29. August 2005 Befindet sich Deutschland im Krieg? Ist der Kampf gegen islamistische Terroristen eine Auseinandersetzung mit Feinden des Rechtsstaats, die mit besonderen Mitteln geführt werden muß? Während Generalbundesanwalt Nehm diese Wortwahl ablehnt, hat Bundesinnenminister Schily (SPD) immerhin schon von einem grauen Krieg gesprochen. Wer den Tod wolle, könne ihn haben, sagte er. Und er brachte eine vorbeugende Sicherungshaft gegen gefährliche Personen ins Gespräch, um von ihnen womöglich ausgehende Gefahren zu verhindern.
Zwar sprach Schily - angesichts fehlender Mehrheiten - von einer eher theoretischen Debatte. Doch immerhin kündigte sein politischer Gegner und persönlicher Freund, der bayerische Innenminister Beckstein (CSU), sogleich an, diese Idee im Fall eines Regierungswechsels zu verwirklichen. Soweit es sich dabei allerdings um Polizeirecht handelt, sind die Länder ohnehin zuständig. Bayern könnte also sofort gesetzlich tätig werden, hält sich aber wohlweislich zurück.
Kein konkreter Anschlagsplan bekannt
Diese Debatte zeigt das Vorantasten auf gefährlichem Gebiet. Wie weit kann der Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde gehen, ohne sich selbst aufzugeben? Wann ist die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht mehr gewahrt? Der Umbau der Sicherheitsarchitektur unter der rot-grünen Regierung hatte seinen Grund in der hohen abstrakten Gefahr, die nach Ansicht der Sicherheitsbehörden seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in Deutschland herrscht - insbesondere seit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und dem Irak-Krieg.
Dabei gab es auch konkrete Gefahren. Mehrere höchstwahrscheinlich geplante Anschläge wurden hierzulande verhindert. Im Visier islamistischer Terroristen waren vor allem israelische und amerikanische Einrichtungen - etwa durch die Gruppe Al Tawhid, der in Düsseldorf der Prozeß gemacht wird. Bisher wurde allerdings kein konkreter Anschlagsplan bekannt, der eine möglichst große Zahl von Passanten betroffen hätte - ähnlich wie in Madrid oder in London.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Nach Einschätzung nicht nur der deutschen Sicherheitsbehörden sind die Staaten, die sich aktiv am Irak-Konflikt beteiligen, am meisten gefährdet. Es wird allerdings zum einen darauf hingewiesen, daß auch Deutschland an der Ausbildung von irakischen Soldaten beteiligt ist. In Deutschland läuft ein Verfahren gegen die Gruppe Ansar al Islam, welche den Terror im Irak unterstützt und hierzulande vermutlich ein Attentat auf den irakischen Ministerpräsidenten Allawi plante. Zum anderen ist der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ein Grund dafür, daß auch Deutschland in Video-Botschaften von Al Qaida als Gegner genannt wurde.
Insgesamt laufen mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen Islamisten. Sieben Anklagen wurden seit 2001 erhoben. Zwei der mutmaßlichen Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 wurden in Deutschland angeklagt und vor Gericht gestellt. Abdelghani Mzoudi und Mounir al Motassadeq warf die Bundesanwaltschaft vor, Mitglieder der in Hamburg ansässigen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und Beihilfe zu den Anschlägen gegen Amerika geleistet zu haben. Mzoudi wurde vom Bundesgerichtshof freigesprochen. Er kehrte - seiner Ausweisung zuvorkommend - nach Marokko zurück. Motassadeq wurde, nachdem der Bundesgerichtshof seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft aufgehoben hatte, zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kein Feindstraf- und kein Freundstrafrecht
Ein Grundproblem in diesen Prozessen war die unklare Beweislage: Die mutmaßlichen Planer der Anschläge, Ramzi Binalshibh und Scheich Mohammed, befinden sich in amerikanischem Gewahrsam. Die Vereinigten Staaten wollten aus Sicherheitsgründen weder eine Vernehmung der beiden gestatten noch der deutschen Justiz (wohl aber den Sicherheitsdiensten) Vernehmungsprotokolle übersenden. Diese anfangs wenig kooperative Haltung hat sich am Ende verändert.
Nach verschiedenen Vorstößen der Bundesregierung wurden schließlich Zusammenfassungen von Vernehmungen geschickt, die einen zweifelhaften Beweiswert haben und von den Gerichten entsprechend gewürdigt werden müssen. Generalbundesanwalt Nehm kritisierte die Anforderungen, welche die Justiz in Terrorprozessen stelle. Deutschland brauche kein Feindstrafrecht, aber auch kein Freundstrafrecht. Während die Sicherheitsdienste international offenbar gut zusammenarbeiten, gibt es Probleme bei der justitiellen Aufarbeitung des Terrorismus.
Nicht die letzte Prüfung
Das zeigte sich auch beim europäischen Haftbefehl. Bei dessen Umsetzung in deutsches Recht schoß Deutschland über das Ziel einer zügigen Auslieferung von Straftätern hinaus: Regierung und Bundestag mißachteten die Vorgaben des Grundgesetzes, so daß das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zum europäischen Haftbefehl aufhob. Deshalb konnte der deutsch-syrische Terrorverdächtige Darkazanli zunächst nicht nach Spanien ausgeliefert werden.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit dem von Bundesinnenminister Schily vorgelegten Luftsicherheitsgesetz befassen. Dagegen hatte - zum Mißfallen Schilys - Bundespräsident Köhler Bedenken geäußert. Denn das Gesetz könne notfalls zum Abschuß eines als Waffe benutzten Passagierflugzeugs ermächtigen. Damit sei eine verfassungswidrige Abwägung von Leben gegen Leben verbunden. Darüber wird in Karlsruhe am 9. November verhandelt. Es wird nicht die letzte Prüfung für den Rechtsstaat sein.
Text: Mü. / F.A.Z., 30.08.2005, Nr. 201 / Seite 4
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