16. Juni 2005 Bundespräsident Horst Köhler hat es vorerst abgelehnt, das Gesetz zur Ratifizierung der EU-Verfassung durch Deutschland zu unterschreiben.
Er werde das Gesetz solange nicht ausfertigen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler entschieden habe, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung des Bundespräsidialamtes in Berlin.
Einstweilige Anordnung entfällt
Nach Auffassung Köhlers entfällt damit für die Karlsruher Richter auch die Notwendigkeit, die von Gauweiler beantragte einstweilige Anordnung zu erlassen. Über die Entscheidung seien auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, die Bundesregierung und der Bundesrat unterrichtet worden, hieß es in der Erklärung.
Bundestag und Bundesrat hatten den Verfassungsvertrag mit großer Mehrheit Ende Mai gebilligt. (Siehe auch: Bundestag stimmt für EU-Verfassung und Bundesrat billigt EU-Verfassung) Gauweiler begründete seine Klage mit einer drohenden Entmachtung des Bundestages und verlangte eine Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag in Deutschland. Der CSU-Politiker hatte in seiner Klageschrift argumentiert, Bundestag und Bundesrat seien auch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit nicht berechtigt, die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen.
Köhler unterstützt Verfassungsvertrag politisch
Das Bundespräsidialamt hatte im Mai mitgeteilt, Köhler werde nach der abschließenden Abstimmung über die Verfassung am 27. Mai im Bundesrat das Gesetz zu dem Vertrag, wie das bei allen Gesetzen geschieht, rechtlich prüfen und danach über seine Unterschrift entscheiden. Politisch unterstütze Köhler die EU-Verfassung, wurde versichert. Dies habe er auch jüngst in seiner Rede zur Verleihung des Karlspreises deutlich gemacht. (Siehe auch: EU-Verfassung: Gauweiler-Klage könnte Köhler-Unterschrift verzögern)
Das Bundespräsidialamt gab die Entscheidung nur einen Tag vor dem EU-Gipfel in Brüssel bekannt, bei dem die Staats- und Regierungschefs der Union unter anderem über den weiteren Ratifikationsprozeß des Verfassungsvertrages beraten wollen. Der Vertrag muß in allen 25 Mitgliedstaaten angenommen und per Gesetz umgesetzt (ratifiziert) werden, bevor er wirksam wird.
Text: FAZ.NET mit Informationen von AP und ddp
Bildmaterial: AP
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