Leck in französischer Atomanlage

Das Schweigen der Behörden

Von Michaela Wiegel

09. Juli 2008 30.000 Liter radioaktive Uranlösung sind nach einer Panne im Atomkraftwerk Tricastin in Südfrankreich über die Kanalisation in die Flüsse Gaffière, Lauzon und darüber in den Rhône-Fluss gelangt. Das haben die Anwohner am späten Dienstagnachmittag erfahren, mehr als 17 Stunden nach dem Zwischenfall. Das Leck war nach Angaben der französischen Atomsicherheitsbehörde IRSN (Institut de radioprotection et de sûrete nucléaire) am 7. Juli um 23 Uhr festgestellt worden.

Doch die zuständigen Präfekturen der Départements Drôme und Vaucluse ließen sich Zeit, bis sie die Trinkwasserentnahme in der Umgebung der 1980 in Betrieb genommenen Atomkraftanlage verboten. Auch Angeln oder Baden in den Flüssen ist vorerst nicht erlaubt. Die Landwirte in der Nachbarschaft dürfen ihre Felder nicht wässern. Aber wie so oft bei Unfällen im Atomkraftbereich setzen die französischen Verantwortlichen vor allem auf Beschwichtigung. „Die Gefahr für die Bevölkerung ist gering“, sagte IRSN-Sprecher Charles-Antoine Louet.

Politik der Informationsverschleierung?

Die unabhängige Wissenschaftlerkommission CRIIRAD (Commission de recherche et d'information indépendantes sur la radioactivité) sieht das anders. Sie kritisiert eine Politik der Informationsverschleierung und hat am Mittwoch eine Klage gegen den staatlichen Atomkonzern Areva und die Betreiberfirma Socatri, eine Filialgesellschaft von Areva, eingereicht. Die Wissenschaftlerkommission weist auf schwere Sicherheitsmängel in der Anlage hin. Denn eigentlich schließen die strengen Sicherheitsbestimmungen aus, dass es zu Lecks in diesem Umfang - 30.000 Liter - kommt.

So ist ein Sicherheitsbecken vorgeschrieben, das im Falle von Lecks die ausfließende radioaktive Flüssigkeit aufnimmt. Das Sicherheitsbecken muss nach den staatlichen Vorschriften mindestens 50 Prozent des gesamten Flüssigkeitsvolumens aller Reaktoranlagen aufnehmen können. Der Atomaufsichtsbehörde ASN (autorité de sureté nucléaire) zufolge war das vorgesehene Rückhaltebecken wegen Instandsetzungsarbeiten undicht gewesen. Warum die Anlage zur Behandlung von Uranlösungen dennoch in Betrieb war, obwohl das Risiko im Falle eines Kesselüberlauf bekannt war, ist gänzlich unklar.

Frühere Mängel der Atomanlage

Die CRIIRAD-Kommission hält der staatlichen Aufsichtsbehörde auch eine bewusste Verschleierung der genauen Zusammensetzung der ausgetretenen radioaktiven Uranlösung vor. In den offiziellen Kommuniques wird nur die Quantität des ausgetretenen Urans (360 Kilogramm) erwähnt, nicht aber die Zusammensetzung (Uran 232 oder 236). Diese Information sei jedoch unabdingbar, um die Gefährlichkeit der Uranlösung bewerten zu können.

Die Anlage in Tricastin in der Nähe von Avignon besteht aus vier Druckwasserreaktoren sowie aus der zweitgrößten (nach La Hague) französischen Urananreicherungsanlagen (Eurodif). Tricastin ist schon in der Vergangenheit immer wieder wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in die Schlagzeilen geraten. Im Oktober 2002 alarmierte ein Bericht der Behörde für nukleare Sicherheit die Öffentlichkeit mit der Warnung, dass die Sicherheit der Reaktoranlage bei einem Erdbeben nicht mehr sichergestellt sei. Im heißen Sommer 2003 wurde vom der Anlage Tricastin so viel Kühlwasser in die Flüsse eingeleitet, dass die zugelassenen Durchschnittstemperaturen wiederholt überschritten wurden. Im Juli 2004 wiederum stellte die Aufsichtsbehörde erhebliche Mängel bei den Brandschutzvorkehrungen in Tricastin fest.

Durch den Uranunfall soll in den Flüssen Lauzon und Gaffière eine Urankonzentration von etwa 1000 Mal über dem Normalwert gemessen worden sein. Tricastin habe mit dem Leck die gesetzlichen Grenzwerte für die jährliche Strahlenabgabe in die Umwelt um mehr als das 100-fache überschritten, teilte die Wissenschaftlerkommission CRIIRAD mit.



Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: AP, F.A.Z.

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche