Gentechnikgesetz

Neue Abstände, neues Etikett

Von Konrad Mrusek, Berlin

25. Januar 2008 Der Bundestag hat am Freitag das Gentechnikgesetz verändert, das in der Forschung und der Landwirtschaft die Nutzung von genveränderten Organismen regelt. Darin werden erstmals Mindestabstände zwischen Feldern festgelegt, um bei der Koexistenz unterschiedlicher Kulturen einen „Gentransfer“ zu verhindern. Zugleich wurde ein neues Gesetz beschlossen, das für Fleisch, Milch oder Eier das Etikett „Ohne Gentechnik“ einführt. Es besagt, dass die Tiere keine gentechnisch veränderten Futtermittel erhalten haben.

Landwirtschaftsminister Seehofer (CSU) sagte, die große Koalition beweise somit, wie man verantwortungsvoll mit einem sensiblen Thema umgehe. Bei der jungen Technologie der Gentechnik müsse zum Schutz von Mensch und Umwelt an erster Stelle das Vorsorgeprinzip stehen, erst an zweiter Stelle kämen ökonomische Interessen. Die Gentechnik-Debatte sei jedoch mit dieser Novelle nicht abgeschlossen, dies sei nur ein Zwischenschritt.

Bauern: Kennzeichnung ist „Mogelpackung“

Die SPD-Fraktion bedankte sich in der Debatte bei Seehofer ausdrücklich dafür, dass er die Forderung der Partei nach einer größeren Wahlfreiheit für die Konsumenten mit dem Etikett „Ohne Gentechnik“ ermöglicht habe. Die CDU/CSU-Fraktion sagte, mit dem Gesetz werde die „Blockade“ in der grünen Gentechnik beendet.

In Deutschland darf bisher lediglich genveränderter Mais kommerziell angebaut werden; darauf entfallen weniger als ein Prozent der Mais-Kulturen. In anderen Regionen der Welt haben sich die Anbauflächen mit transgenen Pflanzen wie Mais und Soja innerhalb eines Jahrzehnts verzehnfacht. Daher sind auch immer häufiger nach Deutschland importierte Futtermittel mit genmodifizierten Stoffen vermischt.

Bei tierischen Lebensmitteln konnten bisher bis zu 0,9 Prozent an modifiziertem Futter beigemischt sein, ohne dass das Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet werden musste. Beim neuen Kennzeichen „Ohne Gentechnik“ ist dies nicht mehr möglich. Das Etikett ist aber auch dann möglich, wenn den Futtermitteln Arzneimittel, Enzyme oder Vitamine beigemischt werden, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Wegen dieser Ausnahme hatten Bauern, Industrie und Handel die Kennzeichnung als „Mogelpackung“ bezeichnet. Verbraucherverbände begrüßten dagegen das neue Etikett, weil es die Wahlfreiheit der Konsumenten erhöhe.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

 
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