EU-Gipfel in Brüssel

Europäische Bewährungsprobe

Von Klaus-Dieter Frankenberger

„Zu unserem Glück vereint”

„Zu unserem Glück vereint”

22. Juni 2007 Es ist noch keine drei Monate her, dass in Berlin dieser Satz zu Protokoll gegeben wurde: „Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind zu unserem Glück vereint.“ Eine schöne Beobachtung, in der das Pathos lebte, das seine Berechtigung hat bei historischen Anlässen wie der Erinnerung an die Unterzeichnung der Römischen Verträge vor einem halben Jahrhundert. Es wurde verabredet, die EU auf eine „erneuerte gemeinsame Grundlage“ zu stellen. Doch wie man in diesen Tagen wieder erlebt, schließen Dankbarkeit für den Verlauf der jüngeren Geschichte und beinharter Kampf um die künftige Machtverteilung einander nicht aus.

Vermutlich haben es nicht alle europäischen Staats- und Regierungschefs wirklich ernst gemeint, als sie einander die Erneuerung versprachen. Der Versuch zur Rettung des europäischen Verfassungsvertrags ist zu einer existentiellen Angelegenheit geworden, bei der es im Kapitel „doppelte Mehrheit“ für Warschau irrwitzigerweise um Leben und Tod zu gehen scheint, während Polens Gegner mit Gegendruck und Drohungen arbeiten. Drei Monate nach der Berliner Feier wird die Spaltung der EU an die Wand gemalt. Von wegen „zu unserem Glück vereint“!

„Operation Verfassung“

Aber auch das passt zum Stand der „Operation Verfassung“. Wir erinnern uns: Eine neue Identität, einen Gründungsmythos hatte sie schaffen sollen. Es ist anders gekommen. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrages in Frankreich und in den Niederlanden ist von derlei überzogenen Hoffnungen nichts übrig geblieben. Zwar haben 18 Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert oder den Ratifikationsprozess nahezu abgeschlossen. Aber die Ablehnung durch die Bürger zweier Gründungsmitglieder hat dem „Werk“ einen harten Schlag versetzt, den die Skeptiker in anderen Mitgliedstaaten noch von der Tribüne aus verfolgten. Der Glaube, dass darüber sich die missgelaunten Wähler mit „ihrer“ Union wieder versöhnen würden, ist ein Irrtum der Idealisten.

Und doch muss man wünschen, dass es den 27 europäischen Staats- und Regierungschefs unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin in dieser Woche gelingt, das „Verfassungsproblem“ vom Eis zu bringen. Und zwar nicht deshalb, weil der Verfassungsvertrag - oder das, was von ihm erhalten bleiben wird - Wunderdinge bewirken würde oder weil die EU zugrunde ginge, wie einige Untergangspropheten behaupten, wenn es ihn nicht gäbe. Das täte die EU nicht, sie würde weiter leidlich funktionieren. Aber der Reformprozess bindet zu viel politische Energie; der Streit über institutionelle Neuerungen und Anpassungen lähmt, lenkt ab, blockiert.

Es wäre hilfreich, wenn endlich das Ende dieses Streits nahte und die Politik von den Macht- und Institutionenfragen wegkäme. Ob die Wähler in jenen Ländern mitspielen, in denen ein Referendum vorgeschrieben ist oder in denen der politische Druck eine Volksabstimmung erzwingen wird, selbst wenn ihre Führungen das verhindern wollen, steht auf einem anderen Blatt. Auch das gehört zu den Schwierigkeiten, die Frau Merkel zu lösen hat. Aber wie?

Und wenn alle Vermittlungskünste nicht fruchten?

Die Kanzlerin will auf jeden Fall vermeiden, dass der Text eines neuen „Änderungsvertrages“ noch einmal den Wählern (in den dafür in Frage kommenden Ländern) vorgelegt wird; so viel Vertrauen in die Europa-Liebe der Bürger hat man denn doch nicht. Das hieße aber, dass der Text, den eine Regierungskonferenz fertigzustellen hätte, sich vom alten Vertragsentwurf erheblich unterschiede - im Dekor, in der Substanz - und wesentlich „dünner“ wäre. Doch die „Freunde der Verfassung“ wollen den „alten“ Vertrag so weit wie möglich erhalten. Wie würden die Bürger in Frankreich und in den Niederlanden darauf reagieren, dass beim zweiten Versuch ihre Parlamente mit einem Reformvertrag befasst würden, der sich nur geringfügig von jener Vorlage unterschiede, die sie abgelehnt hatten? Sie würden sich düpiert fühlen.

Und so hat es die Kanzlerin nicht nur mit einer Warschauer Regierung zu tun, die die doppelte Mehrheit nicht mag und die in Wahrheit vor allem eine Positionsverbesserung für Deutschland verhindern will; sie hat es auch mit den unsicheren Kantonisten Frankreich und Niederlande und mit den Skeptikern in London und Prag zu tun. Mehr noch als bei ihren früheren Vermittlungen, die zu Erfolgen führten, kommt es jetzt auf das Geschick der Ratsvorsitzenden an, die Blockade aufzulösen und polnische Vetodrohungen zu entschärfen - ohne die Mehrheit dabei zu verprellen.

Deutschland hat lange zurückgesteckt

Gleichzeitig kann Frau Merkel als deutsche Kanzlerin die doppelte Mehrheit nicht aufgeben, um einer von der Vorstellung einer deutschen Hegemonie in Europa besessenen polnischen Regierung entgegenzukommen. Denn dieses Prinzip, das bei Mehrheitsentscheidungen im Rat fortan gelten soll, ist demokratischer als alle bisherigen Gewichtungen. Dass von dieser Neuerung Deutschland am meisten profitiert, ist logisch. Es ist das Mitglied mit der größten Bevölkerung - das es jahrzehntelang hingenommen hat, dass seine Bürger im Vergleich zu denen kleinerer Länder weniger zählten. „Demokratisch“ war das nicht.

Und wenn alle Vermittlungskünste nicht fruchten? Dann gilt der Vertrag von Nizza bis zum nächsten Anlauf weiter. Der ist alles andere als ein Kunstwerk, aber die Behauptung, mit ihm gehe die EU schnurstracks in die Paralyse, ist übertrieben. Töricht ist es allerdings, für den Fall des Scheiterns mit „Kerneuropa“ zu drohen; dass diese Drohung auch jene ausstoßen, die sich für den EU-Beitritt der Türkei starkmachen, ist besonders verquer. „Kerneuropa“ führt nicht aus der Verfassungskrise, es ist der Versuch, den Dissens über die Zukunft der Einigung durch Spaltung wegzubekommen. Europa verlangt Geduld und fairen Interessenausgleich; es braucht eine Gesinnung, die nicht ressentimentgetrieben ist wie die der Brüder Kaczynski in Warschau. War der Ertrag bisher so gering? Sind wir nicht zu unserem Glück vereint?

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP

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