09. Juli 2003 Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Selbstmord begangen - oder ist einem Unfall zum Opfer gefallen. Genauer lässt es sich auch nach Abschluß der Ermittlungen nicht sagen.
Wenn sich nicht noch ein Abschiedsbrief findet, bleibt die Frage Unfall oder Freitod offen für immer, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Reinicke am Mittwoch bei der Vorstellung des Ermittlungsergebnisses zum tödlichen Fallschirmsprung Möllemanns mit. Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden. Es könne aber nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob es sich um einen Freitod oder um einen Unfall handele. Möllemann habe zwar in tausend Meter Höhe seinen Hauptfallschirm abgeworfen. Außerdem sei ein automatisches System ausgeschaltet werden, das den Ersatzfallschirm hätte öffnen können. Beides belege aber nicht eindeutig einen Selbstmord.
Möllemann war am 5. Juni in der Nähe von Marl bei einem Fallschirmsprung ums Leben gekommen. Unmittelbar zuvor hatte der Bundestag seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben und Ermittler hatten begonnen, die Privat-und Geschäftsräume des 57-Jährigen zu durchsuchen. Augenzeugen des Absturzes hatten von einem augenscheinlichen Selbstmord Möllemanns gesprochen.
Möllemann hatte die FDP im März nach monatelangem Streit verlassen und den Schritt damals mit einer Hetz-und Treibjagd der Parteiführung begründet. Parteichef Guido Westerwelle hatte Möllemann wegen dessen israel-kritischen Flugblatts für die Niederlage der Liberalen bei der Bundestagswahl im September 2002 verantwortlich gemacht. Zudem hatte die Parteiführung auch im Zusammenhang mit der Finanzierung des Flugblatts und Unregelmäßigkeiten in Rechenschaftsberichten der FDP in Nordrhein-Westfalen Vorwürfe erhoben, die zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten. Der Streit hatte die FDP an den Rand der Spaltung getrieben.
Text: Reuters, dpa
Bildmaterial: AP
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