EU-Verfassung

Weg für Ratifizierung frei

Schröder und Stoiber einigten sich nach langem Zwist

Schröder und Stoiber einigten sich nach langem Zwist

29. April 2005 Der Weg für die Ratifizierung der EU-Verfassung in Deutschland ist frei. Bundeskanzler Gerhard Schröder klärte am Donnerstag abend mit Ministerpräsidenten von SPD und Union die letzten Details und sicherte den Ländern zusätzliche Mitspracherechte in Europafragen zu. Auch der Zeitplan wurde bestätigt: Der Bundesrat wird die Ratifizierung wie geplant am 27. Mai noch vor dem französischen Referendum abschließen.

Schröder sagte den Ländern unter anderem zu, daß die Definition der Vorhaben, bei denen die Länder eingebunden werden, weiter gefaßt wird. Zudem sollen der Bundesrat an der Wahl von Richtern des Europäischen Gerichtshofs beteiligt werden.

Kehrtwende von Stoiber

Will abermals klagen: Peter Gauweiler

Will abermals klagen: Peter Gauweiler

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sprach von „substantiellen Verbesserungen“ für die Länder. „Entscheidend ist, daß man am 27. Mai die Abstimmung herbeiführen kann“, sagte er. Noch kurz vor dem Treffen hatte sich die bayerische Landesregierung für einen späteren Termin ausgesprochen. Schröder hatte München daraufhin „Provinzialität“ vorgeworfen und den Sinn des Spitzentreffens in Frage gestellt. Der Bundestag stimmt vor der Länderkammer am 12. Mai über die EU-Verfassung ab.

Für die Ratifizierung ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, die als gesichert gilt. Die Bundesregierung hatte großen Wert darauf gelegt, daß die Ratifizierung in Deutschland vor dem französischen Referendum abgeschlossen wird. Schröder erhofft sich ein positives Signal für die Abstimmung im Nachbarland. Bisher deuten die Umfragen auf ein Scheitern der Verfassung in Frankreich hin.

Gauweilers Klage in Karlsruhe abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Klage des CSU-Abgeordneten Gauweiler aus formalen Gründen abgewiesen. Damit hat sich auch sein Eilantrag erledigt. Gauweiler hatte sowohl ein Organstreitverfahren als auch eine Verfassungsbeschwerde angestrengt, um zu verhindern, daß sich der Bundestag mit dem Zustimmungsgesetz befaßt.

Deshalb kann die für den 12. Mai angesetzte Abstimmung des Bundestages über den Europäischen Verfassungsvertrag wie geplant stattfinden. Der Zweite Senat entschied, daß durch die von Gauweiler angegriffene Terminierung seine Rechte als Abgeordneter nicht verletzt sein könnten.

Kein Akt öffentlicher Gewalt

Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, der angegriffene Beschluß des Ältestenrates des Bundestages sei kein Akt öffentlicher Gewalt. Mit der zweiten und dritten Beratung des Gesetzes erfülle der Bundestag die im parlamentarischen Binnenrecht vorgesehenen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens.

Zugleich ermögliche er die von der Verfassung formulierte Erwartung, daß sich die Abgeordneten des Bundestages in der öffentlichen Beratung eine Meinung über den Gesetzentwurf bilden könnten. Gauweiler könne jedoch seine Interessen wahren, indem er das Zustimmungsgesetz angreife. „Erst die freie Debatte im Deutschen Bundestag verbinde das rechtstechnische Gesetzgebungsverfahren mit einer substantiellen, auf die Kraft des Arguments gegründeten Willensbildung, die es dem demokratisch legitimierten Abgeordneten ermöglicht, die Verantwortung für seine Entscheidung zu übernehmen.

Die Richter weisen daraufhin, daß es in diesem Falle vor einer Prüfung durch das Verfassungsgericht nicht in Kraft treten dürfe. Gauweiler hatte am Montag seinen Klage und den Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Er hält das Zustimmungsgesetz für verfassungswidrig.

AZ: 2 BvR 636/05 und 2 BvE 1/05



Text: ban./Mü. ; ddp
Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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