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Zur Ordnung

Der Ruf der dreiundachtzig

Von Hans D. Barbier

04. Mai 2009 Ist die Wirtschaftspolitik noch zu retten? Gemeint ist nicht die in Kabinetten und Parlamenten beschlossene Politik. Und schon gar nicht die, die in Wahljahren in den Dienst des Machterhaltes oder der Machtgewinnung von Parteien gestellt wird. Da ist wohl nicht viel zu retten. Wenn von der Rettung der Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik die Rede ist, dann ist eine akademische Disziplin gemeint, die das Wägen lehrt und vom Abschätzen der Folgen wirtschaftspolitischer Entscheidungen handelt. Für solche Ordnungspolitik hatte der Lehr- und Forschungskanon deutscher Universitäten traditionell einen guten Leumund. An deutschen Universitäten wurde gelehrt und gelernt, das „Respice finem!“ - „Bedenke die Folgen deiner Entscheidungen und ihrer weichenstellenden Wirkung!“ - nicht aus dem Auge zu verlieren.

Mit den Folgen zu rechnen ist in der Ordnungspolitik wichtiger als das Rechnen vor und hinter dem Komma. Schon daran erkennt man, dass das Hantieren der großen Koalition mit Abwrackprämien für bejahrte Autos mit guter Ordnungspolitik nichts zu tun hat. Das Gebot des „Respice finem!“ findet gerade hier keinen Platz. Die Politik will nicht wissen, auf wie viele Jahre die Nachfrage nach Autos gedämpft bleiben wird, wenn ihr jetzt ein aufmunternder Schubs durch eine Subvention verpasst wird. Wichtig ist die „positive Nachricht“ von heute, nicht die abschätzbare Wirkung auf öffentliche Haushalte, Steuersätze, Schuldenquoten und das Nachfrageloch der kommenden Jahre; auch nicht der dann drohende Umsatz- und Beschäftigungsrückgang und die dann mit Sicherheit aufkommende Frage „Wie subventionieren wir die Autoindustrie jetzt?“

Welchen Nutzen, welche Last?

Die Abwrackprämie ist die Chiffre für die hastig ins Gesetzblatt diktierte Tagespolitik. Fragen nach den über den Tag hinausreichenden Wirkungen auf den Absatz und die Beschäftigung der subventionierten Industrie, auf das Defizit der öffentlichen Etats, auf die Steuersätze für die spätere Deckung dieses Defizits, auf die Dotationschancen von Schulen, Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen, auf den internationalen Wettbewerb der Standorte und damit auf die mittelfristigen Beschäftigungschancen in Deutschland: alles das zu wägen gehört zur Ordnungspolitik, hier am aktuellen Beispiel zusammengefasst in der Frage „Welchen Nutzen und welche Last stiften an welchen Stellen des Wirtschaftskreislaufs voraussichtlich die Aufwendungen für die Abwrackprämie?“

Zu lernen, eine solche Frage überhaupt formulieren zu können, gehört in den Lehrkanon eines ordnungspolitisch geleiteten Verständnisses von Wirtschaftspolitik und von ökonomischer Theorie, die die Verträglichkeit von Zielausrichtungen in den Blick nimmt und die vor den politischen Durchmarsch ins Gesetzblatt den Versuch setzt, wirtschaftspolitische Maßnahmen einer empiriegestützten Schätzung zu unterziehen.

Leistung für die Wohlfahrt

Das Wägen von Alternativen unter Annahmen nie ganz bekannter Eintrittswahrscheinlichkeiten und unter den Bedingungen unterschiedlicher Wertschätzungen der rechnerisch nur grob abzugreifenden Aufwands- und Ertragsgrößen ist der Kern der Aufgabe zielführender Wirtschaftspolitik. Die Entscheidung „Abwrackprämie jetzt, was dann kommt, sehen wir später!“ hat mit einer solchen Politik nichts zu tun. Zu lernen, Wirkungszusammenhänge im Rahmen der Wirtschaftsordnung zu erklären und Ordnungssysteme nach ihren Leistungen für die Wohlfahrt zu bewerten, ist - oder war? - die Aufgabe der Ordnungspolitik als Lehrfach an den deutschen Universitäten.

Die 83 Ökonomen, die jetzt zur Rettung der Ordnungspolitik an den Hochschulen aufgerufen haben, verdienen jede Unterstützung. Und das nicht nur von Liberalen in Thinktanks und Redaktionen. Die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik gehört auf die Agenda der Politik selbst. Aber auch das muss gelehrt und will gelernt sein.

Der Autor ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung.



Text: F.A.Z.

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