Von Hajo Friedrich und Werner Mussler
06. Juli 2008 Auf alle sogenannten lokalen Dienstleistungen sollen die EU-Mitgliedstaaten künftig reduzierte Mehrwertsteuersätze anwenden können. Das sieht ein Richtlinienvorschlag vor, den EU-Steuerkommissar László Kovács an diesem Montag in Brüssel vorlegen will. Der Vorschlag erweitert die Liste der Güter und Dienste, auf die schon bisher reduzierte Sätze angewandt werden können, deutlich. Grundsätzlich gilt in der EU ein einheitlicher Mindestsatz von 15 Prozent, die Mitgliedstaaten können aber auf bestimmte Produkte, die für besonders förderungswürdig gehalten werden, reduzierte Sätze erheben.
Mit dem Vorschlag, der teilweise deutlich von ihren eigenen früheren Vorstellungen abweicht, erfüllt die Europäische Kommission zugleich rechtzeitig zum Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft eine alte Forderung der Regierung in Paris. Diese hatte sich viele Jahre lang vor allem dafür eingesetzt, die einheimische Gastronomie mit reduzierten Sätzen besteuern zu dürfen. Diese Forderung war bisher von den EU-Finanzministern immer abgelehnt worden; auch die Kommission hatte sie nicht unterstützt. Auf der neuen Vorschlagsliste des EU-Steuerkommissars sind nun auch Restaurantdienstleistungen enthalten.
Steinbrück fordert Grundsatzdebatte über Sinn verringerter Sätze
Die Bundesregierung hat bereits Widerstand gegen Kovács’ Pläne angekündigt. Die erweiterte Liste des Kommissars sei kein großer Wurf, hieß es in Brüsseler Diplomatenkreisen. Beim Treffen der EU-Finanzminister im Mai habe Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eine Grundsatzdebatte zum Sinn verringerter Sätze gefordert. Für eine Änderung der derzeit gültigen Regelung ist im EU-Ministerrat Einstimmigkeit erforderlich, Deutschland hat de facto also ein Vetorecht.
Grundsätzlich besteht ein einheitlicher Mindestsatz für die Mehrwertsteuer, weil unterschiedliche Sätze als Ursache von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt angesehen werden. Der aktuelle Vorschlag folgt dagegen der Idee, dass lokal angebotene Dienstleistungen den Binnenmarkt grundsätzlich nicht verzerren können, weil sie nur örtliche Bedeutung haben. Die Kommission will die Ende 2010 auslaufende Richtlinie, die schon reduzierte Sätze für Dienstleistungen wie Wohnungsrenovierungen, Fahrradreparaturen und Friseurdienste vorsieht, durch eine allgemeinere Regelung ersetzen, die alle derartigen Dienste als lokal einstuft. Damit könnten auch Reparatur- und Renovierungsarbeiten, die dem Energiesparen dienten, mit den niedrigen Sätzen gefördert werden. Einen weiteren Vorschlag, der reduzierte Sätze auf energiesparende und andere umweltschonende Güter vorsieht, hat die Kommission für den Herbst angekündigt.
In der Wirtschaft stößt der Vorschlag auf geteiltes Echo
Freilich geht auch der jetzige Vorschlag bereits über die lokalen Dienstleistungen hinaus und sieht auch weitere reduzierte Sätze für bestimmte Güter vor. Damit sollen alte Forderungen verschiedener Mitgliedstaaten bedient werden. So will die Kommission die reduzierten Sätze auch auf Hygieneartikel, Babywindeln und Hörbücher anwenden. Keine Aufnahme fand lediglich die griechische Forderung nach einer Berücksichtigung von Motorradhelmen. Die Kritik aus Berlin entzündet sich auch an dieser unsystematischen Liste. Vor allem aber verweist die Bundesregierung darauf, dass sich die Kommission selbst widerspreche. Die EU-Behörde habe sich vor einem Jahr das Urteil einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie zu eigen gemacht, dass rein wirtschaftlich gesehen“ ein einheitlicher Satz ohne Ausnahmen die bei weitem beste Alternative“ darstelle. Die Kommission verweist im Vorschlag zwar einerseits abermals auf die Studie, schreibt aber andererseits, ermäßigte Sätze könnten spezifischen Nutzen“ bringen, wenn sie gezielt“ eingesetzt würden. Vor allem könnten sie helfen, Schwarzarbeit zu verringern. Nach einer Schätzung des Linzer Ökonomen Friedrich Schneider könnte eine komplette Mehrwertsteuerbefreiung arbeitsintensiver Dienste das Ausmaß der Schwarzarbeit in Deutschland um 6 Milliarden Euro in zwei Jahren verringern.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso betrachtet den Vorschlag als weiteren Baustein des kürzlich vorgestellten Small Business Act“ zur Förderung des Mittelstands. In der Wirtschaft stößt er auf ein geteiltes Echo. Sollte er, was nicht wahrscheinlich ist, in der jetzigen Form von den Regierungen angenommen werden, wäre dies für Klein- und Mittelbetriebe ein Segen, heißt es beim europäischen Dachverband des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (Ueapme). Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lobt die ermäßigten Sätze für Dienstleistungen. ZDH-Steuerfachmann Matthias Lefarth fügte aber hinzu, reduzierte Sätze für Güter seien abzulehnen, weil sie zu Verwerfungen im Binnenmarkt führen könnten.
Text: F.A.Z.
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