19. Juni 2007 Die polnische Regierung ist zu einem Kompromiss im Streit über das künftige Entscheidungsverfahren im EU-Ministerrat bereit. Polen beharre nicht darauf, die Stimmen in dem Gremium gemäß dem Quadratwurzelverfahren zu gewichten, sagte Marek Cichocki, der Chefunterhändler des polnischen Präsidenten Lech Kaczynski, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Polen wolle sich nicht einmauern oder das System der doppelten Mehrheit, das die meisten anderen EU-Staaten favorisieren, vollständig zurückweisen.
Wir sind bereit, auf der Basis der doppelten Mehrheit zu arbeiten, versicherte Cichocki. Gleichwohl müsse dieses Verfahren noch überarbeitet werden, um den rechnerischen Nachteil auszugleichen, den die doppelte Mehrheit für mittelgroße Länder mit sich bringe. Wenn jemand eine bessere Formel finde, als die von Polen vorgeschlagene Quadratwurzel, solle das an Warschau nicht scheitern.
Degressive Proportionalität
Die doppelte Mehrheit ist das Abstimmungsverfahren, das im nunmehr gescheiterten Verfassungsvertrag vorgesehen war und nach dem Willen der meisten Mitgliedstaaten in den jetzt angestrebten Änderungsvertrag übernommen werden soll. Demnach würde eine Vorlage im Ministerrat angenommen, wenn mindestens 15 der 27 Staaten dafür stimmen und diese zugleich 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen. Bei einer Stimmenverteilung gemäß der Quadratwurzel aus der Bevölkerungsgröße würden mittelgroße Staaten wie Polen mehr Macht bekommen, große Staaten wie Deutschland oder besonders kleine Staaten dagegen weniger. (Siehe auch: Polens Quadratwurzel-Behandlung für die EU)
Als Kern der polnischen Forderungen beschreibt Cichocki nunmehr den Begriff der degressiven Proportionalität, die den Einfluss großer Länder begrenze: Wir haben dafür eine Formel vorgelegt, und wir erwarten, jetzt, dass auch andere das tun. Die lineare Zählweise des Verfassungsvertrags dagegen sei für Polen nach wie vor inakzeptabel. Über das Thema soll noch einmal geredet werden, wenn sich in der zweiten Jahreshälfte eine Regierungskonferenz mit der Reform der Verträge befasst.
Polen stößt jedoch allein mit dem Wunsch, über das Abstimmungsverfahren im Rat überhaupt noch einmal zu verhandeln schon auf den Widerstand der meisten anderen EU-Mitglieder. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat das Thema in ihrem Entwurf für ein Mandat der geplanten Regierungskonferenz gar nicht erst erwähnt.
Polen wird nicht erlaubt, es selbst zu sein
Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski beschwerte sich darüber am Dienstag mit den Worten, Polen werde in der EU nicht erlaubt, es selbst zu sein. Uns wird die Diskussion über unsere Forderungen verwehrt, sagte Kaczynski. Polen ist damit nicht einverstanden.
Warschau hätte nun die Möglichkeit durch sein Veto beim EU-Gipfel am kommenden Wochenende ein Verhandlungsmandat, das seine Forderungen nicht erfüllt, gänzlich zu verhindern. Theoretisch wäre es dann möglich, eine Regierungskonferenz ohne eingegrenztes Mandat einzuberufen, so dass über alles geredet werden könnte. Für Polen, dass seine Themen vorantreiben will, wäre das nach Auskunft Cichockis zwar durchaus akzeptabel. Mehrere EU-Länder haben aber schon angekündigt, dass sie es dann vorzögen, überhaupt keine Konferenz einzuberufen, weil damit das mühsam geschnürte Kompromisspaket des Verfassungsvertrags hinfällig würde.
Kommt ein Kerneuropa?
De facto würde damit ein polnisches Veto gegen ein Verhandlungsmandat, das seine Wünsche nicht aufnimmt, das Ende des gemeinsamen Verfassungsprozesses bedeuten. Danach müssten die Einigungswilligen EU-Länder einen Weg finden, wie sie ohne die gegenwärtigen Skeptiker alleine voranschreiten. Damit droht für Polen allerdings die Gefahr der Isolation. Warschau sucht deshalb nach Wegen, sein Kernthema, den Abstimmungsmodus, doch noch in das Verhandlungsmandat der Konferenz aufzunehmen.
Zu diesem Zweck hat die polnische Seite in den letzten Tagen eine Kehrtwende in ihrer Argumentation vollzogen: Noch im März hatte Präsident Kaczynski der Bundeskanzlerin zugesagt, er sei damit einverstanden, dass der Verfassungsvertrag von 2004 künftigen Verhandlungen zugrunde gelegt werde. Das implizierte aus deutscher Sicht, dass die Regelungen des Vertrags - unter anderem die doppelte Mehrheit als angenommen gelten, sofern nicht im Konsens beschlossen wird, auf der Regierungskonferenz noch einmal darüber zu reden. Wenn Polen über die Stimmgewichtung noch einmal reden wollte, müssten es nach dieser Lesart alle übrigen EU-Mitglieder dafür gewinnen, das Thema in das Mandat der Konferenz aufzunehmen.
Alle müssten zustimmen
Dieser für Warschau nachteiligen Lage begegnet Cichocki nun mit der Feststellung, Polen sei nicht einverstanden damit, dass die Einigung von 2004 (der Verfassungsvertrag) automatisch den Verhandlungen zugrunde liegt. Weil es keine Einigung über 2004 gebe, müsse das Mandat der Regierungskonferenz stattdessen auf die für Polen sehr günstigen Regelungen des geltenden Vertrags von Nizza Bezug nehmen. In der Folgerung heißt das: Nicht Polen muss ein Mandat erwirken, um Gespräche über Veränderungen an der doppelten Mehrheit möglich zu machen, sondern die anderen - unter anderem Deutschland - brauchen ein Mandat, damit die doppelte Mehrheit überhaupt als Reformmodell infrage kommt. Die anderen sind dann die Antragsteller, sagte Cichocki. Und alle, auch Polen, müssen zustimmen, wenn das System von Nizza geändert werden soll.
Mit dieser Argumentation will Polen die Berücksichtigung seines Kernthemas auf der Konferenz erzwingen. In diesem Fall, stellt Chichocki fest, wäre sein Land durchaus dazu bereit, auch einem Gespräch über die doppelte Mehrheit zuzustimmen, weil dann automatisch die Frage des Entscheidungsmechanismus geöffnet wäre. Das einzige, was wir nicht akzeptieren, ist die Form, die der doppelten Mehrheit im Jahr 2004 gegeben worden ist.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa