Pfahls-Prozeß

„Schwerer Schaden für Deutschland“

Muß Pfahls hinter Gitter?

Muß Pfahls hinter Gitter?

05. August 2005 Im Prozeß gegen den früheren Staatssekretär im Verteidigungsministerium Pfahls hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert.

Das ist die Strafe auf die sich alle Beteiligten nach einem Geständnis des Angeklagten zu Beginn der Hauptverhandlung als Höchstmaß geeinigt hatten.

Verteidigung: Angemessen

Pfahls hat sich nach Ansicht der Anklage als Regierungsbeamter wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht, als er von dem flüchtigen Geschäftsmann Schreiber insgesamt 3,8 Millionen Mark entgegennahm. Er habe etwa eine Million Euro Steuern hinterzogen und Deutschland „schweren Schaden“ zugefügt.

Die Verteidigung hielt den Antrag der Staatsanwaltschaft für angemessen. Am kommenden Donnerstag will das Landgericht Augsburg sein Urteil verkünden.

Im „Schnittbereich von Vorteilsannahme und Bestechlichkeit“

Schreiber hat Pfahls nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das Geld zukommen lassen, um Waffengeschäfte zu fördern. Pfahls habe sich der „Korruption in der rechtlichen Form der Vorteilsannahme“ schuldig gemacht, hieß es im Plädoyer nach Agenturangaben. Leistung und Gegenleistung seien klar erkennbar gewesen. Den Vorwurf der Bestechlichkeit hatte die Staatsanwaltschaft nach der Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Kohl am Mittwoch fallengelassen.

Kohl hatte ausgesagt, die Lieferung von Spürpanzern nach Saudi-Arabien und eine U-Boot-Lieferung nach Israel seien seine Entscheidungen gewesen. Pfahls habe hierbei keinerlei Spielraum gehabt. Der Angeklagte hat sich nach Ansicht der Anklage gleichwohl im „Schnittbereich von Vorteilsannahme und Bestechlichkeit“ bewegt. Schreiber habe ihm die wichtige Aufgabe übertragen, „die möglicherweise rostigen Räder einer Ministerialbürokratie zu schmieren“. Die Anklage wertete es als strafmildernd, daß Pfahls als erster „die Mauer des Schweigens“ durchbrochen habe.

Anfang September auf freiem Fuß?

Der frühere Verfassungsschutzpräsident und persönliche Referent des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß war nach fünfjähriger Flucht von Zielfahndern in Paris aufgespürt worden. Sein Geständnis wird nach Ansicht der Anklage die Aufklärung anderer Verfahren im Fall Schreiber erleichtern.

Die Staatsanwaltschaft legt Wert auf die Feststellung, daß es keinen „Kuhhandel auf Kosten der Sachaufklärung gegeben“ habe. Um Korruption zu bekämpfen, müsse sich ein Geständnis für den Angeklagten lohnen. Nach Ansicht seiner Anwälte könnte Pfahls - da die Untersuchungshaft angerechnet wird - Anfang September wieder auf freiem Fuß sein.

Entschuldigung im Schlußwort

Die Verteidigung legte Wert darauf, daß sich Pfahls nur an die Vorgaben der Politik gehalten habe. Dabei sei er den „Schmeicheleien Schreibers“ verfallen. Pfahls sei kein eiskalter, korrupter Mensch, sondern „eher ein Spieler ohne konkrete Ziele“.

In seinem Schlußwort entschuldigte sich Pfahls bei seinen früheren Mitarbeitern und allen, die er durch sein Verhalten enttäuscht habe. Er hatte sich über seinen Anwalt schon bei Kohl dafür entschuldigt, daß er dessen Regierung einen „unzutreffenden Ruf“ beschert habe.

Text: Mü.; F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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