14. Januar 2004 Der Europäische Gerichtshof sichert die "Wahrung des Rechts" bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Sein Präsident ist seit Oktober des vergangenen Jahres Vassilios Skouris aus Griechenland. Er wurde 1948 geboren, studierte in Berlin, habilitierte sich in Deutschland im öffentlichen Recht und lehrte in Bielefeld und Thessaloniki. Mit Vassilios Skouris sprach in Luxemburg Reinhard Müller.
Der Gerichtshof ist immer wieder als Motor der Integration gesehen worden. Ist er bisweilen in einer Rolle, die über die eines Hüters der Verträge hinausgeht? Diese Frage kann sich ja nun im Verfahren um den Stabilitätspakt wieder stellen.
Ich muß Ihnen ganz ehrlich sagen, daß ich mit dem Wort vom "Motor der Integration" überhaupt nicht einverstanden bin. Es gibt für ein Gericht, für jedes Gericht, dann doch eine Grenze. Und diese Grenze ist, daß man niemals von Amts wegen tätig wird. Man wird tätig, wenn es zu einem Streitfall kommt. Also muß es schon zwei Parteien geben, die nicht miteinander einverstanden sind. Die eine sagt: Es gibt eine Zuständigkeit der Gemeinschaft, und die andere sagt: Es gibt keine Zuständigkeit der Gemeinschaft. Da muß natürlich ein Gericht Stellung nehmen. Und wenn es zugunsten der Zuständigkeit der Gemeinschaft entscheidet, dann kann man dem Gericht nicht vorwerfen, daß es ein "Motor der Integration" ist. Wir entscheiden auf der Grundlage des Rechts. Daher kann das Gericht gar nicht in dem Sinne ein "Motor" sein. Sie sprechen mit dem Stabilitätspakt einen sehr brisanten Fall an. Das ist ein gutes Beispiel. Es gibt eine rechtliche Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses des Ecofin-Rates. Wenn in so einem Fall eine Institution, die Kommission, gegen den Rat klagt und meint, diese Entscheidung des Rates sei unvereinbar mit dem Stabilitätspakt, dann muß der Gerichtshof dazu Stellung nehmen. Und man kann dem Gerichtshof, wenn es dazu kommen sollte, daß er zugunsten der Kommission entscheiden sollte, nicht vorwerfen, er sei ein "Motor der Integration". Es gibt eine rechtliche Auseinandersetzung, und bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ist es normalerweise so, daß eine von beiden Parteien dann tatsächlich vom Richter recht bekommt. Wenn man das nicht will, dann soll man sich nicht an den Richter wenden. Aber wenn man sich an den Richter wendet, dann wird man auch eine Antwort bekommen. Das ist ja eine alte Erscheinung. Ein Gericht übt so viel Macht aus, wie die Parteien es wollen. Daher muß man wirklich sehr vorsichtig sein, wenn man den Richtern vorwirft, sie würden zu weit gehen. Und sie würden die Zuständigkeiten immer zugunsten der Gemeinschaft auslegen. Das ist nicht der Fall. Und wenn wir zugunsten der Gemeinschaft entscheiden, dann deswegen, weil wir meinen, diese Zuständigkeit sei tatsächlich im Vertrag verankert.
Aber es gibt doch diesen latenten Konflikt. Die Mitgliedstaaten sind die Herren der Verträge, auch nach dem Verfassungsentwurf. Sie geben Rechte ab, haben aber womöglich nicht mehr unter Kontrolle, was dann passiert.
Ich glaube, das ist wirklich eine sehr theoretische Gefahr. Man kann natürlich niemals ausschließen, daß es zu Erscheinungen kommt, die vielleicht unbefriedigend sind. Aber ich sehe diese Gefahr, ehrlich gesagt, nicht. Ich kenne auch wirklich kein konkretes Beispiel, wo man sagen könnte, hier habe der Gerichtshof tatsächlich seine Befugnisse überschritten. Man hat diese Europäische Gemeinschaft nicht gegründet, um daraus eine normale internationale Organisation zu gründen. Sondern eine andersartige Organisation, die eigene Kompetenzen hat und als besonderes Merkmal, daß dieses Recht, das diese Organisation setzt, unmittelbar anwendbar ist in den Mitgliedstaaten. Das hat sicherlich seinen Preis. Und ich meine, die Mitgliedstaaten waren und sind bereit, diesen Preis zu bezahlen. Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, Kompetenzen auf die Gemeinschaft zu übertragen. Dann muß man damit rechnen, daß die Gemeinschaft von ihren Kompetenzen Gebrauch macht.
Sie haben gesagt, die Mitgliedstaaten waren bereit, diesen Preis zu zahlen. Bleibt da nicht manchmal der Bürger auf der Strecke, weil er sich nicht mehr mit Brüsseler oder Luxemburger Entscheidungen identifizieren kann?
