Der Drogenkurier hatte Säckchen mit Kokain verschluckt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Deutschland hat gegen das Folterverbot verstoßen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesregierung wegen des zwanghaften Einsatzes von Brechmittel verurteilt. Geklagt hatte ein Drogenkurier.

Lesermeinungen zum Beitrag

11. Juli 2006 23:15

ausschei... bzw. ausscheiden

Martin Strebbe (Razamba)

Null Toleranz klingt ja immer erst mal schön empört und richtig, bravo! Aber trotzdem mal neugierig gefragt: Welche Kosten verursacht denn bei Ihnen so das Sch..., das Auscheiden auf natürlichem Weg?

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11. Juli 2006 16:54

folter?

christian rohloff (elvisthe)

im kampf gegen harte drogen ist kein mittel menschenverachtend, das sollten wir hier entschieden festhalten. null toleranz für drogendealer!!!!!!!!!

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11. Juli 2006 16:45

Brechmitteleinsatz = Folter?

Winfried Remus (WinRemus)

Diese Rechtsprechung ist einseitig täterorientiert. Sie läßt die Interessen der potentiellen Opfer außer acht. Das Abwarten des Ausscheidens auf natürlciem Weg ist aufwendig. Die dadurch entstehenden Kosten werden in den seltensten Fällen von den Tätern erstattet.

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