Bundestagswahl

Beschwerden in Karlsruhe wegen Nachwahl

Wieder liegt eine wichtige Wahl-Entscheidung in Karlsruhe

Wieder liegt eine wichtige Wahl-Entscheidung in Karlsruhe

12. September 2005 Das Bundesverfassungsgericht wird schon bald entscheiden, ob das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl überhaupt am Wahlabend bekanntgegeben werden darf.

Eine Sprecherin bestätigte am Montag Medienberichte, wonach dem Gericht Beschwerden von einem halben Dutzend Klägern vorliegen, die eine Verschiebung der Ergebnisbekanntgabe um zwei Wochen beantragt haben. Die Beschwerdeführer begründen ihren Vorstoß mit der Nachwahl in Dresden am 2. Oktober, die durch den Tod der dortigen NPD-Direktkandidatin erzwungen wird.

Experte: Stimmabgabe in Dresden splitten

Die Kläger argumentieren nach Angaben des Magazins „Focus“ damit, daß die 220.000 Dresdner Wähler einen Wissensvorsprung hätten, wenn das vorläufige bundesweite Wahlergebnis bereits am 18. September bekanntgegeben würde. Dieses Wissen würde es ihnen erlauben, ihre Stimmen unter taktischen Aspekten abzugeben. Das aber sei ein Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl.

Unterdessen rechnet der Verfassungsrechtler Hans Meyer wegen der geplanten Nachwahl in Dresden mit einer Anfechtung der ganzen Bundestagswahl. Mit Blick auf den für den 2. Oktober angesetzten nachträglichen Urnengang in Dresden warf der Professor dem Bundeswahlleiter vor, das Wahlgesetz falsch auszulegen: „Der Tod berührt nur die Direktwahl in dem Wahlkreis, nicht die Zweitstimmenwahl“, sagte Meyer am Montag im Bayerischen Rundfunk.

Meyer schlug vor, am kommenden Sonntag die Zweitstimmenwahl durchzuführen und ganz normal auszuzählen und nur die Abgabe der Erststimmen zu verschieben. Die Nachwahl hätte dann auf die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages und damit auch auf die Frage möglicher Koalitionsbildungen kaum Einfluß. Eine spätere Abgabe der Zweitstimme könne dagegen die Gleichheit der Wahl gefährden und das Wahlergebnis verfälschen, sagte Meyer. Die Behörden gingen offenbar aus Bequemlichkeit davon aus, daß Erst- und Zweitstimmen an einem Tag abgegeben werden müßten, kritisierte der frühere Präsident der Berliner Humboldt Universität.

Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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