Von Peter Schumacher
11. Mai 2001 Ein Gespenst geht um, das Gespenst von der Cyberkriminalität. Das Netz als Tummelplatz für Kinderpornographen, als Marktplatz der organisierten Kriminalität, als bevorzugtes Propaganda-Instrument von Neonazis. Die Welt des Internet scheint böse zu sein. Diesen Eindruck vermitteln nicht zuletzt politische Initiativen, die versuchen, das Netz sicherer zu machen. Gesetze und Verordnungen täuschen Handeln der Regierung vor. Doch ob sie den vermeintlichen Missständen tatsächlich entgegnen können, ist zweifelhaft. Und: Mehr Kontrolle bedeutet immer auch weniger Bürgerrechte.
Zum Beispiel die Novelle des so genannten G-10-Gesetzes, das am Freitag durch den Bundestag geht: Die Nachrichtendienste sollen nach dem Willen von Rot-Grün mehr lauschen dürfen und auch E-Mails und Faxe mitlesen können. Benannt ist das Gesetz nach Artikel 10 Grundgesetz, in dem das Fernmeldegeheimnis verankert ist. Durch das G-10-Gesetz wir es de facto eingeschränkt. Ziel der Lauscher dürfen künftig auch Einzeltäter sein, nicht mehr nur terroristische Vereinigungen oder der organisierten Kriminalität verdächtige Gruppen. Eine effektive Erfolgskontrolle gibt es nicht - trotz des gravierenden Eingriffs in die Grundrechte.
Protest gegen Überwachungspläne
Anderes Beispiel: Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung, kurz TKÜV. Strafverfolger sollen künftig leichteren Zugriff auf die Telekommunikation und den E-Mail-Verkehr haben. Provider sollen verpflichtet werden können, die Daten von verdächtigen Nutzern aufzeichnen und an Polizei und Justiz weiterleiten. Dafür müssen sie technische Schnittstellen einrichten. Dagegen richtet sich massiver Widerstand: Der Providerverband eco, der Branchenverband Bitkom, die Initiative D21 und auch die Telekom protestierten gegen die Pläne. Der Chaos Computer Club hält sie für unverhältnismäßig, zum Teil an der Sache vorbei oder schlicht unrealistisch. Das wichtigste Argument der Widerständler: Die hohen Kosten könnten die Anbieter zu stark belasten.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Einschränkungen der Grundrechte sind in der Debatte selten. Das hat auch damit zu tun, dass die rasante technische Entwicklung viele Fragen aufwirft, die den herkömmlichen rechtlichen Rahmen sprengen. Ist das Internet Telekommunikation, gelten daher Überwachungsvorschriften für Telefone auch für E-Mails? Wie sieht es mit Mobilfunk aus? Darf der Staat auch überwachen, welche Internet-Seiten ein Nutzer ansteuert? Durch die Verschmelzung der Dienste etwa durch Unified Messaging, die Nutzung gleicher Übertragungswege wie Kabel oder Satellit wird die Trennung zwischen Telediensten (darunter fällt das Internet) und Telekommunikation unscharf.
Wer will Big Brother?
Datenschützer beklagen, dass die Zahl der Telefonüberwachungen stark ansteigt - von 1998 bis 1999 von 9.800 auf 12.600. Gegen das Schreckgespenst des kriminell genutzten Netzes hilft mehr Überwachung indes kaum. Durch Verschlüsselung oder das Ausweichen auf Server in anderen Ländern können Straftäter sich den Lauschern weitgehend entziehen. Nur flächendeckende Kontrolle, verdachtsunabhängige Speicherung großer Datenmengen und das Verbot von staatlich nicht zu knackenden Verschlüsselungstechniken könnten das Netz sicher machen. Doch das ginge auf Kosten der Grundrechte: Big Brother nicht mehr nur im Fernsehen sondern mit allen Bürgern.
Text: @ps
Bildmaterial: ZB-Fotoreport