04. Juli 2009 Am Samstag hat Claudia Pechstein einen Marathon absolviert. Erklärungen, Briefe, Interviews, ein Fernsehauftritt: Nach dem monatelangen Schweigen ist die Eisschnellläuferin in die Offensive gegangen. Sie will Berufung einlegen vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) gegen das vernichtende Urteil der Internationalen Skating-Union (ISU) vom Freitagabend. Deutschlands erfolgreichste Wintersportlerin, die fünfmalige Goldmedaillengewinnerin, die strahlende Königin der Eisbahn eine Blutdoperin? Darauf hat sich die ISU in einer 15 Seiten langen Urteilsbegründung festgelegt und Claudia Pechstein ins Unglück gestürzt (siehe: Blutdoping: Claudia Pechstein für zwei Jahre gesperrt). Sagt sie und beteuert trotzig: Ich habe nie gedopt. (...) Das Urteil hat meine Hoffnung und meinen Ruf getötet. Aber meine Ehre kann man mir nicht stehlen. Ich werde kämpfen.“ (siehe: Doping-Dementi: Pechstein bedauert Kuhhandel) Das ist ihr gutes Recht.
Wie der vielleicht letzte Wettkampf der Claudia Pechstein ausgeht, ist noch nicht abzusehen. Die unterschiedlichen Aussagen von Experten zum Fall der einstigen Glücksmarie des deutschen Sports deuten auf einen Mehrkampf unter Medizinern sowie Juristen hin. Nur eines ist sicher: Es wird eine fatale Niederlage geben. Entweder verliert Claudia Pechstein alles oder das Anti-Doping-System seine Glaubwürdigkeit.
Was ist passiert? Seit dem 1. Januar gibt es eine Art Politik-Wechsel in der Doping-Bekämpfung. Athleten durften laut weltweit gültigem Kodex zwar schon lange per Indizienprozess als Doper verurteilt werden. Inzwischen aber schauen die Verbände genauer hin. Weichen die Ergebnisse von Blutproben signifikant vom über Jahre gesammelten Blutprofil eines Athleten ab? Falls die Veränderung auf eine Manipulation mit einer verbotenen Substanz (etwa Epo) oder einer unzulässigen Methode (Eigenbluttransfusion) deuten, soll der Sport zupacken. Fünf solcher Fälle werden im Moment verhandelt.
Das erste Urteil in einem Indizienprozess hat Claudia Pechstein betroffen. Anti-Doping-Experten werten den Vorgang als Riesenschritt in der Betrugsbekämpfung, falls das Urteil vor dem Internationalen Sportgericht Bestand haben sollte. Denn bei Pechstein reichte der Disziplinar-Kommission der ISU allein der erhöhte Wert der jungen Blutkörperchen (Retikulozyten) in einer Reihe von Blutproben im Februar für den ächtenden Stempel: zwei Jahre gesperrt, ohne positiv getestet worden zu sein. Der im Februar gemessene Retikulozytenwert lag bei 3,3 Prozent - Pechsteins Normalwert, seit 2000 sind ihre Ergebnisse eingetragen, lag bei 2,2 Prozent.
Für Klarheit wird der Cas sorgen müssen
Weder der Anwalt der 37 Jahre alten Athletin, Simon Bergmann, noch der Deutsche Verband akzeptieren diese Beweisführung. Aus dem Urteil kann man ein unfaires Verfahren herauslesen“, behauptete der Berliner Jurist. DESG-Präsident Gerd Heinze (siehe: Heinze hält zu Pechstein: Nicht bereit, unseren Sport für so ein Experiment herzugeben) beklagte ein fatales Manöver der ISU: Ich bin nicht bereit, unseren Sport für so ein Experiment herzugeben. Wir werden an ihrer Seite stehen, bis Klarheit herrscht. Und für diese Klarheit wird der Cas sorgen.“ Wahrscheinlich wird es so kommen. Die Einzigartigkeit und die für einen Sportverband überraschende Eile im Anti-Doping-Kampf stellt die Qualität der Fahndung aber noch nicht in Frage.
