Finanzen

Drastische Steuersenkung in holprigen Schritten

Von Manfred Schäfers, Berlin

18. August 2005 Die Steuerpolitik gehört zu den Aktivposten der rot-grünen Koalition. Hier ist einiges geschehen, insbesondere beim Einkommensteuertarif, aber auch bei der Unternehmensbesteuerung.

Unter Bundeskanzler Schröder (SPD) wurde der Steuertarif für die natürlichen Personen in sieben Jahren unten und oben um jeweils etwa elf Prozentpunkte gesenkt. Eingangsteuersatz und Spitzenbelastung sind nunmehr so niedrig wie nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte. Auch bei der Unternehmensbesteuerung hat sich einiges getan.

„Einmalige Steuerentlastungen“

Personengesellschaften sind faktisch von der Gewerbesteuerlast befreit worden. Kapitalgesellschaften zahlen nunmehr einen deutlich niedrigeren Steuersatz bei einer neuen Steuersystematik, was den Vergleich mit früher erschwert. Um die meiste Kritik vorwegzunehmen: Die Belastung der Unternehmen ist im internationalen Vergleich immer noch am oberen Rand. Auch läßt die Kommunalsteuerreform weiter auf sich warten. Und trotz aller Reformen ist das Steuerrecht nicht einfacher geworden.

Die SPD versäumt es gleichwohl nicht, im Wahlkampf auf ihre Erfolge auf dem Steuerfeld zu verweisen. Sie wirbt mit „einmaligen Steuerentlastungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, die sie auf mehr als 59 Milliarden Euro im Jahr beziffert. Und sie verweist gerne und oft darauf, daß der Eingangsteuersatz, der bei ihrem Antritt bei 25,9 Prozent lag, nur mehr 15 Prozent beträgt. Zudem hat Rot-Grün die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts beachtet und darauf geachtet, daß das Existenzminimum nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag stieg über die Jahre von 6322 Euro auf 7664 Euro.

Höhere Steuerlast für Spitzenverdiener

Ähnlich wie den Eingangsteuersatz hat Rot-Grün den Höchststeuersatz zurückgenommen: von 53 Prozent auf 42 Prozent. Aber darauf ist man weniger stolz, auch wenn zuletzt die zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen 54 Prozent der Lohn- und Einkommensteuern trugen, während die 20 Prozent der Steuerpflichtigen mit den geringsten Einkommen überhaupt keine Lohn- und Einkommensteuer mehr zahlten.

Dessenungeachtet propagieren SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen eine höhere Steuerlast für Spitzenverdiener, um sich von der Linkspartei nicht das Wasser abgraben zu lassen. Die Sozialdemokraten möchten Ledigen mit Einkommen von mehr als einer viertel Million Euro, Verheiratete das Doppelte, in der Spitze künftig 45 Prozent abnehmen.

„Konsequente Steuersenkung in kalkulierbaren Stufen“

Das Bundesfinanzministerium charakterisiert die eigene Politik der vergangenen sieben Jahre als „konsequente Steuersenkung in kalkulierbaren Stufen“. Selbst wenn man die jüngste wahltaktische Korrektur der eigenen Politik ausblendet, ist dies eine beschönigende Sicht der Dinge. Denn schon die Verwirklichung der im Jahr 2000 gesetzlich festgelegten Entlastungsschritte vollzog sich nicht glatt, sondern holprig.

Wiederholt durchkreuzte Schröder die Planung der Bürger und Unternehmer. Nachdem die erste Stufe der Reform pünktlich zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, verschob der Kanzler im vorigen Wahlkampf kurzerhand die zweite. Die Kosten zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe erforderten eine Verschiebung auf das Jahr 2004, lautete Schröders Begründung.

