EU-Parlamentarier

„Neinsager sollen austreten“

Von Horst Bacia, Brüssel

Die “Berliner Erklärung“ soll die EU in eine erfolgreiche Zukunft leiten

Die "Berliner Erklärung" soll die EU in eine erfolgreiche Zukunft leiten

26. März 2007 Führende Mitglieder des Europäischen Parlaments haben sich am Tag nach der Unterzeichnung der „Berliner Erklärung“ zuversichtlich über die Chancen zur Lösung der europäischen Verfassungskrise geäußert, aber auch vor unerwünschten Konsequenzen gewarnt, falls es auf der von Bundeskanzlerin Merkel angestrebten Regierungskonferenz in der zweiten Hälfte dieses Jahres nicht zu einer Einigung aller 27 Mitgliedstaaten kommen sollte. Der SPD-Abgeordnete Klaus Hänsch, der das EU-Parlament im Präsidium des Verfassungskonvents vertrat, brachte sogar die Option eines „freiwilligen Austritts“ aus der Union ins Spiel.

Wenn die große Mehrheit der Mitgliedsländer sich einig sei, dürfe das gemeinsame Voranschreiten nicht durch „ein oder zwei Neinsager“ aufgehalten werden, sagte Hänsch der F.A.Z. Deshalb sollten sich Staaten, welche die Substanz des Verfassungsvertrages nicht mehr mittragen wollten, „dann selbst die Frage stellen, ob sie der Union weiter angehören wollen“.

„Mitglieder erster und zweiter Klasse“

Der CDU-Abgeordnete Elmar Brok, wie Hänsch Beobachter des Europäischen Parlaments in der Regierungskonferenz, in der die endgültige Version des Verfassungsvertrages ausgehandelt wurde, sagte für den Fall eines Scheiterns der Regierungskonferenz voraus, dass es dann unweigerlich zu Bestrebungen der zu einer engeren Zusammenarbeit entschlossenen Mitgliedstaaten kommen werde, ein „politisches Kerneuropa“ zu begründen.

Er wolle eine solche Entwicklung nicht, sagte Brok, weil eine Unterteilung in „Mitglieder erster und zweiter Klasse“ weder im Interesse Deutschlands noch im Interesse der Europäischen Union sei. Aber die Gefahr, dass es am Ende so weit komme, sei dann nicht mehr auszuschließen. Frankreich wäre nach Ansicht des CDU-Politikers sicher eines der ersten Länder, das sich dafür interessieren würde.

Misstöne aus Prag und Warschau

Brok, der erst in der vergangenen Woche Prag besucht hatte, gab sich zuversichtlich, dass Ende Juni, bei nächsten EU-Gipfeltreffen, auch Polen und die Tschechische Republik dem Mandat zur Einberufung einer Regierungskonferenz zustimmten. In beiden Ländern sei die große Mehrheit für Europa und eine Verfassung. In Warschau und Prag müsse man aber noch lernen, „dass Solidarität keine Einbahnstraße ist“. Der polnische Präsident Lech Kaczynski hatte sich noch vor der Abreise aus Berlin von der in der Berliner Erklärung zum Ausdruck gebrachten gemeinsamen Absicht distanziert, die EU bis zu den Europawahlen Mitte 2009 auf eine „erneuerte gemeinsame Grundlage“ zu stellen.

„Das Ziel ist vielleicht schön, das stelle ich nicht in Frage, aber es scheint mir nicht erreichbar“, sagte Kaczynski nach einem Bericht der polnischen Nachrichtenagentur PAP. Wenn es gelinge, sich in zwei Jahren auf ein neues Vertragswerk zu einigen, sei das schon ein großer Erfolg. Dann könnte der Vertrag 2011 unter polnischer Präsidentschaft in Kraft treten. „Europa ist immer das Europa der Nationen, und kein Vertrag kann das ändern“, sagte Kaczynski. Auch der tschechische Präsident Klaus verwies auf den angeblich „unverbindlichen“ Charakter der Berliner Erklärung.

„Wir müssen alle 27 an Bord haben“

Brok und Hänsch plädieren für eine kurze Regierungskonferenz, die schon am Ende des Jahres abgeschlossen werden könne. Grundlage der Verhandlungen müsse der im Oktober 2004 von allen Staats- und Regierungschefs unterzeichnete Verfassungsvertrag sein. „Durch eine lange Regierungskonferenz wird nichts besser“, sagte Hänsch. Und Brok bezeichnete es als „völlig illusorisch“ zu glauben, dass über alle im Verfassungskonvent und in der anschließenden Regierungskonferenz gefundenen Kompromisse abermals verhandelt werden könne.

Der Fraktionsvorsitzen der europäischen Sozialdemokraten im EU-Parlament, Martin Schulz, sagt der F.A.Z., die Staaten, die den Verfassungsvertrag bisher nicht ratifiziert hätten, müssten nun deutlich sagen, wie sie sich das weitere Vorgehen vorstellten. Da 18 Länder dem Vertrag zugestimmt hätten, könnten sie sich nicht einfach auf die Position zurückziehen: „So nicht.“ Da die meisten dieser Staaten zwar Skepsis gegenüber dem Verfassungsvertrag zeigten, zugleich aber für eine fortgesetzte Erweiterung der EU eintreten, müsse ihnen deutlich gesagt werden, dass es ohne neuen Vertrag auch keine Erweiterung gebe. „Wir müssen alle 27 an Bord haben“, sagte Schulz, da ein neuer Vertrag der Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedürfe.

Verfassung mit Austrittsklausel

Die Frage eines Austritts aus der EU ist in den geltenden Verträgen nicht geregelt. Daraus schließen einige Juristen, dass ein Austritt auch nicht zulässig sei. Andere vertreten die Auffassung, der Austritt eines Mitgliedstaates müsse nach allgemeinen Regeln des Völkerrechts möglich sein. Dabei wird besonders auf den Grundsatz vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Artikel 62 der Wiener Konvention über das Recht der Verträge verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten eines Austritts offen gelassen.

Im Entwurf des Verfassungsvertrages, den die Staats- und Regierungschefs und die Außenminister im Oktober 2004 in Rom feierlich unterzeichnet haben, ist ein „freiwilliger Austritt“ aus der Union ausdrücklich vorgesehen. „Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit“, heißt es in Artikel I-60. Auf der Grundlage von Leitlinien der Staats- und Regierungschefs verhandele die Union dann mit diesem Staat über die Einzelheiten des Austritts und seiner künftigen Beziehungen zur Gemeinschaft. Der Beschluss wird nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Ein ausgetretener Staat könnte nach dem üblichen Verfahren auch wieder den Beitritt beantragen.

Der Ausschluss eines Mitglieds ist weder in den geltenden Verträgen noch im Verfassungsvertrag vorgesehen. Bei einer schwerwiegenden und andauernden Verletzung der gemeinsamen Werte können jedoch einzelne Rechte der Mitgliedstaaten, wie etwa das Stimmrecht, ausgesetzt werden.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP

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