11. Juli 2006 Deutschland ist wegen des Einsatzes von Brechmittel bei einem Drogenkurier vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.
Die Zwangsmaßnahme in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung, lautete am Dienstag die Begründung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Die Bundesregierung muß nun ihre Bestimmungen ändern, damit derartige Fälle nicht mehr vorkommen.
Nicht zwingend erforderlich gewesen
Dem Kläger, einem 41 Jahre alten Mann aus Sierra Leone, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Der Einsatz des Brechmittels sei nicht zwingend erforderlich gewesen, sagten die Richter. In diesem Fall hätte man auf die natürliche Ausscheidung der Droge warten können. Sie verwiesen darauf, daß in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Dies spreche für die Gefährlichkeit dieser Zwangsmaßnahme, die nur unter strikter Kontrolle eingesetzt werden sollte. Die Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Mitgliedsstaaten des Europarates wenden diese Maßnahme nicht an, hieß es.
Der in Köln lebende Afrikaner hatte bei seiner Festnahme 1993 in Wuppertal ein Säckchen mit Kokain verschluckt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft war ihm in einem Krankenhaus durch eine Nasensonde ein Brechmittel verabreicht worden, um die Droge zu erbrechen. Wegen Drogenschmuggels war er 1993 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe war in Berufung auf sechs Monate auf Bewährung verringert worden.
Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: dpa