Zusatzbelastung Solidaritätszuschlag

Da sich nach seiner Bestätigung im Amt die Konjunkturlage nicht nur kurzzeitig eingetrübt hatte, sondern auch auf niedrigem Niveau verharrte, beschloß das Kabinett Schröder Mitte 2003 die dritte Stufe vom Jahr 2005 auf den 1. Januar 2004 vorzuziehen. Die Union, die durch ihre Ministerpräsidenten im Bundesrat über ein gewichtiges Mitspracherecht in fast allen Steuerfragen verfügt, machte jedoch haushaltspolitische Bedenken gegen diesen Schritt geltend. Das Ergebnis der Verhandlungen war ein Teilvorziehen. Dafür wurde gemeinsam die Kürzung von Steuervergünstigungen beschlossen. Zum jüngsten Jahreswechsel trat der ausstehende Teilschritt in Kraft.

Doch drückt der Einkommensteuertarif nur die halbe Wahrheit aus. Denn die Zusatzbelastung aus dem sogenannten Solidaritätszuschlag, dessen Aufkommen anders als vielfach gedacht nicht direkt in den Osten, sondern in den allgemeinen Bundeshaushalt fließt, wird zumeist ausgeblendet. Wenn man ihn berücksichtigt, werden Einkünfte unmittelbar über dem Existenzminimum effektiv mit 15,28 Prozent belastet, in der Spitze steigt die Belastung mehr: auf 44,31 Prozent. Da vier von fünf Unternehmen in Deutschland als Personengesellschaften organisiert sind, die Einkommensteuer zahlen, ist dies für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts von Belang.

Umstellung auf Halbeinkünfteverfahren

Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist die Körperschaftsteuer entscheidend. Damit ist ihr Steuersatz unabhängig von der Gewinnhöhe - seit Anfang 2001 beträgt er 25 Prozent. Vorher wurden einbehaltene Gewinne mit 45 und ausgeschüttete Gewinne mit 35 Prozent vorbelastet. Letztlich hing die Steuerlast von den Einkommensverhältnissen der Aktionäre ab. Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft wurde erst beim Anteilseigner endgültig mit dessen persönlichem Steuersatz belegt. Beispielsweise erhielten Studenten ohne Einkommen, aber mit Aktien die Steuern erstattet, die „ihre“ Aktiengesellschaft bezogen auf die Dividende bezahlt hatte.

Ausländische Aktionäre konnten sich jedoch die gezahlten Steuern nicht erstatten lassen, was europarechtlich heikel war. Mit der Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren vermied die Bundesregierung einen Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften ist nunmehr definitiv. Zum Ausgleich müssen Anteilseigner zwar nur noch die Hälfte der Ausschüttungen im Rahmen der Einkommensteuer versteuern, aber im Ergebnis werden heute die Erträge aus risikoreichen Unternehmensbeteiligungen stärker als jede andere Einkunftsart belastet: Die Summe aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer plus „Soli“ beträgt in der Spitze 52,5 Prozent.

Aufkommen aus der Körperschaftsteuer bricht ein

Die Reform der Unternehmensbesteuerung hat jedoch aus anderen Gründen viel Kritik nach sich gezogen. So brach das Körperschaftsteueraufkommen ein. Die Unternehmen lösten alte Steuerguthaben (eine Folge der höheren Besteuerung von einbehaltenen gegenüber ausgeschütteten Gewinnen) in beträchtlicher Höhe auf, was zu hohen Ausfällen führte. Teilweise erstatteten die Finanzämter mehr Körperschaftsteuer, als sie einnahmen.

Kritisiert wurde und wird zudem, daß seither Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften vollkommen steuerfrei sind. Doch da der Wert eines Unternehmens letztlich aus einbehaltenen und erwarteten Gewinnen besteht, war und ist dies konsequent. Um eine Mehrfachbesteuerung desselben Gewinns auszuschließen, bleiben auch Ausschüttungen unter Kapitalgesellschaften zum allergrößten Teil (95 Prozent) steuerfrei.

