Maueropfer-Prozeß

Bewährungsstrafen für frühere Politbüromitglieder

06. August 2004 Die früheren SED-Politbüromitglieder Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme wurden am Freitag der Beihilfe zum Mord an drei DDR-Flüchtlingen in den Jahren 1986, 1987 und 1989 schuldig gesprochen. Damit entsprachen die Richter im wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Anklage hatte den heute 73 und 74 Jahre alten Männern vorgeworfen, sich nicht für humanere Regelungen des DDR-Grenzregimes eingesetzt zu haben. In einem ersten Prozeß waren Lorenz und Böhme vor vier Jahren freigesprochen worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof allerdings später auf.

Birthler: „wichtiges Stück Aufarbeitung“

Die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, hatte den letzten Politbüro-Prozeß als „wichtiges Stück Aufarbeitung“ der DDR-Geschichte bezeichnet. Im RBB-Inforadio sagte Birthler am Freitag, sie finde es richtig, daß man auch auf der obersten Ebene nach der Verantwortung gesucht habe. „Sonst würde es ja wieder zu Recht heißen, die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen“, fügte sie hinzu. Es gehe jedoch nicht nur um das Verhalten von Mauerschützen oder von Gefängniswärtern, sondern auch um diejenigen, die politische Verantwortung getragen haben.

Birthler betonte, daß diese Prozesse vor allem bei den Angehörigen der Opfer mit „Genugtuung“ aufgenommen worden seien. „Wenn man Angehörige an der Mauer verloren hat, dann geht es einem vielleicht gar nicht so sehr um harte Strafen als darum, daß wirklich Recht gesprochen wird und das heißt: Mit Autorität wird festgestellt - das war Unrecht“, sagte Birthler.

Juristische Aufarbeitung „nur teilweise gelungen“

Die juristische Aufarbeitung von 40 Jahre DDR sei aber „nur teilweise gelungen, weil sie nur teilweise möglich war“, räumte Birthler zugleich im ZDF-„Morgenmagazin“ ein. Ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik habe niemals das Instrumentarium entwickelt, das Unrecht einer Diktatur aufzuarbeiten. „Das war von Anfang das Problem“, fügte sie hinzu.

Insgesamt sei, „was die Schüsse an der Mauer betrifft, eine sehr sorgfältige juristische Aufarbeitung erfolgt“, betonte Birthler. Bei anderen Fragen wie dem Problem der politischen Gefangenen in der DDR sei das nicht der Fall gewesen. Sie unterstrich: „Davon ist natürlich kaum etwas vor Gericht verhandelt worden, insofern gibt es da schon große Unterschiede.“



Text: FAZ.NET mit Material von Reuters/ddp
Bildmaterial: ZB/dpa

 
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