Afghanistan

Bundeswehrsoldat verweigert Mitwirkung am Tornado-Einsatz

Die deutschen Tornados sollen in Afghanistan aufklären

Die deutschen Tornados sollen in Afghanistan aufklären

16. März 2007 Ein hoher Offizier des Wehrbereichskommandos IV in München hat nach Informationen des ARD-Magazins „Panorama“ beantragt, von allen weiteren Aufträgen im Zusammenhang mit der „Operation Enduring Freedom“ entbunden zu werden. Er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr in Afghanistan in irgendeiner Form zu unterstützen, begründete Oberstleutnant Rose seine Beweggründe.

Der Sprecher des Wehrbereichskommando IV des Streitkräfteunterstützungskommandos in München, Oberstleutnant Klaus Treude, bestätigte, dass Rose am Donnerstagmorgen einen entsprechenden Antrag eingereicht habe. „So einen Fall haben wir noch nicht gehabt“, sagte Treude und sprach von einer „brisanten Angelegenheit“.

„Eine hochwichtige Angelegenheit“

„Zur Zeit brüten die zuständigen Vorgesetzten über dem Antrag“, sagte der Sprecher. Eine Prognose, wann eine Entscheidung fällt und welche Konsequenzen diese haben könnte, wollte Treude nicht wagen. „Sie können aber davon ausgehen, dass es eine hochwichtige Angelegenheit für uns ist“, sagte er. Nach seinem Wissen sei Rose bisher der einzige Soldat, der einen solchen Antrag gestellt hat. Er sei am Donnerstag weiter im Dienst gewesen.

Nach Darstellung von „Panorama“ hat der Oberstleutnant gravierende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken. Der Offizier ist zur Zeit im Wehrbereichskommando IV des Streitkräfteunterstützungskommandos in München eingesetzt und unter anderem für die logistische Unterstützung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr zuständig. Der Soldat gehört demnach zum Vorstand des Vereins „Darmstädter Signal“, einem Zusammenschluss kritischer Bundeswehrsoldaten.

Der Tornado-Einsatz der Bundeswehr findet allerdings nicht unter dem Mandat „Enduring Freedom“ statt, sondern untersteht der Internationalen Schutztruppe Isaf. Erkenntnisse bei der Aufspürung von Taliban-Stellungen können nach dem Bundestagsbeschluss allerdings in „restriktiver Form“ weitergegeben werden. Gegen den Tornado-Einsatz ist auch eine von der Linksfraktion gestellte Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Text: FAZ.NET mit dpa und AP
Bildmaterial: AP

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