Ratifikation

Bundesrat billigt EU-Verfassung

27. Mai 2005 Mit der erwarteten großen Mehrheit hat am Freitag der Bundesrat die Europäische Verfassung gebilligt. Deutschland wird den Vertrag damit als achter Mitgliedstaat der Union ratifizieren.

Nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich der Stimme. Dort hatte sich ein Streit zwischen den Parteien der rot-roten Regierungskoalition entwickelt. Die SPD befürwortet die Verfassung, die PDS lehnt sie ab. Mit der Enthaltung im Bundesrat wendete Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) eine weitere Koalitionskrise ab. (Siehe auch: Schweriner Koalition streitet über die EU-Verfassung)

Gauweiler klagt gegen EU-Verfassung

Unmittelbar nach der Abstimmung im Bundesrat hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler gegen die Ratifizierung der EU-Verfassung durch Deutschland geklagt. Sofort nach der Entscheidung ließ Gauweiler die Unterlagen per Kurier in Karlsruhe
übergeben. Sie beinhalten eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung.

Gauweiler will mit dem Gang nach Karlsruhe verhindern, daß Deutschland die EU-Verfassung ratifiziert. Sollte das Verfassungsgericht die Klage annehmen, könnte dies dazu führen, daß die Unterschrift durch Bundespräsident Horst Köhler verschoben wird. Erst mit Köhlers Unterschrift gilt die Ratifikation in Deutschland als formell abgeschlossen.

„Zentralismus“ - „Selbstentmachtung“

Gauweiler sagte der Zeitung „Die Welt“: „Wir haben zu viel Zentralismus in Europa, und der wird mit dem Kompetenzschub der Verfassung verstärkt und verfestigt.“ Einer solchen Selbstentmachtung aber dürften Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen, weil damit wesentliche Regelungen des Grundgesetzes faktisch außer Kraft gesetzt würden. Gauweiler verlangt eine Volksabstimmung über den Vertrag.

Ende April hatte Gauweiler schon einmal Klage in Karlsruhe eingereicht. Das Verfassungsgericht hatte die damalige Klage aber mit Hinweis auf das noch nicht abgeschlossenen Verfahren in Bundestag und Bundesrat formal zurückgewiesen.

„Historische Dimension unbestritten“

In der Debatte hatten zuvor sowohl Vertreter der Unions-regierten als auch der SPD-geführten Länder nachdrücklich für die EU-Verfassung geworben. Der Präsident der Länderkammer, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), bescheinigte dem Vertragstext am Freitag „alle Elemente einer demokratischen, rechtsstaatlichen Verfassung“. Die Rechte des EU-Parlaments würden entscheidend verbessert und die nationalen Parlamente erstmals unmittelbar in die europäische Gesetzgebung eingebunden, sagte Platzeck in der Schlußdebatte zur Ratifizierung des Vertrages.

Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sprach von einem „Baustein im großen europäischen Friedenswerk“, dessen historische Dimension unbestritten sei. Der bayerische Ministerpräsident bedauerte allerdings, daß in der EU-Verfassung kein klarerer Gottesbezug enthalten sei.

„Gebrauchsanleitung für die Zukunft“

Der frühere französische Staatspräsident Valéry Giscard d'Estaing, der als Ehrengast in der Länderkammer das Wort ergriff, bezeichnete die Verfassung als „Gebrauchsanleitung für die Zukunft“. Ihr einziges Ziel sei es, „Europa in die Lage zu versetzen, in den nächsten Jahrzehnten besser zu funktionieren“, sagte Giscard d'Estaing, der dem EU-Verfassungskonvent vorstand.

Giscard d'Estaing im Bundesrat

Giscard d'Estaing im Bundesrat

Die Entscheidung des Bundesrats wird auch als ein Signal an Frankreich verstanden, wo das Volk an diesem Sonntag über die EU-Verfassung abstimmt. (Siehe auch: Referendum: Franzosen lehnen EU-Verfassung ab) Nach jüngsten Meinungsumfragen liegen die Gegner des Vertrages vorn.

Der Bundestag hatte die Verfassung schon am 12. Mai mit großer Mehrheit angenommen. (Siehe auch: Bundestag stimmt für EU-Verfassung) 569 von 594 Abgeordnete sprachen sich dafür aus. Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde damit deutlich übertroffen. 23 Gegenstimmen kamen von Abgeordneten der Union, vor allem der CSU, von der PDS und von dem Fraktionslosen Hohmann.

Text: @nto./FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, dpa/dpaweb, FAZ.NET, picture-alliance/ dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Einbruch, Feuer oder Blitzschlag - schützen Sie Ihr Hab und Gut gegen Schäden. Jetzt vergleichen!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche