Von Hans-Joachim Waldbröl
20. November 2006 Grit Breuer läuft weiter, und zwar gezwungenermaßen: Auch wenn die stämmige Sprinterin ihre sportliche Karriere zu Anfang des Jahres noch während des Dopingprozesses gegen ihren langjährigen Trainer und Lebensgefährten Thomas Springstein für beendet erklärt hat, dürfte sie auf ihrem kurvenreichen Weg wieder einmal vor den Schranken eines Sportgerichtes ankommen.
Jedenfalls hat der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) am Montag, wie schon im Frühjahr und im Sommer 1992, gegen die frühere 400-Meter-Läuferin und Staffel-Weltmeisterin von 1997 ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Dopingbestimmungen eingeleitet. Gleiches gilt für den 800-Meter-Olympiasieger von Sydney 2000, den lange verletzten, aber immer noch Läufer Nils Schumann. Außer den beiden prominenten Leichtathleten, sind noch weitere Sportler, insgesamt ein halbes Dutzend, wegen Dopingverdachts zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Verstöße gegen Arzneimittelgesetz
Doch im Zuge seiner Dopingbekämpfung bleibt der DLV nicht bei den Athleten stehen. Bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, der anklagenden Behörde im Fall des wegen Minderjährigen-Dopings zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilten Springstein, erstattete der Sportverband Strafanzeige gegen den spanischen Arzt Miguel Angel Pareita und den niederländischen Athletenmanager Jos Hermens. Ihnen wirft die DLV-Führung, an erster Stelle Präsident Clemens Prokop, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vor.
Basis der Anschuldigungen sind Unterlagen aus dem Springstein-Prozeß, die Hinweise darauf liefern, daß Pareita wie Hermens die Köpfe eines Doping-Netzes von möglicherweise internationaler Reichweite sind. Hermens reagierte nicht auf eine telefonische Bitte um Stellungnahme, Pareita ist nicht erreichbar. Auf eine Anfrage während des Springstein-Prozesses hat der frühere Stundenweltrekordler Hermans geantwortet, er wisse überhaupt nicht, wovon die Rede sei. Oberstaatsanwältin Silvia Niemann wollte gestern nur den Eingang der Anzeige bestätigen. Ob Ermittlungen aufgenommen würden, könne sie jetzt noch nicht sagen: Wir haben den Vorgang ja soeben erst auf den Tisch bekommen.
Springstein als Quelle
Auch der Amtsgerichtspräsident und Sportfunktionär Prokop hielt sich, juristischer Klugheit folgend, bedeckt. Einzelheiten aus der Begründung der Strafanzeige werde er nicht ausbreiten. Ohne Zweifel ist die Quelle der rechtlich relevanten Informationen in den Unterlagen zu finden, die Polizeibeamte im Herbst 2004 bei einer Hausdurchsuchung in der gemeinsamen Magdeburger Wohnung des Paares Springstein/Breuer beschlagnahmt haben: E-Mail-Dokumente unter anderem im Austausch mit Pareita, der sowohl namentlich als auch unter dem Decknamen Top Doc auftritt; Jos und Hermanns, zwar nicht korrekt geschrieben, aber wohl ohne abschweifende Phantasie zuzuordnen.
Hinweise auf Grit Breuer gibt etwa die Abkürzung Comeback G.B.. Auf Nils Schumann und seine damalige Freundin, die inzwischen wegen Dopings überführte und gesperrten Hochspringerin Amewu Mensah, deuten bezeugte und eingestandene Besuche in Madrid, angeblich beim dort praktizierenden Pareita. Der Arzt habe ihr die Medikamente als unbedenklich verschrieben, gab Amewu Mensah seinerzeit zu Protokoll.
E-Mails, Faxe und Rechnungen
Nicht nur E-Mails, die in der Anklageschrift gegen Springstein und später auch während der Verhandlung erwähnt oder verlesen wurden, sondern auch Faxe und Rechnungen sollen den Dopingverdacht verdichten. Falls es zur Anklage gegen Pareita und Hermens kommt, die in Magdeburg allein wegen dort ansässiger und medikamentös geschädigter Athleten vor Gericht stehen könnten, dürften auch Sportler, die zur damaligen Zeit vom Arzt Pareita behandelt und vom Manager Hermens vertreten wurden, als Zeugen vorgeladen werden.
Handelte es sich um ein internationales Doping-Netz, geriete unvermutet auch der Langstreckenläufer Haile Gebrselassie in den Fokus der Justiz. Der Olympiasieger und Weltmeister aus Äthiopien hat in einem F.A.Z.-Interview (Siehe: Haile Gebrselassie: Doping ist Selbstbetrug) über die Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Geschäftspartner Hermens gesagt, er bestreite jede Art von Doping energisch.
Kuhhandel als Auslöser
Nur über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Magdeburg, eingereicht beim Justizministerium Sachsen-Anhalt, ist der DLV den Verdächtigten auf konkretere Spuren gekommen. Anfang September sind die angeforderten sämtlichen Akten und alles, was im Zuge der Ermittlungen gegen Springstein sichergestellt wurde, beim DLV angekommen. Danach studierten vor allem Prokop und die DLV-Justitiarin Anne Jakob die Unterlagen, aus denen sie auch Erkenntnisse über die eingesetzten verbotenen Substanzen ableiteten: das Wachstumshormon, Erythropoetin, Insulin, Anabolika - von Sportlern meist in sogenannten Cocktails konsumiert. Pareita wird vorgeworfen, er habe die von ihm betreuten Sportler untersucht, eingestellt, versorgt.
Das Motiv des DLV, die gesammelten Unterlagen aus dem Springstein-Prozeß nicht ad acta ruhen zu lassen, geht auf einen juristischen Kuhhandel zurück. So jedenfalls wurde das Ende des Verfahrens gegen den stets umstrittenen Sprinttrainer im organisierten Sport empfunden.
Dopingkontrollen ohne Wirkung
Die Ermittlungsbehörde in Magdeburg, vertreten durch Oberstaatsanwalt Wolfram Klein, einigte sich mit den Springstein-Verteidigern Peter Michael Diestel und Johannes Schwenn (inzwischen die Rechtsvertreter des dopingverdächtigen deutschen Radprofis Jan Ullrich) auf folgendes Vorgehen: Falls ihr Mandant die Verurteilung wegen des Dopens von Anne-Kathrin Elbe akzeptiere, werde man auf die Verfolgung weiterer Vorwürfe gegen Springstein und die Auswertung zusätzlicher Indizien verzichten. Mit dem Urteil in diesem Prozeß ist das Verfahren gegen Springstein endgültig abgeschlossen. Er selbst kann durch eine spätere Verifizierung zusätzlicher Beweise nicht mehr belangt werden.
Die Vorgänge rund um das Springstein-Verfahren nutzt Prokop, noch einmal auf die Notwendigkeit einer staatlichen Anti-Doping-Gesetzgebung hinzuweisen: Wir kämpfen gegen die Manipulation im Leistungssport zwar mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln - aber der Sport kann solche Fälle nicht allein aufklären. Daß man die Hilfe des Staates brauche, und zwar in Form einer Besitzstrafbarkeit für Athleten, zeige der aktuelle Fall: Grit Breuer und Nils Schumann zählten zu den meistkontrollierten Athleten. Und was konnten wir ausrichten? Nichts!
Text: F.A.Z. vom 21. November 2006
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