Im Terminkalender der deutschen EU-Präsidentschaft sind der 8. und 9. März 2007 dick angestrichen. An diesem Tag beraten die 27 Staats- oder Regierungschefs in Brüssel bei ihrem Frühjahrsgipfel - wie üblich - insbesondere über wirtschafts- und sozialpolitische Themen. Wenn alles nach Plan verläuft, dann wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als EU-Ratsvorsitzende offiziell verkünden können, daß sich die Partner ein ehrgeiziges Ziel für das Jahr 2012 gesetzt haben: Bis dahin soll der Verwaltungsaufwand, der Unternehmen durch zum Teil unnötige, häufig aber auch zu komplizierte Auflagen der EU und der Mitgliedstaaten entsteht, um ein Viertel verringert werden.
Offiziell firmiert das Projekt unter der Bezeichnung bessere Rechtsetzung. Es geht um ein uraltes Anliegen der EU-Partner, das aber immer wieder auf Widerstände stößt. Schon 1992 hatten die Staats- und Regierungschefs im schottischen Edinburgh dies unter dem Eindruck des äußerst knappen Votums der Franzosen für den Maastrichter Vertrag als zentrale Herausforderung der Europapolitik begriffen. In der Praxis taten sich Europäische Kommission, EU-Parlament, vor allem aber die Regierungen schwer mit dem guten Vorsatz, den Vorschriftendschungel zu durchforsten.
Die seit 2004 amtierenden Kommissare, nicht zuletzt das für Industriepolitik zuständige deutsche Kommissionsmitglied Günter Verheugen, haben versucht, dem Projekt neuen Schwung zu verleihen. Die Kommission hat jetzt beschlossen, ihr Programm zur Vereinfachung des EU-Rechts im Zeitraum 2006 bis 2009 um 43 neue Initiativen (zusätzlich zu bisher 100 Vorhaben) zu ergänzen. Rund 70 ihrer Gesetzesvorschläge hat sie bereits zurückgezogen. Wenn der geplante Bürokratieabbau gelinge, könne dies bis 2012 das Bruttoinlandsprodukt der EU um bis zu 1,5 Prozent - um rund 150 Milliarden Euro - steigern, hat Verheugen Mitte November unter Berufung auf eine wissenschaftliche Studie in Aussicht gestellt.
Als Vorbilder für den Bürokratieabbau sollen allen Mitgliedsländern Großbritannien, Dänemark und insbesondere die Niederlande dienen. Die deutsche Präsidentschaft will die EU-Partner nun davon überzeugen, zunächst ein einheitliches Meßverfahren für den Bürokratieaufwand nach niederländischem Muster zu vereinbaren und anschließend auf dieser Grundlage die Rechtsvereinfachung vorantreiben.
Bei allem Engagement für das Ziel der besseren Rechtsetzung hat die Kommission im übrigen auch darauf hingewiesen, daß der Verwaltungsaufwand sowohl auf EU-Vorschriften und ihre Anwendung in den Mitgliedstaaten als auch auf rein einzelstaatliche Auflagen zurückzuführen sei. Der Brüsseler Beschluß, den Bürokratieaufwand um 25 Prozent zu verringern, soll daher auch den Zweck verfolgen, das Bewußtsein für die unnötigen Kosten des Brüsseler und einzelstaatlichen Amtsschimmels zu schärfen.
Text: now. / F.A.Z., 28.12.2006, Nr. 301 / Seite 10
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