Rechtssoziologisch könnte es durchaus diese Gefahr geben. Ich schließe das nicht aus. Das ist eine Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft selbst. Man kann eine Menge machen, damit der Bürger sich besser oder mehr identifiziert. Durch Information und durch den Nachweis, daß man dessen Interessen doch sehr wohlüberlegt wahrnimmt und auch sehr ernst nimmt. Und dieses Verfahren, das man zum Beispiel beim Grundrechtskonvent und beim letzten Konvent zur Verfassung gewählt hat, war doch ein relativ offenes Verfahren, bei dem man als einzelner Bürger die Möglichkeit hatte, zu erfahren, was da läuft. Aber, wenn ich hier über Rechtsfragen zu entscheiden habe, dann kann natürlich dieser Gesichtspunkt nur sehr beschränkt bei der Auslegung des geltenden Rechts eine Rolle spielen. Man würde ja keinem Richter das Vertrauen aussprechen, der sagen würde, das Gesetz sagt zwar dies, aber das ist mit dem Bürger nicht genug abgesprochen worden, und deswegen nehme ich das Gesetz nicht an.
Bedauern Sie das Scheitern des Verfassungsvertrages?
Es wäre vielleicht verfrüht, von einem Scheitern zu sprechen. Ich glaube, wenn wir es mit derartigen großen Vorhaben zu tun haben, dann muß man natürlich auch damit rechnen, daß die Einigung über alle Punkte nicht sehr einfach ist. Und daher sollte man jetzt abwarten, was die nächsten Monate bringen.
Sehen Sie in diesem Zusammenhang bei der Erweiterung Probleme von Effektivität und Legitimität der Gemeinschaft als ganzer?
Ich kann das natürlich nicht für die anderen Institutionen beurteilen. Ich nehme nicht an, daß das zu großen Schwierigkeiten führen wird. Es ist eine solche Erweiterung nicht einfach zu bewältigen. Vom Standpunkt des Gerichtshofs her gesehen, bedeutet natürlich die Erweiterung sehr viel, es ist eine große Herausforderung, aber ich sehe nicht, daß die Legitimität darunter leiden würde, daß es keine Verfassung gibt. Was wäre denn in einem solchen Verfassungsvertrag Neues enthalten. Im Hinblick auf den jetzigen Stand ist das ja nicht sehr viel, was neu dazugekommen wäre. Es wäre vom Symbolischen her aber ganz wichtig, wenn Europa - und das ist meine persönliche Meinung - über eine solche Verfassung verfügen würde, aber es ist nicht ewas, was lebensnotwendig ist, um weiterzu machen.
Sie haben die Grundrechte-Charta angesprochen. Muß nicht der Bürger manchmal den Eindruck haben, es gibt ein Wirrwarr von Grundrechten?
Ihre Frage ist sicherlich berechtigt; man kann fragen, was es für einen Sinn hat, daß man eine neue Grundrechtsquelle einführt. Ich würde zunächst einmal ganz unbefangen sagen: Wir leben in einem Zeitalter, das die Grundrechte ganz besonders betont. Und wenn man es von dieser Seite sieht, kann es eigentlich niemals genug Grundrechte geben. Solche Fragen sind nicht immer im Hinblick auf ihre dogmatische Sauberkeit zu beurteilen, sondern auch vom Standpunkt des Bürgers. Er erhält einen modernen Katalog mit Grundrechten, der für den Gemeinschaftsrichter eine ganz wichtige Inspirationsquelle enthält. Künftig wird es vielleicht einfacher sein, genau zu ermessen, aus welcher Grundrechtsquelle der Bürger den größten Schutz und den meisten Nutzen ziehen kann.
Treibt die Union in Richtung Bundesstaat? Oder ist es ein Gebilde, das sich mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten mehr oder weniger fortentwickelt?
Dieser Punkt ist sicherlich ganz wichtig. Auf der einen Seite hat die Währungsunion, das ist ein ermunterndes Beispiel, nicht dazu geführt, daß die gesamteuropäische Entwicklung Schaden genommen hat. Ich würde mir aber persönlich als Europäer kein Europa mehrerer Geschwindigkeiten wünschen. Ich kann als Grieche auch sagen, daß es für mein Land sehr heilsam gewesen ist, daß man eben nicht diese Geschwindigkeiten hatte, weil Griechenland ein Land mit großer Inflation war, wo Stabilität kein beliebter politischer Begriff gewesen ist. Man hat sich daran eben gehalten. Und es ist auch gelungen, nachher in die Wirtschafts- und Währungsunion einzutreten. Es ist für jedes Land eben sehr gut, wenn es sich an diese Vorgaben hält. Ich glaube, es ist für Europa ganz wichtig, daß es nicht zu diesen mehreren Geschwindigkeiten kommt.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2004, Nr. 12 / Seite 5
Bildmaterial: EuGH