Von Hans-Joachim Waldbröl
21. November 2006 Auf Sportplätzen herrscht Meinungsvielfalt. Zwei Zuschauer sehen ein und dasselbe Spiel, haben aber völlig gegensätzliche Ansichten über die Leistungen beider Mannschaften. Selektive Wahrnehmung: Jeder sieht das, was er sehen will, und glaubt sich mit seiner Bewertung im Recht. Wie Thomas Bach und Clemens Prokop.
Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der erste Mann des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) streiten weiter um das auf politischem Parkett wohl schon gescheiterte Anti-Doping-Gesetz (Siehe auch: Dopingverdacht: Widersprüche über Nils Schumanns Arztbesuche).
Die Zusammenarbeit habe doch ganz prima geklappt
Beide Wortführer fühlen sich, einmal pro, einmal contra, durch den jüngsten Fall von energischer Dopingbekämpfung bestätigt. DLV-Präsident Prokop ist stolz auf die Ermittlungen seines Verbandes, die zu den Strafanzeigen gegen den niederländischen Manager Jos Hermens und den spanischen Arzt Miguel Angel Peraita geführt haben. Aber er bedauert, daß er die vermeintlich involvierten und vermutlich profitierenden Athleten lediglich vor ein Verbandsgericht zitieren kann, um die Frage von Regelverstößen zu klären.
Für ihre Beteiligung am gemeinschaftlichen Sport- und Wirtschaftsbetrug kann sie bislang niemand belangen. Denn Besitzstrafbarkeit für dopende Sportler gibt es nicht und soll es nicht geben - sagt DOSB-Präsident Bach wieder einmal: Es genüge, die Waffen bestehender Rechtsmittel, also das Arzneimittelgesetz, zu schärfen und den Staatsanwälten sportlichen Nachhilfeunterricht zu geben. Im übrigen findet der Wirtschaftsanwalt, ganz anders als der Amtsgerichtspräsident: Die Zusammenarbeit zwischen Sport und Staat habe doch ganz prima geklappt.
Solche Staatsanwälte sind keine Aufklärer
Fragt sich nur, wer da wessen Arbeit erledigt hat. Und das schon zum zweiten Mal: Zur Anklage gegen Thomas Springstein konnte es nur kommen, weil Anne-Kathrin Elbe und der DLV den Leichtathletiktrainer wegen des - später bestätigten - Verdachtes auf Minderjährigen-Doping angezeigt haben. Eine verschüchterte junge Athletin verklagt ihren abgefeimten Coach. Wie oft traut sich das jemand? Zuvor noch nie. Der zweite "Glücksfall" jüngsten Datums rückt einen Verband, der wohl am meisten mit den Schattenseiten des Leistungssports zu kämpfen hat, ins Licht.
Wo die Magdeburger Staatsanwaltschaft die Springstein-Akten, ohne sie bis zum Ende genutzt zu haben, schnell zugeschlagen hat, um sich viel Arbeit zu ersparen und Springstein wenigstens ein kleines bißchen verurteilen zu können, erkämpft sich der DLV die Lektüre. Er deckt Hintergründe auf, für die sich die Magdeburger Ermittler nicht weiter interessiert haben und die man sonst allenfalls erhellen könnte, wenn verdächtige Athleten unter staatlicher Strafandrohung bewegt werden könnten, ihre Hintermänner preiszugeben.
Doch Bach baut lieber auf hilfreiche Einzelfälle und Ausnahmen - und fordert zum x-ten Mal seit vielen Jahren, sachkundige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zu installieren. Aber so weit reicht sein vielbeschriebener politischer Einfluß wohl doch nicht. Solange sich der Staat nicht stärker in das einmischt, was seine Ermittler tun oder vor allem: lassen, muß der Sport - wie ebender DLV - ihre Arbeit tun. Solche Staatsanwälte wie in Magdeburg sind keine Aufklärer. Sie behindern die Ermittlungen.
Text: F.A.Z. vom 22. November 2006
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