Arzneimittel-Skandal

Klagen gegen deutschen Vioxx-Vertreiber abgewiesen

18. Oktober 2006 Das Landgericht Berlin hat zwei Klagen gegen den deutschen Vertreiber des Schmerzmittels Vioxx abgewiesen. Es befand einer am Mittwoch verbreiteten Pressemitteilung zufolge, daß in einem Fall die Klägerin nicht dargelegt habe, daß das Medikament konkret geeignet gewesen sei, die bei ihr aufgetretene Erkrankung auszulösen. Die Klägerin hatte 80.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.

Im anderen Fall wies das Gericht den Anspruch eines Klägers auf Auskunft über die bei dem Unternehmen bekannten Risiken und Nebenwirkungen zurück. Auch dieser Kläger habe nicht die notwendigen Tatsachen vorgetragen, die darauf schließen ließen, „daß zwischen der Einnahme des Arzneimittels und dem konkreten Schaden ein Zusammenhang“ bestehe. Gegen beide Urteile ist Berufung möglich.

Tausende Klagen anhängig

Vioxx wurde Millionen Patienten überall auf der Welt verschrieben, bevor der amerikanische Hersteller Merck das Medikament 2004 vom Markt nahm. In Deutschland wurde es bis zum 30. September jenes Jahres vertrieben. Es wurde vom Markt genommen, nachdem Studien gezeigt hatten, daß das Mittel nach einer gewissen Zeit das Risiko für einen Herzinfarkt bei Patienten ansteigen läßt. Insgesamt sind mehr als 13.000 Klagen in den Vereinigten Staaten anhängig.

Die Rechtsanwältin Ina Brock sagte als Rechtsvertreterin von Merck, das Urteil überrasche nicht. Sie sei davon ausgegangen, daß das Gericht erkennen werde, daß es in beiden Fällen keine Anhaltspunkte für schuldhaftes Verhalten des Pharmaherstellers gebe und daß Merck verantwortlich gehandelt habe.



Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: AP

 
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