Umstrittene Olympia-Nominierung

Friedek hofft - „Nun ist der DOSB am Zug“

20. Juli 2008 Der frühere Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek hat vor dem deutschen Schiedsgericht in Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. „Sie ist eine rechtliche Verpflichtung für den Deutschen Leichtathletik-Verband, ihn beim Deutschen Olympischen Sportbund zur Nominierung für die Sommerspiele in Peking vorzuschlagen. Nun ist der DOSB am Zug“, sagte am Sonntag DLV-Präsident Clemens Prokop dem Sport-Informations-Dienst.

Friedek hatte die doppelt geforderte Olympia-B-Norm von 17,00 Meter beim Wettkampf am 25. Juni im niederrheinischen Wesel mit Sprüngen auf 17,04 und 17,00 zweimal erreicht. Der DLV pochte aber auf Erfüllung bei zwei Veranstaltungen, was aus seinen Nominierungsrichtlinien jedoch nicht eindeutig hervorging, wohl aber im Regelwerk so verankert ist.

„Es gibt Signale vom DOSB, dass er Charles nominieren wird“

Prokop glaubt, dass die einstweilige Verfügung im Widerspruch zum DLV-Regelwerk steht, das nicht komplett Inhalt der Nominierungsrichtlinien sei. In diesen wäre auch nicht eigens erwähnt, dass eine Leistung mit zuviel Windunterstützung nicht zähle.

Es hänge nun von der Sicht des DOSB ab, ob der DLV in ein Hauptsache-Verfahren einsteige. In diesem wird ein Urteil über die einstweilige Verfügung hinaus gefällt. Aber dieses kommt, so Prokops Erwartung, hinsichtlich der letztmöglichen DOSB-Entscheidung am 23. Juli (Mittwoch) wohl zu spät.
Für Manuel Grahmann, Vorsitzender von Friedeks Team in Leverkusen, ist klar, dass Friedek am Montag darauf hoffen kann, für seine vierten Sommerspiele nominiert zu werden.

Dann muss der DOSB die letzten deutschen Nachzügler namentlich beim Internationalen Olympischen Komitee melden: „Der Richter hat klar festgestellt, dass Charles eindeutig die Nominierungskriterien erfüllt hat. Es gibt Signale vom DOSB, dass er Charles nominieren wird“, sagt Grahmann, dem zufolge zuvor eine außergerichtliche Lösung mit dem DLV nicht zustande gekommen war.
Laut Grahmann stand früher explizit in den Nominierungsrichtlinien, man müsse die Norm bei zwei Wettkämpfen erfüllen. „Das hat der DLV rausgenommen, weil er beispielsweise Sprintern ermöglichen wollte, im Vor- und Endlauf die Zeit zu bringen.“

Auch Bernhardt hofft noch auf die Nominierung

Die Entscheidung zugunsten Friedeks war bereits am Samstagabend am Sportschiedsgericht in Köln von Richter Marius Breuckner getroffen worden. Der 36 Jahre alte Dreispringer, der nach Ablauf der Frist am Mittwoch in Luzern noch einmal 17, 09 Meter bei zu starkem Wind von 2,3 Metern/Sekunde erzielt hatte, wurde in Köln - wie sein Verein - vom Heidelberger Anwalt Michael Lehner vertreten.

„Die beiden letzten Tage haben Charles fix und fertig gemacht“, sagt Grahmann. Doch als die einstweilige Verfügung kam, überbrachte ein glücklicher Friedek die Nachricht seinem Trainer Sebastian Heß zum 31. Geburtstag. Dieser sagt: „Ich hoffe nun, dass Charles am Freitag in London springen kann. Bei Olympia ist der Endkampf das Ziel, 2004 in Athen reichten dazu 16,90 Meter.“

Friedek klagte als zweiter deutscher Athlet gegen seine Nicht-Berücksichtigung für Olympia. Auch die Frankfurter Schwimmerin Vipa Bernhardt hofft, auf gerichtlichem Weg das Peking-Ticket zu erzwingen. Für sie müsste nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Kassel die Athen-Olympiadritte Anne Poleska weichen, während Friedek keinen anderen Sportler verdrängt.



Text: FAZ.NET / sid
Bildmaterial: ddp

 
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