Die Pechstein-Partei und auch die für den Schutz der Sportlerin verantwortliche DESG attackierten die Entscheidung der ISU nach der zweitägigen Anhörung diese Woche in Berlin unter anderem mit diesen Argumenten: Erstens sind nur die Retikulozyten-Werte bei den Tests während der Mehrkampf-WM am 6. und 7. Februar in Hamar auffällig gewesen, nicht aber andere Blutparameter, wie sie bisher zur Urteilsfindung herangezogen wurden. Zweitens war einer der angegebenen Werte objektiv“ falsch. Drittens wurden die Blutproben über die Jahre zum Teil in Laboren analysiert, die nicht von der Wada akkreditiert oder anerkannt sind. Das klingt überzeugend.
Pechstein bekam, was sie forderte: ein Urteil
Dass andere Blutwerte wie etwa das Hämatokrit in Claudia Pechsteins Proben unauffällig blieben, könnte aber einen plausiblen Grund haben. Sie sind leicht manipulierbar: Das kann man mit einem Plasmavolumen-Expander machen“, sagte ein Profi unter den Analytikern dieser Zeitung: Bei den Retikulozyten geht das nicht so einfach. Sie machen nur einen Prozentsatz der Blutkörperchen aus. Deshalb haben sie so eine Bedeutung bei der Interpretation.“
Der falsche Wert wurde in der Urteilsbegründung als Folge der Verwendung unterschiedlicher Maßeinheiten in den verschiedenen Ländern erklärt, Lücken nach der Datenübertragung in Excel-Tabellen der Pechstein-Zahlen als unwesentlich für den Gesamteindruck bezeichnet. Nur in einem Fall folgte die Disziplinar-Kommission einem entlastenden Hinweis des Gerichtsgutachters Professor Max Gassmann. Der Schweizer wollte nicht ausschließen, dass neben Blutdoping eine Blutkrankheit zur Erhöhung der Retikulozyten geführt haben könnte. Bei 10.000 Proben gab es acht Fälle“, schilderte dagegen der Kläger, in einem waren die Blutwerte so wie bei Claudia Pechstein.“ Eine Blutkrankheit hielten die Sportrichter zwar für unwahrscheinlich. Und sie zeigten sich überrascht, dass die Deutsche, obwohl lange informiert, bis zehn Tage vor der mündlichen Verhandlung keine eigenen Untersuchungen zum Beweis ihrer Unschuld eingeleitet hatte.
Muss sie ihre Unschuld beweisen?
Trotzdem wollten sie ihr Zeit für eine solche Untersuchung einräumen. Pechstein ließ das Angebot auch mit Blick auf ein langwieriges Verfahren ablehnen und forderte, was sie bekam: Ein Urteil. Unter Umständen ist es der Schlüssel für einen Freispruch vor dem Cas, der letzten Instanz des Sportrechtes. Denn Juristen wie der im Anti-Doping-Kampf engagierte Marius Breucker, auch Anwalt der DESG, zweifeln, ob Claudia Pechstein überhaupt ihre Unschuld beweisen muss. Wir sind gegen Doping“, sagt Breucker, es ist aber fraglich, ob auch in einem Fall wie hier, in dem keine verbotenen Substanzen gefunden wurden, der Athlet die Beweislast tragen muss.“
Die Entdeckung eines Dopingmittels im Körper eines Athleten ist aber laut Wada-Kodex Voraussetzung für die entscheidende Frage des Gerichtes an den Ertappten: Kannst du deine Unschuld beweisen?“ Claudia Pechstein lässt daran keinen Zweifel: Es werden weder Ärzte gefunden, die mir beim Dopen geholfen haben, noch werden Zeugen auftauchen, die den Verdacht gegen mich erhärten. Es wird keine Blutbeutel und keine Spritzen geben. Es wird keine weiteren Indizien geben, die die ungeheuerliche Unterstellung der ISU stützen werden“, schrieb sie am Samstag. Alle nötigen Untersuchungen werde sie machen lassen. Denn eines scheint in diesem komplizierten Fall nach Darstellung aller Beteiligten sicher: Entweder hat Claudia Pechstein gedopt, oder sie ist krank.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp, DPA
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