Die Netzwerker

25. Juli 2007 Es könne durchaus sein, schrieb Niklas Luhmann 1993, dass die gegenwärtige Prominenz des Rechtssystems nichts weiter sei als eine europäische Anomalie, die sich in der Evolution einer Weltgesellschaft abschwächen werde. Bislang allerdings deutet nichts auf ein Ende der fortschreitenden Verrechtlichung transnationaler Politik. In der Vielfalt der Regime und Gerichte konturieren sich neue Ordnungsmuster. Richter kommunizieren und konkurrieren über Grenzen hinweg in "judikativen Netzwerken", die manchem Beobachter als demokratietheoretisch fragwürdige Symptome eines neuen Rechtspluralismus erscheinen, anderen - wie dem Staatsrechtslehrer Franz Merli - als "länderübergreifender höchstrichterlicher Lernverbund".

Der Umgang mit der "Rechtsprechungskonkurrenz zwischen nationalen Verfassungsgerichten, Europäischem Gerichtshof und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte" war im vergangenen Oktober Thema zweier Hauptvorträge der Rostocker Staatsrechtslehrertagung, nun nachzulesen im 66. Band der Veröffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer (Berlin 2007). Für Formen offener Kooperation an Stelle strikter Hierarchien mit klaren Vorrangregeln sprach sich dort der in Hamburg lehrende Stefan Oeter aus. Die eher netzwerkähnliche denn hierarchische, auf wechselseitige Selbstkoordination ausgerichtete Organisation des "Rechtsprechungsverbundes" erweise sich eher als Stärke denn als Schwäche des Systems, so Oeter. "Sie sichert den kritischen Diskurs, in dem Vernünftigkeit und sachliche Angemessenheit des Rechts immer wieder auf den Prüfstand gestellt wird, und in dem kein Organ per simplem Machtspruch den Diskurs autoritativ beenden kann." Anders als Oeter, der sein Bekenntnis zu Pluralität und Kooperation zuvor auf einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht bereits auf die globale Vielfalt der Gerichte ausgeweitet hatte, machte sein Koreferent Franz Merli die Homogenität der beteiligten Rechtsordnungen zur Bedingung einer Rechtsprechungskonkurrenz, die nach seiner Lesart immer in Harmonisierung und Stabilisierung einmünden soll.

Spiegelt sich in solchen Versuchen einer strukturierten, nach Homogenitätsgraden gestuften Zähmung der Globalisierung des Verfassungsrechts am Ende doch nur die sehr deutsche Idee einer kantisch inspirierten "Konstitutionalisierung des Völkerrechts"? Einer der Vordenker dieses Projekts ist der Berliner Völkerrechtler Christian Tomuschat. Die Ordnung des Völkerrechts versteht er als eine umfassende Musterzeichnung jeden gesellschaftlichen Lebens. In der Festschrift, die Tomuschat unlängst zum siebzigsten Geburtstag verehrt wurde, knüpfen viele der Beiträger an diese Konzeption an ("Völkerrecht als Wertordnung / Common Values in International Law". Festschrift für Christian Tomuschat, hrsg. von Pierre-Marie Dupuy, Bardo Fassbender, Malcolm N. Shaw und Karl-Peter Sommermann, N. P. Engel Verlag, Kehl, Straßburg und Arlington 2006).

Der Leser sieht ein illustres Defilee des gegenwärtigen Völkerrechts traditioneller Prägung an sich vorüberziehen. Die Themen reichen vom Folterverbot bis zur Biotechnologie, vom Europäischen Haftbefehl bis zu Schirmklauseln in Investitionsschutzverträgen. Thomas Buergenthal, amerikanischer Richter am Internationalen Gerichtshof, schreibt über Wahrheitskommissionen, sein deutscher Kollege Bruno Simma über Todesstrafenfälle vor dem Haager Weltgericht und amerikanischen Gerichten. Auf den Spuren Tomuschats sucht Armin von Bogdandy nach dem "telos" des internationalen Rechts - und wird bei Habermas fündig, den er als Konstitutionalisierungsexperten vorstellt. Natürlich träumt der realistische Idealist Tomuschat, wie man in Ulrich Halterns Beitrag nachlesen kann, öfter vom Kosmos als vom Chaos - ganz wie die Autoren seiner Festschrift. Verunsichernde Irritationen durch kritische Geister aus Helsinki, New York, Frankfurt oder dem amerikanischen Cambridge braucht der Leser des soliden Bandes nicht zu fürchten, den das Verlegerpaar Erika und Norbert Paul Engel in seinem auf Menschenrechtsthemen spezialisierten Fachverlag mit bestechender Sorgfalt hergestellt hat.

Doch könnte es durchaus sein, dass sich die Fragen des Rechts einer fragmentierten Welt kollidierender Werte jenseits hierarchischer Strukturen nur dialektisch beantworten lassen, im beständigen Perspektivwechsel zwischen dem Partikularen und dem Universalen, in der scharfsichtigen Unterscheidung zwischen Steuerung und Evolution.

An der Humboldt-Universität zu Berlin werden sich von heute an bis zum Samstag auf der weltgrößten rechtssoziologischen Konferenz mehr als 2000 Juristen, Soziologen, Philosophen, Politologen und andere Geistes- und Sozialwissenschaftler in über 600 Veranstaltungen mit dem Zustand von Recht und Gesellschaft am Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts beschäftigen. Die Liste ihrer Themen ist immens, Folter und Sicherheitsstaat stehen ebenso auf der kaum überschaubaren Agenda wie Religion und Säkularismus, Diskriminierung und "Gender"-Fragen, "New Governance", Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte. Wer da am Ende mit mehr Fragen als Antworten nach Hause fährt, mag sich an die der jüdischen Rechtsexegese abgelauschten Mahnung des in die Soziologie entlaufenen Juristen aus Bielefeld erinnern: dass es wichtig ist, Dissens auf ein angemessenes Niveau zu bringen und als Tradition zu bewahren.

ALEXANDRA KEMMERER

Buchtitel: Völkerrecht als Wertordnung / Common Values in International Law
Buchautor: Dupuy, Pierre-Marie

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.07.2007, Nr. 170 / Seite N3

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