25. Mai 2006 Überraschende Wende im Fall des brutalen Angriffs von Potsdam: Der verdächtige Björn L. ist am Mittwoch erneut verhaftet worden. Er soll den Angriff auf einen Deutsch-Äthiopier gegenüber einem Mitgefangenen zugegeben haben. Wegen der neuen Erkenntnisse erließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auf Antrag erneut Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Der zweite Verdächtige Thomas M. bleibt jedoch auf freiem Fuß. Die beiden Männer sollen am Ostersonntag den Deutsch-Afrikaner Ermyas M. in Potsdam zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt haben.
Erst am Dienstag war der Haftbefehl gegen die Verdächtigen aufgehoben worden, weil zunächst kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Hintergrund war den Ermittlern zufolge, daß sich das Opfer nicht mehr an die Tat erinnern kann. Ermyas M. konnte am Montag erstmals zum Angriff befragt werden, da er nach dem schweren Überfall wochenlang in künstlichem Koma gelegen hatte.
Generalbundesanwalt Nehm hatte Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Er hatte den Fall an sich gezogen, weil er ihn für fremdenfeindlich motiviert und für geeignet hielt, Verfassungsgrundsätze zu untergraben. Der Verdacht, daß die Beschuldigten an der Tat beteiligt gewesen seien, bestehe fort, teilte eine Sprecherin Nehms mit.
Vor Mithäftling mit der Tat geprahlt
Dem Generalbundesanwalt zufolge erhärten die neuen Erkenntnisse den Verdacht gegen Björn L. Nach Informationen aus Justizkreisen habe der 29jährige bereits vor 14 Tagen vor einem anderen Häftling mit der Tat geprahlt. Die Bundesanwaltschaft hatte die neuerliche Festnahme mit neuen Beweisergebnissen begründet, die erst kurz nach seiner Freilassung am Dienstag bekannt geworden seien.
Dem 29jährigen wurde am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht der neue Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung verkündet. Sein Anwalt Veikko Bartel bestätigte, daß die Verhaftung auf der Aussage eines Mithäftlings beruht. Sein Mandant werde von diesem Zeugen sinngemäß mit den Worten zitiert: Hätte ich mal richtig reingetreten. Der 29jährige bestreite jedoch, jemals mit diesem Mann gesprochen zu haben oder ihn überhaupt zu kennen, sagte der Anwalt.
Bislang stützten sich Ermittlungen auf Mailbox-Mitschnitt
Bisher hatten sich die Ermittler vor allem auf einen Mitschnitt auf der Handy-Mailbox der Frau des Opfers gestützt, die Stimmen der Täter aufgezeichnet hatte. Ein kriminaltechnisches Gutachten brachte keine Gewißheit: Der 29jährige Verdächtige, der eine auffallend hohe piepsige Stimme hat, ist nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft wahrscheinlich einer der Sprecher auf dem Mitschnitt.
Unklar ist, wie lange der Ende des Monats aus dem Amt scheidende Generalbundesanwalt Kay Nehm die Ermittlungen weiterführen will. Vor kurzem hatte er angekündigt, bei einem Wegfall der Zuständigkeit werde er das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgeben. Zuständig bleibt Nehm nur, solange die Tat als versuchtes Tötungsdelikt mit fremdenfeindlichem Hintergrund eingestuft wird. Der neuerliche Haftbefehl lautet dagegen auf gefährliche Körperverletzung. Der BGH-Ermittlungsrichter geht lediglich von einem einfachen Tatverdacht des versuchten Mordes aus.
Geteiltes Echo auf vorübergehende Freilassung
Die Freilassung der beiden mutmaßlichen Gewalttäter war am Mittwoch auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während der stellvertretende Unionsfraktionschef im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die Bundesanwaltschaft in Schutz nahm, äußerte sich der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm zurückhaltend. Der CDU-Politiker hatte zuvor Generalbundesanwalt Kay Nehm heftig kritisiert, weil dieser die Ermittlungen aufgenommen hatte.
Bosbach sagte, der Karlsruher Anklagebehörde sei kein Vorwurf zu machen, weil sie nach dem ersten Erscheinungsbild habe handeln müssen. Die Aufhebung des dringenden Tatverdachts sei im übrigen für ein Strafverfahren kein ungewöhnlicher Vorgang: Das ist noch kein Unschuldsnachweis. Schönbohm hielt sich mit einer Wertung zurück: Man könnte eine Menge sagen, meinte der CDU-Politiker. Aber es geht hier um ein Ermittlungsverfahren. Ich sage dazu nichts.
Anwalt des Beschuldigten verweist auf DNA-Analyse
Opfer-Anwalt Thomas Zippel bestätigte, daß sich der noch immer im Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn liegende Ermyas M. nicht an den Überfall erinnern könne. Verantwortlich für die Erinnerungslücken seien die schweren Hirnverletzungen, die der 37jährige bei der Attacke erlitten habe.
Der Anwalt Sven-Oliver Mielke, der einen der Beschuldigten vertritt, erklärte dagegen ebenfalls noch vor der Verhaftung seines Mandanten, die von der Bundesanwaltschaft gesammelten Indizien reichten nicht für eine Verwertung vor Gericht aus. Die auf Glassplittern am Tatort entdeckten Blutreste hätten sich nach einer DNA-Analyse als nicht eindeutig zuzuordnende Mischspur herausgestellt.
Text: FAZ.NET mit Material von AP, dpa
Bildmaterial: dpa/dpaweb
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