen. Regierungssprecher Béla Anda sagte in Berlin, Schewardnadse sei hier willkommen. Er habe sich in seinen fünf Jahren als sowjetischer Außenminister große Verdienste erworben und die Wiedervereinigung Deutschlands mit ermöglicht. Zugleich sagte die Regierung Georgien Unterstützung zu.
Fischer sagt Hilfe zu
Außenminister Joschka Fischer erklärte, Deutschland werde Georgien in der gegenwärtigen Situation nach Kräften unterstützen. Er appellierte an die neuen Führer des Landes, umgehend für ein Ende der Instabilität zu sorgen. Die angekündigten Neuwahlen müßten genutzt werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Führung des Landes wieder herzustellen. Das durch die Unregelmäßigkeiten bei den jüngsten Parlamentswahlen entstandene demokratische Defizit muss geschlossen werden, forderte der Grünen-Politiker.
Er lobte Schewardnadse, der mit seinem Rücktritt vom Präsidentenamt die Voraussetzungen für einen Neuanfang geschaffen habe. Das langjährige georgische Staatsoberhaupt hat mit diesem richtigen und verantwortungsvollen Schritt das Land vor weiterer Spaltung, vor Gewalt und Blutvergießen bewahrt, erklärte er. Das sei ein wichtiger Beitrag in Richtung Stabilität gewesen.
Wahlen innerhalb 45 Tagen
Einen Tag nach Schewardnadses Rücktritt hat auch Innenminister Koba Nartschemaschwili sein Amt niedergelegt. Zu diesem Schritt habe er sich bereits am Sonntag entschlossen. Bevor er seinen Rücktritt verkünden konnte, seien aber noch verschiedene technische Details zu klären gewesen. Ich habe meine Pflicht getan, indem ich als Minister den Präsidenten unterstützt habe, fügte Nartschemaschwili hinzu.
Die neue Übergangspräsidentin Nino Burdschanadse rief in ihrer ersten Fernsehansprache zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung auf. Der von Schewardnadse am Wochenende verhängte Ausnahmezustand werde aufgehoben. Gleichzeitig bekräftigte sie, daß binnen 45 Tagen Präsidenten- und Parlamentswahlen stattfinden würden. Bis zu den Neuwahlen werde sie keine personellen Veränderungen in der Regierung vornehmen, doch sollten gewisse Politiker besser nicht in ihren Ämtern verbleiben.
Rund 50.000 Menschen feierten bis in die Morgenstunden auf den Straßen von Tiflis den Sieg der Oppositionsbewegung. Burdschanadse rief derweil die ranghöchsten Sicherheitsbeamten Georgiens zusammen, um sie zur Loyalität gegenüber der Interimsverwaltung zu verpflichten. An dem Treffen nahm auch der Vorsitzende des Nationalen Sicherheitsrats, Tedo Dschaparidse, teil. Dieser hatte am Sonntag Betrug bei der Parlamentswahl vom 2. November eingeräumt und war daraufhin noch von Schewardnadse entlassen worden. Innenminister Koba Nartschemaschwili, der Schewardnadse bis zuletzt unterstützt hatte, blieb dem Treffen dagegen fern.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.11.2003, Nr. 273, S. 1, mwe.
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