22. Juni 2007 Handlungsfähigkeit heißt das Motto, wenn die Staats- und Regierungschefs auf dem europäischen Gipfeltreffen darüber beraten, wie sie die Substanz des Verfassungsvertrages erhalten können, ohne die Franzosen und Niederländer, die das Vertragswerk abgelehnt hatten, zu sehr zu düpieren. Durch institutionelle Reformen sollen Entscheidungen in der Europäischen Union einfacher und vielleicht auch demokratischer herbeigeführt werden.
Tatsächlich ist die Zahl der rechtsetzenden Akte der EU seit dem Jahr 2004, in dem die gültigen Nizza-Regeln zur Abstimmung im Ministerrat erstmals angewandt wurden, spürbar gesunken. Dies wird als Zeichen dringenden Handlungsbedarfs beklagt, so als ob die EU dann besonders gut funktioniert, wenn sie besonders viel in das Leben auf dem Kontinent hineinregiert.
Wie viel Europa soll es denn sein?
Gerade an dieser Vorstellung entzündet sich indes das Misstrauen, das Bürger in vielen Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Union empfinden. In wirtschaftlichen Fragen lässt das dichte europäische Regulierungsnetz nationalen Regelungen immer weniger Spielraum und engt so den wünschenswerten Wettbewerb der Wirtschaftspolitiken ein.
Zwar ist dies nicht allein die Schuld der Brüsseler Bürokratie. Die Kompetenzen des Machtzentrums sind nicht nur durch Eigeninitiative der EU, sondern auch durch Sonderwünsche aus den Mitgliedstaaten aufgebläht worden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass in weiten Bereichen der Wirtschaftspolitik ohne Brüssel nicht mehr viel geht. Es irritiert deshalb, dass die Debatte um die Stimmgewichte die wichtigere Frage überlagert: Wie viel Europa soll es denn sein?
Oft sind die europäischen Regeln schädlich
Der Krach um die Abstimmungsgewichte hat große wirtschaftliche Bedeutung. Ein Blick auf die über Brüssel umgeleiteten Finanzströme zwischen den Mitgliedstaaten zeigt, dass EU-Staaten mit überproportional hohem Abstimmungsgewicht im Ministerrat auch überproportional viel Geld aus Brüssel bekommen. Dieser Befund lässt sich nur dadurch erklären, dass die Nationalstaaten ihre Abstimmungsmacht auch für ihren pekuniären Vorteil zu nutzen wissen.
Entscheidender als solche Verteilungskämpfe aber ist, welche Weichen die angestrebte Regierungskonferenz für die Entwicklung der EU und für das Verhältnis zwischen Zentrale und den Mitgliedstaaten stellt. Bei weitem nicht alles, was Europa-Politiker als europäisch regelungsbedürftig betrachten, ist in einem wohlverstandenen föderalen Wettbewerb notwendig; oft ist es schädlich.
Warum muss die EU den Tourismus fördern, warum die Jugend und den Sport, warum dringt sie auf Tabakwerbeverbote? All dies und vieles mehr können die Mitgliedstaaten in Eigenverantwortung für sich regeln, ohne dass der Wettbewerb und die Freiheit im Binnenmarkt Schaden nähmen.
Geld, das man nicht selbst drucken kann
In der Frage um die Kompetenzen der EU geht es nicht nur um solche Absurditäten. Es geht um ordnungspolitische Grundsatzentscheidungen, etwa im Verhältnis zwischen Geld- und Wirtschaftspolitik. In Maastricht wurde Anfang der neunziger Jahre eine Ordnung gesetzt, die der Ökonom Olaf Sievert in treffender Vereinfachung auf die Formel brachte: Geld, das man nicht selbst drucken kann. Kern dieser Ordnung ist, dass mit der unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB) die Geldpolitik dem Einfluss der Regierungen im Euro-Raum ein für alle Mal entzogen wird.
Wie im Goldstandard, in dem sich die Regierungen der Disziplin des Goldankers unterwarfen, sollte die EZB - sozusagen über den Regierungen stehend - den Rahmen für die Wirtschafts-, Finanz- und Lohnpolitik setzen und den Geldwert sichern. Unter dem Dach des Euro sollten nicht nur die Regierungen mit ihren finanz-, steuer- und sozialpolitischen Entwürfen, sondern auch die Tarifpartner mit ihrer Lohnpolitik im heilsamen Wettbewerb konkurrieren - und so die Produktivität der europäischen Wirtschaft befördern.
Je mehr Macht die EU in diesen Fragen gewinnt, sei es durch bewusste Zuordnung von Aufgaben oder durch kartellartige Harmonisierungen der Mitgliedstaaten, desto mehr gerät dieser wettbewerbliche Ordnungsentwurf aus dem Gleichgewicht - und desto größer wird auf lange Sicht der Druck auf die EZB, in die wirtschaftspolitische Koordinierung einbezogen zu werden.
Zentralisierungstendenz wird nicht gebremst
Unter dem Stichwort Subsidiarität dienen diverse Regeln im gescheiterten Verfassungsvertrag, die nach dem Willen der deutschen Ratspräsidentschaft teils verschärft in den Reformvertrag übernommen werden sollen, dem Versuch, eine weitere Zentralisierung in der EU in geordnete Bahnen zu lenken. Es wird sogar die Chance eröffnet, auch mal Kompetenzen von der EU zurückzuholen. Freilich stellt die Ratspräsidentschaft grobe Mängel des Verfassungsvertrags nicht in Frage. Der neue Katalog ihrer Kompetenzen bietet der EU viel Spielraum, ihre Tätigkeit auszudehnen.
Die in ihren sozialpolitischen Rechten weitreichende Charta der Grundrechte soll nicht Bestandteil des Reformvertrags werden, aber doch durch einen verweisenden Satz rechtliche Bindungswirkung erhalten - ohne wiederum neue Kompetenzen für die EU zu begründen. Man darf gespannt sein, wie die Gerichte entscheiden, wenn Kläger sich erst einmal auf die Charta berufen werden, etwa auf den über bisherige Zuständigkeiten hinaus ausgedehnten Katalog von Diskriminierungstatbeständen.
Man darf deshalb bezweifeln, dass ein Reformvertrag die Zentralisierungstendenz bremsen wird. Wenn Wünsche aus den Niederlanden nach einem Vetorecht nationaler Parlamente gegen europäische Rechtsetzung abgelehnt werden, weil es die Handlungsfähigkeit Europas schmälert, fällt es schwer zu glauben, die neuen Regeln zur Subsidiarität seien ernst gemeint.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP