Vertrag von Lissabon unterzeichnet

„Neue Stufe im europäischen Abenteuer“

Die Verfassung scheiterte, der Vertrag steht

Die Verfassung scheiterte, der Vertrag steht

13. Dezember 2007 Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am Donnerstag den Vertrag von Lissabon unterzeichnet, das neue Regelwerk der EU. In einer feierlichen Zeremonie in der portugiesischen Hauptstadt unterschrieben Vertreter aller 27 Mitgliedstaaten den neuen Vertrag, dessen Inhalte Ende Oktober ausgehandelt worden waren. Er ist ein Ersatz für den europäischen Verfassungsvertrag, der vor zwei Jahren bei Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich gescheitert war.

Der amtierende EU-Ratspräsident, der portugiesische Ministerpräsident Socrates, bezeichnete den Vertrag als „neue Stufe im europäischen Abenteuer“ und als „neuen Moment im Aufbau Europas“. Durch ihn werde die EU moderner, effizienter und demokratischer. Socrates sagte, es sei für sein Land eine große Ehre, dass der Vertrag den Namen Lissabons trage. Er hob ausdrücklich hervor, dass der Vertrag nicht ohne den Einsatz von Bundeskanzlerin Merkel zustande gekommen wäre, die während der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr in der EU eine Einigung auf ein Verhandlungsmandat für den Vertrag erreicht hatte.

Pöttering: EU geht gestärkt aus der Krise

EU-Kommissionspräsident Barroso forderte die Mitgliedstaaten in seiner Festrede auf, bei der Ratifizierung des Vertrags mit der gleichen Entschiedenheit zu handeln wie bei seiner Ausarbeitung. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Pöttering, sagte, die EU gehe gestärkt aus der Krise hervor, in die sie durch das Scheitern des Verfassungsvertrags geraten war.

Der Vertrag wurde im Hieronymus-Kloster unterschrieben, einem der großen historischen Denkmäler Lissabons. Es war nach der Entdeckung Indiens durch Vasca da Gama im 16. Jahrhundert mit Geld aus dem neuen Überseehandel errichtet worden und diente dem portugiesischen Königshaus lange als Grabstätte. Portugal hatte in dem Kloster bereits 1985 seinen Beitrittvertrag mit der EU unterzeichnet.

Brown bleibt Zeremonie fern

Als einziger Staats- oder Regierungschef blieb der britische Premierminister Brown der feierlichen Zeremonie in dem Kloster fern; für das Vereinigte Königreich zeichnete Außenminister Miliband.

Brown ließ sich wegen eines Auftritts in einem Parlamentsausschuss am Morgen entschuldigen und reiste erst zum Mittagessen im benachbarten Kutschenmuseum an; dort unterschrieb er später den Vertrag. Die britische Presse hatte geargwöhnt, Brown wolle nicht auf der offiziellen Feier fotografiert werden, um die Bedeutung des Vertrages noch einmal herunterzuspielen. Brown will kein Referendum über den Vertrag abhalten.

Keine Symbole wie Flagge oder Hymne

Der Vertrag von Lissabon enthält die wesentlichen Elemente des gescheiterten Verfassungsvertrages, verzichtet aber auf Symbole wie Flagge oder Hymne, die insbesondere in den Niederlanden und Großbritannien als Ausdruck einer Staatswerdung Europas abgelehnt worden waren. Zu den Neuerungen gehört die Einsetzung eines hauptamtlichen europäischen Ratspräsidenten, die Bündelung der außenpolitischen Zuständigkeiten im Amt des Außenbeauftragten, die Einführung neuer Entscheidungsregeln (“doppelte Mehrheit“) im Rat der Mitgliedstaaten, die Verkleinerung der Europäischen Kommission und die Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der Innen- und Rechtspolitik.

Video in voller Größe

Außerdem wird das Europäische Parlament in Zukunft über die meisten europäischen Gesetze gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten entscheiden. Deutschland und 15 andere Mitgliedstaaten hoben in einer rechtlich nicht bindenden Erklärung hervor, dass sie die Europafahne, die Hymne (Beethovens „Ode an die Freude“), den Europatag und den Euro weiter als Symbole der EU betrachten. Der Vertrag muss in allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden; eine Volksabstimmung ist bisher nur in Irland vorgesehen. Er soll Anfang 2009 in Kraft treten.

