13. Juli 2001 Die französische Regierung will das Internet archivieren. Was bisher schon für Zeitungen, Bücher und Filme gilt, soll im kommenden Jahr auch für Webseiten eingeführt werden: Alle Medieninhalte werden in staatlichen Archiven erfasst. Wie das technisch gehen soll, darüber herrscht noch Rätselraten.
Der sozialistische Industriestaatssekretär Christian Perret will mit dem Internetgesetz erstmals national geltendes Recht auf das Internet ausdehnen. Seit 1992 müssen alle gedruckten, fotografischen, audiovisuellen und Multimediawerke spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung bei der französischen Nationalbibliothek oder dem Nationalen Audiovisuellen Institut (INA) archiviert werden. Das soll jetzt auch für die Inhalte des weltweiten Internets gelten.
Frankreich will Maßstäbe setzen
Perret sieht in der Maßnahme einen großen Schritt in Richtung Informationsgesellschaft. Die Anwendung bestehenden Rechts auf das Internet garantiere allen Franzosen den Zugang zu Information. Frankreich sei das erste Land, das sich an eine derartige Gesetzgebung heranwage und wolle damit in Europa Maßstäbe setzen.
Der Gesetzentwurf hat den Ministerrat bereits passiert und soll Ende Juli zur ersten Lesung in die Nationalversammlung gehen. Unklar ist in dem ersten Entwurf noch, ob private Homepages und Internetforen auch von der legalen Deponierung betroffen sein sollen.
Inhalte werden angesaugt
Wie bisher bei Funk und Fernsehen sollen die Inhalte von der Nationalbibliothek und der INA täglich gespeichert werden. Im Gesetzesprojekt heißt es, dass sich die betroffenen Verleger nicht um die Prozedur kümmern müssten, da die Inhalte automatisch von der Nationalbibliothek und der INA angesaugt würden. Über die technischen Einzelheiten herrscht noch weitgehend Rätselraten.
Flashanimationen und Newssites, die ständig aktualisiert werden, sollen ebenfalls mehrmals täglich fotografiert werde. Die Herausgeber von Inhalten sollen verpflichtet werden, im Falle technischer Schwierigkeiten bei der Speicherung ihres Angebots gemeinsam mit der Nationalbibliothek und dem INA nach Lösungen zu suchen.
Spielraum für Interpretationen
Die Internet-Organisation IRIS bezeichnete das Gesetz als eines Rechtsstaats unwürdig. Durch die vage Definition des Gesetzes lasse die Regierung das Feld für alle möglichen juristischen Interpretationen offen. Es müsse klar geregelt werden, ob die Verpflichtung alle Anbieter betreffe.
In Frankreich gibt es Bestrebungen, das Internet stärker zu kontrollieren. In einem Aufsehen erregenden Urteil eines französischen Richters etwa wurde der Anbieter Yahoo im vergangenen Jahr gezwungen, Teile seines Angebots für Franzosen unzugänglich zu machen. In der Entscheidung ging es um Seiten mit nationalsozialistischen Darstellungen und Inhalten. Yahoo hatte argumentiert, es sei technisch nicht machbar, bestimmte Seiten für ein Land auszublenden. Ein umfassendes Internet-Archiv könnte die Verfolgung von Gesetzesverstößen leichter machen - aber auch leicht in den Ruch eines Werkzeugs für mögliche Kontrollinstanz kommen.
Text: @maal
Bildmaterial: dpa
9. November 1989: Das Wunder von ![]()
Amoklauf auf Militärbasis: Rätseln über das Motiv
Kempowskis kollektives Tagebuch: Einer für alle
Demut gegenüber der Basis, Kritik an Schröder
Schwarz-gelb-grüne Landesregierung an der Saar
Die Europäische Kommission fordert eine eigene EU-Steuer
Etappensieg für Obama: Gesundheitsreform noch in diesem Jahr möglich