Stabilitätspakt

EU-Organe streiten vor Gericht

28. April 2004 Fünf Monate nach dem Verzicht der EU-Finanzminister auf Sanktionen gegen die Defizitsünder Deutschland und Frankreich haben die europäischen Institutionen erstmals vor Gericht über den Stabilitätspakt gestritten.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prallten dabei am Mittwoch in Luxemburg die Auffassungen unversöhnlich aufeinander. Laut Kommission verstößt die Aussetzung der Defizit-Strafverfahren gegen Berlin und Paris gegen die Regeln des Stabilitätspaktes und damit gegen EU-Recht. Der Ministerrat, in dem die EU-Staaten vertreten sind, sieht die Stabilitäts-Vorschriften hingegen nicht als verletzt an. (Az.:C-27-04)

Beispielloser Schritt

Die Kommission hatte im Januar in einem bisher beispiellosen Schritt vor dem höchsten EU-Gericht gegen den EU-Finanzministerrat geklagt. Der EuGH eröffnete daraufhin zum dritten Mal in seiner Geschichte ein Eilverfahren, das im Sommer entschieden werden soll. Die Fragen des Gerichtspräsidenten Vassilios Skouris und anderer Richter an Kommission und Ministerrat ließen nicht erkennen, wie das Gericht urteilen wird.

Der Chef-Jurist der Kommission, Michel Petite, pochte auf den „Defizitparagraphen“ Artikel 104 im EU-Vertrag, der die Etappen der Straf-Prozedur regele. Der Beschluß der obersten Kassenhüter der EU vom 25. November 2003, die Verfahren nicht weiter in Richtung Sanktionen zu treiben, habe zu Verwirrung geführt. Denn es seien gleichzeitig - außerhalb der laufenden Verfahren - neue Sparempfehlungen an Berlin und Paris verabschiedet worden.

„Seiner Substanz entleert“

„Man hat das gesamte (Defizit-)Verfahren seiner Substanz entleert.“ Er fügte hinzu: „Der Rat hat sich in eine unhaltbare Lage gebracht.“ Damals hatten sich Deutschland und Frankreich selbst verpflichtet, 2005 wieder die Defizit-Grenze von drei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt einzuhalten.

Der Chef-Jurist des Brüsseler Ministerrates, Jean-Claude Piris, entgegnete, die Minister hätten einen Ermessensspielraum gehabt. Deswegen seien sie nicht verpflichtet gewesen, die Verfahren wie von der Kommission vorgeschlagen zu verschärfen. „Die Kommission hat einen mechanistischen Ansatz.“ Zu den damals von den Ministern mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedeten Sparempfehlungen sagte Piris: „Es handelt sich um einen politischen Text, der keine rechtliche Wirkung hat.“ Deshalb sei die in der Klage der Kommission erhobene Forderung, diese Sparverpflichtungen für nichtig zu erklären, unbegründet.

Vorläufiger Höhepunkt des Streits

Die EU-Kommission als „Hüterin des Stabilitätspaktes“ hatte bereits erklärt, sie wolle nicht politische Beschlüsse verhindern, sondern zentrale Entscheidungsabläufe in der EU vom Gericht klären lassen. Der neue Währungskommissar Joaquín Almunia machte deutlich, seine Behörde werde auch weiterhin auf die Einhaltung des Paktes pochen.

Das Verfahren vor dem EuGH ist vorläufiger Höhepunkt des seit Jahren dauernden Streits zwischen Brüssel und Defizitsündern wegen Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze von drei Prozent. Bei den ausgesetzten Verfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Strafen; für Deutschland sind dies bis zu zehn Milliarden Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Milliarden Euro auf dem Spiel.

Text: dpa

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