17. Mai 2002 Die Freiheit der Wissenschaft ist, anders als der Tierschutz, im Grundgesetz garantiert. Damit sind auch umstrittenen Experimente an Tieren immer wieder möglich gewesen. Das ist seit diesem Freitag anders: Die Abgeordneten aller Fraktionen stimmten im Parlament fast geschlossen dafür, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern.
Deutschland erhebt den Tierschutz damit als erstes Land in der EU zum Staatsziel. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, die Änderung soll noch im Sommer unter Dach und Fach sein.
Union erkennt Wertewandel
Dreimal in den vergangenen Jahren war eine Aufnahme ins Grundgesetz an der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Sie hatte argumentiert, eine Verfassungsänderung bringe den Tieren keine konkrete Verbesserung. Kritiker entgegneten, CDU und CSU wollten es sich nicht mit der Agrarlobby verderben. Das Umschwenken begründete Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) nun mit einem Wertewandel.
Der Streit drehte sich zuletzt nur noch um drei kurze Wörter, die nun in Artikel 20a eingefügt werden. Ausdrücklich schützt der Staat dann die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere. Ein Ende des alltäglichen Leids, das Menschen Tieren zufügen, wird das nicht bedeuten. Aber ihr Schutz bekommt den höchst möglichen Wert - und die Justiz eine neue Handhabe.
Nachrangig gegenüber Kunst und Wissenschaft
Bislang kommen trotz Tierschutzgesetz und der darin enthaltenen Androhung von bis zu drei Jahren Haft oft auch diejenigen relativ ungeschoren davon, die Tiere böswillig quälen. So wurde ein Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der seinen Hund an einem Stacheldraht-Halsband hielt. Ein anderer Mann, der vergeblich versucht hatte, seinen Schäferhund zu erhängen, und ihn dann erschlug, wurde mit weniger als 200 Euro Strafe zur Kasse gebeten.
Doch auch im Namen der Religion, der Kunst und der Wissenschaft wird Tieren Leid zugefügt. Dabei sei das häufig überflüssig, sagen Tierschützer. Verhindern lässt es sich bislang trotzdem kaum: Die Freiheit dieser Bereiche ist grundgesetzlich vorbehaltlos zugesichert, erst mit der Aufnahme des Tierschutzes in der Verfassung bekäme er denselben Stellenwert. Denn noch werden, wie der Deutsche Tierschutzbund beklagt, alle Regelungen spätestens dann wertlos, wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird - etwa bei den Experimenten mit den Affenbabys.
Beispiel Schächten
Prominentestes Beispiel im Bereich der Religionsfreiheit aus jüngster Zeit ist das Urteil des Verfassungsgerichts zum Schächten - die Karlsruher Richter ermöglichten Moslems unter strengen Auflagen das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere ohne Betäubung ausbluten.
Im Namen der Kunstfreiheit wurde im vergangenen Sommer in Berlin eine Kuh für ein Happening geschlachtet; dann wurde ihr Bauch mit Feuerwerkskörpern gefüllt und der Kadaver explodierend aus einem Hubschrauber geworfen.
Tiere als Sammelobjekte und Statussymbole
Niemals zuvor in der Menschheitsgeschichte würden Tiere mehr gequält als in der heutigen Industriegesellschaft, stellt der Tierschutzbund fest: Sie sind Forschungs-, Sammel-, Kunst und Zuchtobjekt, sie dienen als Wirtschaftsgut, Sportgerät und Statussymbol.
Die Tierschützer erinnern in ihrem Plädoyer für die Grundgesetzänderung an ein Zitat des indischen Unabhängigkeitskämpfers und Nobelpreisträgers Mahatma Ghandi. Der sagte einst: Eine Zivilisation kann man danach beurteilen, wie sie ihre Tiere behandelt.
Text: dpa
Bildmaterial: AP
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