Die Richter kritisieren die geforderte Ausbildungsphase im Inland

Europäischer Gerichtshof

BAföG verstößt gegen Freizügigkeit in der EU

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Studenten gestärkt: Die Richter verwarfen eine Bestimmung des deutschen BaföG, laut der ein Studium in einem anderen EU-Staat nur gefördert wird, wenn es zuvor mindestens ein Jahr lang in Deutschland absolviert wurde.

Lesermeinungen zum Beitrag

24. Oktober 2007 11:44

deutsche Wirtschftskraft fürs EU-Ausland

Matthias Heppner (Dragonlord)

Dies bedeutet, dass nun deutsche Studierende die Wirtschaftskraft des Bafög "Einkommens" gleich zu Beginn des Studiums an im EU-Ausland entfalten werden. Es ist davon auszugehen, dass bei klammen Kassen von einem "Wettabrüsten" der ausbildungsförderungen der EU-Staaten ausgegangen werden kann. Ich bin ja nicht gegen Auslandssemester, die sicher sinnvoll sind und der akademischen Ausbiuldung auch sehr gut tun, jedoch den Studierenden mit deutschen Steuergeldern komplett ihr Studium im Ausland verbringen zu lassen halte ich für unmoralisch.

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