Wegen der Unterzeichnung in Lissabon mussten die Staats- und Regierungschefs, die von ihren Außenministern begleitet wurden, viel reisen. Die Portugiesen bestanden darauf, dass der Vertrag in Lissabon unterschrieben wird, damit er den Namen ihrer Hauptstadt trägt. Das entspricht den Gepflogenheiten in der EU, in der Vertragsänderungen bisher immer in dem Land unterzeichnet wurden, in dem sie ausgehandelt worden waren. In diesem Fall kollidierte das mit der Zeitplanung für den üblichen EU-Gipfel zum Jahresende, der für diese Woche in Brüssel vorgesehen war.

Die Portugiesen schlugen vor, den Gipfel ausnahmsweise im Anschluss an die Unterzeichnung in Lissabon abzuhalten. Belgien, das Gastland der EU-Institutionen, beharrte aber darauf, dass der Gipfel wie üblich in Brüssel stattfindet. Deshalb flogen die Staats- und Regierungschefs am Donnerstag nach Lissabon, reisten nach der Unterzeichnungszeremonie aber wieder ab, um sich am Freitagmorgen in Brüssel abermals zu treffen. Um Kritik am Kohlendioxidausstoß dieser Flüge zu mildern, ließ die Bundesregierung wissen, sämtliche Reisen Frau Merkels würden durch Investitionen in Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

Die wichtigsten Neuerungen im Vertrag von Lissabon

EU-Präsident: Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident soll der EU Gesicht und Stimme geben und für mehr Kontinuität in deren Politik sorgen. Bislang wechseln sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs alle sechs Monate im Vorsitz ab.

Außenpolitik: Die Kompetenzen des EU-Außenbeauftragten (derzeit der Spanier Javier Solana) werden aufgewertet. Zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben soll er auch die des EU-Außenkommissars übernehmen (derzeit eine Kommissarin, die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner) und Vizepräsident der Kommission werden. Als offizieller Titel wurde „Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ festgelegt.

Kleinere Kommission: Im Jahr 2014 wird die EU-Kommission schlanker. Während gegenwärtig alle 27 EU-Staaten ihren eigenen Kommissar haben, werden dann nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten darin vertreten sein. Ein Rotationsprinzip soll sicherstellen, dass alle Staaten die gleiche Chance haben, einen Kommissar nach Brüssel zu entsenden.

Weniger EU-Abgeordnete: Auch das Europaparlament soll kleiner werden. Statt 785 wird es ab 2009 noch 750 Sitze zählen. Hinzu kommt der Parlamentspräsident.

Einschränkung von Veto-Möglichkeiten: Derzeit sind Beschlüsse in vielen Politikfeldern nur möglich, wenn die EU-Staaten einstimmig entscheiden. Künftig sollen Mehrheitsentscheidungen die Regel sein, damit nicht länger ein einzelner Mitgliedstaat alle übrigen 26 blockieren kann. Bei Steuerfragen, in der Außenpolitik und einigen anderen Bereichen bleibt es aber beim Prinzip der Einstimmigkeit.

Stimmverteilung im Ministerrat: Zum 1. November 2014 wird ein neues Abstimmungssystem eingeführt, dass die Bevölkerungsstärke der einzelnen EU-Staaten besser berücksichtigt als bislang. Für einen Beschluss wird dann die Zustimmung von 55 Prozent der Mitgliedstaaten nötig sein, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten müssen („doppelte Mehrheit“). Während einer Übergangsphase bis zum 31. März 2017 kann jeder einzelne EU-Staat aber bei einer unliebsamen Entscheidung verlangen, die Abstimmung nach dem bisher gültigen System des Vertrags von Nizza zu wiederholen. Auch noch nach 2017 können die Verlierer einer Abstimmung unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung der Verhandlungen einfordern.

Grundrechtecharta: Die bereits Ende 2000 unterzeichnete EU-Charta der Grundrechte soll mit dem neuen Vertrag rechtsverbindlich werden. Für Polen und Großbritannien gibt es aber Ausnahmen.

Subsidiaritätsprinzip: Spricht sich eine Mehrheit der nationalen Parlamente in der EU gegen einen Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission aus, so muss diese ihren Vorschlag überprüfen.

Bürgerbegehren: Wenn eine Million EU-Bürger mit ihrer Unterschrift ein Gesetz zu einem bestimmten Problem verlangen, muss die Kommission tätig werden.

Text: nbu.; F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, reuters

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Einbruch, Feuer oder Blitzschlag - schützen Sie Ihr Hab und Gut gegen Schäden. Jetzt vergleichen!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche