Nationaler Ethikrat

Stimmenvielfalt zur Stammzellforschung

Von Christian Schwägerl

17. Juli 2007 Das erste Wort des Nationalen Ethikrats galt vor sechs Jahren der Stammzellforschung; nun hat das Gremium auch sein letztes Wort der Kontroverse um die Embryonennutzung gewidmet. Nach der Sommerpause wird der Ethikrat in seiner bisherigen Form aufgelöst. Er macht einem „Deutschen Ethikrat“ Platz, der nicht mehr nur der Bundesregierung, sondern erstmals auch dem Bundestag verantwortlich sein wird.

So etwas wie ein Testament wollten der bisherige Rat und seine Vorsitzende, die Juristin Kristiane Weber-Hassemer, am Montag hinterlassen: Abermals mahnte die Mehrheit der Ethikweisen dazu, die Auflagen und Verbote für die deutschen Stammzellforscher spürbar zu lockern. Und das Lager der bioethischen Mahner zeigte sich überraschend offen für eine grundlegende Revision des Embryonenschutzes.

„Die Wissenschaftler nicht unnötig behindern“

Während Stammzellforscher etwa in Großbritannien, Singapur, Kalifornien und Schweden mit allen 500 Stammzellkulturen forschen dürfen, die weltweit aus Embryonen gewonnen wurden, unterliegen deutsche Wissenschaftler einer gesetzlichen Beschränkung: Seit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes im Juli 2002 dürfen sie nur mit den wenigen Zellkulturen arbeiten, die schon vor dem Stichtag 1. Januar 2002 in Labors vorhanden waren.

Damit soll verhindert werden, dass Embryonen eigens für deutsche Wissenschaftler aus der künstlichen Befruchtung abgezweigt und zerstört werden. Wissenschaftler kritisieren jedoch, dass der Stichtag ihre Arbeit erschwert. Die älteren Stammzelllinien seien mit tierischem und viralem Material verunreinigt und zudem immer seltener Gegenstand internationaler Publikationen.

Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier sprach am Montag in der Berlin-Brandenburgischen Akademie für vierzehn der vierundzwanzig Mitglieder, als er forderte, den Stichtag ganz abzuschaffen und durch eine Einzelfallprüfung zu ersetzen. Wenn für das Robert-Koch-Institut und die dort angesiedelte Ethik-Kommission feststehe, „dass die Herstellung der betreffenden Zelllinien weder vom Antragsteller selbst veranlasst noch sonst von Deutschland aus bewirkt wurde“, solle der Import auch der neuesten embryonalen Stammzellen erlaubt werden. Verboten sein solle allerdings die Nutzung von embryonalen Stammzellen, die zu rein kommerziellen Zwecken hergestellt worden sind. „Mit einer solchen Regelung lässt sich der Grundgedanke des Embryonenschutzes erhalten, ohne die Wissenschaftler unnötig zu behindern“, sagte Dreier.

Zwei „Handlungsoptionen“

Neun Räte, repräsentiert von der Hamburger Bioethikerin Regine Kollek, widersprechen diesem pragmatischen Vorstoß: „Wenn wir den Stichtag aufgeben, beginnt die Doppelmoral“, warnte Kollek. Zu einer einheitlichen Position können sich die Kritiker dennoch nicht durchringen, sie skizzieren lediglich zwei „Handlungsoptionen“: Entweder bleibe es bei der Stichtagsregelung, kombiniert mit großen Investitionen in die Forschung an adulten Stammzellen, um zu kompensieren, „dass Deutschland im Bereich der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen im internationalen Zusammenhang kaum noch eine Rolle spielen wird“. Oder man solle den Embryonenschutz und die ihm zugrundeliegenden Normen ganz revidieren, es also ermöglichen, überzählige Embryonen und befruchtete Eizellen auch aus deutschen Kliniken für die künstliche Befruchtung zugunsten der Biomedizin abzuzweigen.

„Alles andere sind Scheinlösungen“, sagte Frau Kollek. Und die Vorsitzende Weber-Hassemer ergänzte, es gebe zwei weitere Voten einzelner Mitglieder. Viereinhalb Positionen für vierundzwanzig Mitglieder, auch das gehört zum Testament des Nationalen Ethikrats.

An Pluralität hat es dem Gremium nie gemangelt. Der Vorwurf, der Rat solle bioethische Tabubrüche mit der Brechstange erzwingen, lief ins Leere. Die Nobelpreisträger, Gelehrten und Prominenten, die in diesen Tagen ihre Mitarbeit für den neuen „Deutschen Ethikrat“ zusagen, müssen sich eher mit der Frage beschäftigen, wie sie für ihre künftige Arbeit eine politische Hebelwirkung erzielen können.

Kommt ein „rollierender Stichtag“?

In der Stammzellkontroverse wird es auch für den neuen Rat schwierig sein, sich Gehör zu verschaffen, denn die Abgeordneten und Wissenschaftslobbyisten überschlagen sich bereits mit Vorschlägen: So wollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die FDP den Stichtag ganz abschaffen und den Import aller neuen Zellkulturen erlauben. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Röspel schlug vor, den Stichtag „einmalig“ auf den 1. Mai 2007 zu verschieben, um Forschern Zugang zu virenfreien Zellkulturen zu ermöglichen. Wie Bundesforschungsministerin Schavan (CDU) und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischof Huber, will Röspel an einem fixen Stichtag festhalten. Dagegen haben mehrere Abgeordnete einen „rollierenden Stichtag“ ins Spiel gebracht, was bedeutet, dass zwischen der Gewinnung neuer Stammzelllinien und ihrer Nutzung in Deutschland eine Frist etwa von einem Jahr verstrichen sein muss.

Die Stammzellkontroverse hat damit einen Detailgrad erreicht, der es für die meisten Beobachter schwierig macht, überhaupt noch die grundlegenden ethischen Konflikte zu erkennen. Für den neuen Deutschen Ethikrat ist das eine Chance, den Blick wieder auf größere, unterbelichtete Herausforderungen aus der Wissenschaft zu richten: auf Themen, mit denen sich heute noch kaum jemand befasst.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb

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