In die richtige Richtung bewegt

Ziel der Unternehmensteuerreform war es, Kapitalgesellschaften davon abzuhalten, gewinnträchtige Geschäfte oder gar ihren Sitz in das Ausland zu verlagern. Dazu bedarf es attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen. Rot-Grün hat sich in die richtige Richtung bewegt, doch da andere Länder nicht stehengeblieben sind, sondern ebenfalls Steuern senkte, ist Deutschland in diesem Punkt nach wie vor nicht bestens aufgestellt. Alles in allem kommt man schon bei den einbehaltenen Gewinnen mit Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag auf eine Belastung von knapp 39 Prozent - mehr als überall sonst in Europa.

Aus diesem Grund war auf dem Job-Gipfel vor wenigen Monaten parteiübergreifend verabredet worden, die Körperschaftsteuer nochmals auf 19 Prozent zu senken. Doch wurde daraus wegen unterschiedlicher Finanzierungsvorstellungen und dem vorzeitig anlaufenden Wahlkampf nichts mehr. Die SPD hält an diesem Ziel fest, während die Union nur noch eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 22 Prozent verspricht. Allein die Entlastung der Unternehmen von der Erbschaftsteuer wollen noch beide Parteien.

Sozialabgaben nicht gesenkt

Teilweise konterkariert wurde die stimulierende Wirkung der Reform der direkten Steuern durch die Einführung der Ökosteuer. Am 1. April 1999 war das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform in Kraft getreten. Die Mineralölsteuer wurde angehoben: für Kraftstoffe umgerechnet um etwa drei Cent je Liter, für Heizöl um zwei Cent je Liter. Gas erhielt einen Aufschlag von 0,16 Cent je Kilowattstunde. Jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 wurde die Mineralölsteuer nochmals im selben Umfang erhöht.

Die Stromsteuer stieg jeweils zum 1. Januar 0,25 Cent je Kilowattstunde, während der Steuersatz für Heizöl nicht weiter stieg. Doch anders als versprochen gelang es trotz der damit verbundenen Mehreinnahmen nicht, die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu senken. Und nur mit Hilfe von Notmaßnahmen konnte ein Wiederanstieg des Rentenbeitrags auf mehr als 20 Prozent verhindert werden.

Rentenauszahlungen zunehmend besteuert

Durch das Alterseinkünftegesetz werden von 2005 an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung allmählich von der Steuer befreit. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgt stufenweise bis zum Jahr 2040. Erträge aus seit Jahresbeginn 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen werden zur Hälfte besteuert, wenn die Lebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nach dem sechzigsten Lebensjahr fällig wird. Im Gegenzug fallen zunehmend Steuern bei den Rentenauszahlungen an.

Wie die Bundesregierung hervorhebt, werden jedoch rund drei Viertel der Rentner zunächst davon unberührt bleiben. So sei für Alleinstehende eine gesetzliche Rente von etwa 1575 Euro im Monat steuerfrei, für Verheiratete das Doppelte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2002 die Bundesregierung verpflichtet, Renten und Beamtenpensionen steuerlich gleich zu behandeln.

Durchschnittsbelastung nicht genug gesenkt?

Teilweise geplant („größtes Steuersenkungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik“), teilweise ungeplant (wegen schwacher Konjunktur und unerwarteter Ausfälle als Folge der neuen Unternehmensbesteuerung) ist unter Rot-Grün der Anteil des Steueraufkommens an der erwirtschafteten Wirtschaftsleistung gefallen. Die Steuerquote ist nunmehr eine der niedrigsten in Europa. Doch unter Einschluß der Sozialabgaben sieht es nicht mehr so günstig aus.

Der Steuerzahlerbund berechnet jedes Jahr eine volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote. Sie zeigt an, wieviel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben einbehält. Für 2005 kommt er auf 51,45 Prozent. Gegenüber dem bisherigen Höchstwert im Jahr 2000 ist die Durchschnittsbelastung um 4,8 Prozentpunkte gesunken. So hat sich einiges getan - auch wenn es nach Ansicht vieler Bürger und Fachleute nicht genug ist.

Text: F.A.Z., 03.08.2005, Nr. 178 / Seite 5
Bildmaterial: F.A.Z.

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