10. Oktober 2003 Sieben Bundesländer wollen ein Gesetz auf den Weg bringen, das muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbietet. In den nächsten Wochen werden wir zügig eine Regelung finden", sagte die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) am Freitag nach einem Treffen der Kultusministerkonferenz in Darmstadt.
Die Minister hatten über Konsequenzen aus dem Kopftuchurteil der Verfassungsrichter beraten. Schavan sagte, Baden-Württemberg und die ebenfalls unions-geführten Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und das Saarland wollten gesetzliche Regelungen einleiten. Auch das SPD-geführte Berlin und das von einer großen Koalition regierte Brandenburg sähen gesetzlichen Regelungsbedarf. In Bremen sei die Prüfung der Frage noch nicht abgeschlossen.
Acht Länder sehen keinen Handlungsbedarf
Die restlichen acht Länder sähen keine Notwendigkeit, gesetzlich einzugreifen. Das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht solle untersagt werden, erläuterte Hessens Kultusministerin Karin Wolff (CDU). Andererseits seien aber kulturelle und religiöse Eigenheiten der Länder zu bewahren. Beide Ministerinnen schlossen weitere Klagen nicht aus, unabhängig davon, ob es gesetzliche Lösungen gebe oder nicht. Es werde immer ein Spannungsverhältnis zwischen der Gleichbehandlung der Religionen und der Bewahrung der jüdisch-christlichen Tradition eines Bundeslandes geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im September entschieden, daß die Länder selbst regeln sollen, ob Lehrerinnen ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht. Die aus Afghanistan stammende deutsche Lehrerin Fereshta Ludin hatte geklagt. Das Oberschulamt Stuttgart wollte sie nicht in den Schuldienst übernehmen, weil sie darauf bestand, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Für die Länder, die ein Gesetz nicht für notwendig hielten, reichten vorhandene Maßnahmen aus, sagte die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen (SPD). Es gebe auch Fälle, in denen das Tragen eines Kopftuchs keinen Konflikt zur Folge habe. Wenn die Neutralität aber nicht gewahrt wird, könnte man mit vorhandenen Instrumenten - etwa einem Disziplinarverfahren - dagegen vorgehen", sagte Ahnen.
Text: dpa
Bildmaterial: dpa/dpaweb
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