Von Hans D. Barbier
23. März 2009 Quo usque tandem? Bis wohin denn noch? Die aus der römischen Geschichte überlieferte Frage an einen, der es mit der Achtung vor der Verfassung nicht so genau nehmen wollte, kann man mittlerweile - wenn auch in physisch gewaltfreien Umständen - an die Bundeskanzlerin und an den Bundesfinanzminister richten. Je wirrer die Interventionen im Kontext der Finanzkrise werden, desto leichtgängiger werden zivilisatorische Errungenschaften wie das Eigentumsrecht und die Legitimität des Gewinnstrebens im Rahmen der rechtlichen Ordnung erst in Frage gestellt und die Frage nach der weiteren Geltung dieser Rechte dann abschlägig beschieden. Es wird Zeit, dass gewählt wird, damit die Bürger die offene Frage nach dem Quo usque? in der Wahlkabine beantworten können.
Die Diagnose der wesentlichen Gründe für das Ausbrechen der Finanzkrise ist in den ersten Tagen des Schrecks besser gelungen als nach den Monaten, die seither vergangen sind. Damals ist mit bemerkenswerter Klarheit herausgestellt worden, dass es wesentlich zwei Gründe für das Heranreifen der Krise gab. Vorbereitung und Auslösung der Krise war Staatsversagen vor allem in Amerika. Als die Experten sich dann an ein erstes Nachzeichnen der Übertragungsmechaniken der amerikanischen Fehlsteuerung machten, stellten sie fest, wie überraschend leicht die Krise es offenbar gehabt hatte, ihr Heranreifen im Halbdunkel von ordnungsgemäß zustande gekommenen Bilanzen und in die Zukunft greifenden Ertragsrechnungen zu halten.
Zorn ist verständlich - aber keine gute Basis
Es zeigte sich, und es wird sich noch deutlicher zeigen, wenn die Experten ihre Reformvorschläge zur Diskussion stellen, dass Rechenwerke, die in Banken und Fonds als kontrollierende Instanzen gegolten hatten, in Wahrheit das auf den ersten Blick unerklärliche prozyklische Verhalten vieler Finanzinstitutionen ausgelöst und dann auch noch befördert hatten. Den Steuerungsinstrumenten der Finanzinstitute diesen Hang zur Prozyklik auszutreiben wurde - im Konsens der mit Reformvorschlägen beauftragten Experten - zu einer wesentlichen Aufgabe der Reform der Finanzordnung. Noch ist die Arbeit an der Reform nicht getan. Aber schon weiß man in der Politik, dass die Prozyklik von der Gier kommt. Wobei Gier offenbar eine Kurzformel für das die Marktwirtschaft mitbegründende Prinzip des Versuchs der Gewinnmaximierung ist. Aber Gier klingt im politischen Kontext von Enteignungsstrategien besser.
Natürlich ist es für die Kanzlerin und ihren Finanzminister eine nicht zumutungsarme Arbeit, mit großvolumigen Rettungsplänen zur Hand zu sein, die mit dem Ziel einer kräftig zupackenden Schuldenbremse des Staates unvereinbar sind. Es ist nicht unverstehbar, dass sich da auch mal Frustrationen Luft schaffen. Aber das darf keine akzeptierte Begründung für Enteignungen sein. Die Trennung zwischen dem Retten von systemisch bedeutsamen Finanzinstituten und dem Nichtretten ihrer Eigentümer ist auch unter der Bedingung des Respektes vor dem Eigentum möglich. Die Retter, die sich partout weigern, Rettungsversuche auf die Grundlage solcher Modelle zu stellen, setzen sich dem Verdacht aus, sie meinten, Rettung habe auch etwas mit Rache zu tun.
Kein Politiker ist berechtigt, sein von Gerechtigkeitswallungen erhitztes Mütchen zu kühlen, wenn er den Banken mit Geld beispringen muss, das er lieber bei den Bürgern ließe oder einer anderen Verwendung zuführte. Aufwallungen des Zornes sind verständlich. Aber gerade sie sind nicht eine gute Basis für ein Recht der Politik, das Bürgerrecht auf Eigentum zu konfiszieren oder sich - was die Politik ohnehin nur lächerlich machen würde - in die Usancen der Bezahlung des Personals von Banken und anderen Unternehmen einzumischen. Auf diesem Gebiet mag für manche Unternehmen manches zu lernen sein. Aber aus der Analyse der Krise - nicht von der Politik.
Der Autor ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard- Stiftung.
Text: F.A.Z.
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