Verwaltungsgericht Potsdam

Bundeswehr darf Brandenburger Bombodrom vorerst nicht nutzen

19. September 2003 

Die Bundeswehr darf das so genannte Bombodrom in Brandenburg vorerst nicht zu Übungsflügen nutzen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht gab am Freitag entsprechenden Eilanträgen von Anliegern des Truppenübungsplatzes in der Wittstock-Kyritzer Heide statt. Mit dem eigentlichen Urteil über die 14 Klagen gegen die militärische Nutzung des Gebiets wird nicht vor 2004 gerechnet.

Das Verteidigungsministerium kündigte eine Prüfung der Entscheidung an, auf deren Grundlage über einen möglichen Einspruch entschieden werden solle. Die Grünen werteten den Richterspruch als „ersten Etappensieg der Vernunft“. Auch die PDS begrüßte die Entscheidung.

„Empfindliche Niederlage“ für Struck

Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) hatte Anfang Juli entschieden, den Truppenübungsplatz als Luft-Boden-Schießplatz der Luftwaffe in Betrieb zu nehmen. Dagegen reichten Anliegergemeinden, Tourismusunternehmen und Naturschutzverbände insgesamt 14 Klagen ein. Die Kläger führen vor allem die Lärmbelastung gegen die militärische Nutzung der Heidelandschaft an. Zudem verweisen sie auf europäisches Recht. Achtzig Prozent des abgesperrten militärischen Bereichs seien als Europäisches Naturschutzgebiet ausgewiesen, in dem Truppenübungen, Tiefflüge und Bombenabwürfe zwingend verboten sind.

Ein Sprecher Strucks betonte auf Anfrage in Berlin, in dem Eilverfahren sei es um die Eigentumsrechte an Weggrundstücken gegangen. So lange diese nicht geklärt seien, könnte das Gelände nach Auffassung der Richter nicht genutzt werden. Das Verteidigungsministerium werde das Urteil nun auswerten. Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion bezeichneten die Gerichtsentscheidung als „empfindliche Niederlage“ für Struck, der die Bedenken einer breiten Öffentlichkeit und ihren fortdauernden Protest gegen das Projekt stets kleinrede. Die Chancen für ein endgültiges Aus des Bombodroms stünden „nun sehr gut“, erklärten die Grünen-Parlamentarier Winfried Nachtwei, Peter Hettlich und Cornelia Behm. Die Hoffnung auf eine weitere zivile Nutzung des Areals erhalte damit neue Nahrung.

„Macht und Arrognaz der Bundeswehr“

Der außenpolitische Sprecher des PDS-Vorstands, Wolfgang Gehrcke, wertete das Urteil als Beleg, dass sich Widerstand lohne. „Die Macht und Machtarroganz der Bundeswehr prallte an der Mauer der Vernunft und des Widerstands ab.“ Zugleich forderte Gehrcke Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) zu einer „eindeutiger Stellungnahme gegen das Bombodrom“ auf. Das Bombodrom war jahrzehntelang von der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte in der DDR für militärische Übungen genutzt worden.

Heute ist der rund 120 Quadratkilometer große Truppenübungsplatz zwischen Wittstock, Rheinsberg und Neuruppin der größte seiner Art in Deutschland. Nach dem Willen Strucks sollen dort künftig bis zu 1700 Übungsflüge pro Jahr absolviert werden.

Text: AFP

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