Von Nikolas Busse, Brüssel
24. Juli 2008 Die Europäische Kommission hat am Mittwoch förmlich festgestellt, dass in Bulgarien und Rumänien, den beiden jüngsten EU-Mitgliedern, eineinhalb Jahre nach dem Beitritt immer noch erhebliche Mängel im Justizwesen und in der Korruptionsbekämpfung bestehen. In Bulgarien wird die Lage als so ernst bewertet, dass die Kommission die Zahlung von Hilfsgeldern in Höhe von fast 500 Millionen Euro stoppte, um Unregelmäßigkeiten zu unterbinden.
Zwei der vier nationalen Behörden des Landes, die für die Verwaltung der EU-Mittel zuständig sind, wurde die Zulassung entzogen. Der Sprecher der Kommission sagte, die politische Botschaft an die beiden Mitgliedstaaten laute: Es wurden Fortschritte gemacht, es muss aber mehr geschehen.
Wenige Anhaltspunkte für konkrete Ergebnisse
Weder Kommissionspräsident José Manuel Barroso noch ein anderes Kommissionsmitglied waren bei der Veröffentlichung der Berichte anwesend, die in Brüssel und vielen Mitgliedstaaten als politisch heikel gelten. Barroso ließ sich von seinem Sprecher mit den Worten zitieren, dass die ersten achtzehn Monate der EU-Mitgliedschaft sowohl für die beiden Länder als auch für die EU als ganzes nützlich gewesen seien. Nun komme es darauf an, das Erreichte zu festigen. Der Sprecher sagte, die Berichte seien kein Urteil über die Erweiterung der Europäischen Union und auch nicht über die gesamte Situation in Rumänien und Bulgarien.
Beim Beitritt der beiden Länder am 1. Januar 2007 herrschten in der EU Zweifel an ihrer rechtsstaatlichen Reife, weshalb die Kommission den jeweiligen Stand der Justizreform sowie des Kampfes gegen Korruption und organisierte Kriminalität überwacht. In den am Mittwoch veröffentlichten Berichten fällt das Urteil über Bulgarien negativer aus als das über Rumänien. Nach Auffassung der Kommission ist in Bulgarien eine Reform der Justiz und der Ermittlungsbehörden notwendig und seit langem überfällig. In den vergangenen sechs Monaten seien Schritte in die richtige Richtung unternommen worden, wie die Reform des Innenministeriums und der Einrichtung einer Staatlichen Behörde für nationale Sicherheit, die gegen Bestechung und organisierte Kriminalität vorgehen soll.
Es gebe aber wenige Anhaltspunkte für konkrete Ergebnisse, vor allem nicht bei der Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene und der Eindämmung der organisierten Kriminalität. Abgesehen von einigen wenigen Fällen bleibt der Großteil derartiger Straftaten in Bulgarien ungeahndet, stellt die Kommission fest.
Die bulgarischen Verwaltungsstrukturen seien zu schwach
Rumänien bietet nach Meinung der EU-Behörde dagegen ein gemischtes Bild. Die grundlegenden Elemente eines funktionierenden Justisystem seien vorhanden. Aber das Fundament ist noch brüchig und Entscheidungen über Korruption auf hoher Ebene sind höchst politisiert. Das Land müsse zeigen, dass Korruption von hochgestellten Persönlichkeiten bestraft werde. Der Wille zur Reform ist in den wichtigsten Organen und Einrichtungen Rumäniens nicht gleichmäßig vorhanden und nicht gegenüber allen Vorgaben gleich stark ausgeprägt. Zustimmend führt die Kommission an, dass die Staatsanwaltschaften und die Nationale Antikorruptionsbehörde eine positive Ermittlungsbilanz vorweisen könnten und in einigen Fällen von Korruption auf höchster Ebene Untersuchungen eingeleitet hätten.
Die EU-Mittel, die Bulgarien bis auf weiteres verwehrt werden, stammen aus drei EU-Programmen, deren Mittel schon vor dem Beitritt des Landes bereitgestellt wurden. Aus dem Programm Phare (Vorbereitung auf höhere Finanzmittel aus den EU-Strukturfonds) werden 250 Millionen Euro blockiert. Für dieses Programm waren die beiden Agenturen zuständig, die nun kein Geld mehr aus Brüssel verwalten dürfen. Aus dem Programm Ispa (Infrastruktur) werden 115 Millionen und aus dem Programm Sapard (Landwirtschaft) 121 Millionen Euro gesperrt. Zur Begründung heißt es, dass die bulgarischen Verwaltungsstrukturen zu schwach und schwerwiegende Vorwürfe wegen Unregelmäßigkeiten sowie der Verdacht auf Betrug und Interessenkonflikte bei der Auftragsvergabe geäußert worden seien.
Die EU verlangt dringende Maßnahmen
In den vergangenen sechs Monaten hatte die Kommission Zahlungen aus diesen Fonds bereits mehrfach ausgesetzt. Ihr Sprecher betonte nun, dass man jederzeit bereit sei, die Entscheidung rückgängig zu machen, wenn die bulgarischen Behörden Maßnahmen gegen die festgestellten Unregelmäßigkeiten träfen. Mit ihrer Entscheidung, die Zahlungen auszusetzen, handle die Kommission aber im Interesse des europäischen Steuerzahlers und der Bürger Bulgariens, die das Geld nicht erreiche. Bulgarien hat als armer Mitgliedstaat Anspruch auf erhebliche EU-Mittel. Bis 2013 stehen dem Land alleine aus den EU-Strukturfonds 6,9 Milliarden Euro zu.
Die Kommission entschied sich dagegen, die Schutzklauseln gegen die beiden Länder in Kraft zu setzen, womit die Zusammenarbeit mit den Polizei- und Justizbehörden der anderen EU-Staaten ausgesetzt werden kann. Der Kommissionssprecher sagte zur Begründung, man sehe eine Dynamik des Fortschritts. Die Anwendung der Schutzklauseln sei aber für Fälle gedacht, in denen die Situation schlechter werde. Die Kommission will dem Vernehmen nach auch nicht die Einflussmöglichkeiten auf die beiden Länder verlieren, indem sie Mauern zu den anderen 25 Mitgliedstaaten errichtet.
Die Kommission verlangte von beiden Regierungen eine Reihe dringender Maßnahmen, um die Missstände zu beseitigen. Bulgarien wurde unter anderem eine Änderung der Strafprozessordnung und eine gründliche Überarbeitung des Strafrechts aufgetragen; bei finanziellen Transaktionen wird mehr Transparenz verlangt. In Rumänien wurde der Oberste Rat der Magistratur, der die Justizreform voranbringen soll, aufgefordert, sich eindeutig gegen Bestrebungen im Parlament zu wenden, die Korruptionsbekämpfung zu schwächen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP