31. Mai 2005 Guter Rat ist nun teuer. Daß die Wählerinnen und Wähler in Frankreich den Vertrag über eine europäische Verfassung abgelehnt haben, kam zwar nicht überraschend; böse Ahnungen haben den Schock aber nur gemildert.
Vorbereitet in dem Sinne, daß jetzt zur Schadensbegrenzung ein immer wieder durch die öffentlichen Debatten spukender Plan B aus der Schublade gezogen werden könnte, sind die Politiker auf diesen Paukenschlag jedenfalls nicht - weder in Brüssel noch in Luxemburg, wo Jean-Claude Juncker, der derzeitige Präsident des Europäischen Rates, Regierungschef ist, noch in anderen europäischen Hauptstädten. Anders kann und konnte es auch nicht sein. Das Nein in Frankreich wirft zu viele Fragen auf. Einfache Antworten gibt es nicht.
Ist der Verfassungsvertrag damit tot? Nein, sagte Juncker noch in der Nacht des Debakels, als er sich kurz nach 23 Uhr im Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission am Brüsseler Schuman-Platz zusammen mit dem Hausherrn, EU-Kommissionspräsident Barroso, den Fragen der Journalisten stellte. Der Verfassungsvertrag sei nicht tot. Und er fügte hinzu: Der Prozeß der Ratifizierung muß in den anderen Ländern weitergehen. Damit wollte der amtierende EU-Ratsvorsitzende offenkundig eine Leitlinie für die Beratungen der Staats- und Regierungschefs vorgeben, die am 16. und 17. Juni zu ihrem regelmäßigen Gipfeltreffen nach Brüssel kommen. Ob sie sich dann auf eine politische Erklärung einigen können, den Ratifizierungsprozeß in jedem Land zu Ende zu führen, bleibt abzuwarten.
Die nötige Zeit für die Franzosen
Sicher gibt es einige Regierungen, die im Windschatten der französischen Entscheidung gern dem politischen Risiko ausweichen würden, das mit einer Volksbefragung verbunden ist. Der Verfassungsvertrag kann nur in Kraft treten, wenn ihm alle 25 Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Gibt es dafür noch eine realistische Chance, trotz des schallenden Neins der Franzosen? Premierminister Blair hat schon vor einiger Zeit angemerkt und am Montag bekräftigt, man könne schwerlich über nichts einen Volksentscheid abhalten.
In einer gemeinsamen Erklärung zur Entscheidung in Frankreich erinnerten Juncker, Barroso und der Präsident des Europäischen Parlaments Josep Borrell daran, daß neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Verfassungsvertrag schon zugestimmt hätten, die fast die Hälfte aller Einwohner der EU repräsentierten. Das Ergebnis des französischen Referendums sei als Ausdruck demokratischen Willens zu respektieren, verdiene aber eine gründliche Analyse - vor allem durch die Franzosen selbst. Dazu müsse ihnen die nötige Zeit gegeben werden. Auch die europäischen Institutionen sollten Gelegenheit erhalten, zu gegebener Zeit über den gesamten Ratifikationsprozeß nachzudenken.
Keine schnellen Antworten, keine technokratischen Lösungen
Damit schieben die drei die Beantwortung aller wichtigen Fragen auf die lange Bank. Das liegt nahe, denn das Referendum in Frankreich löst in der EU keine institutionelle Krise aus. Auf der Grundlage des Nizza-Vertrages wird sie weiterhin wie bisher funktionieren können. Ohnehin wäre der Verfassungsvertrag erst 2007 in Kraft getreten - und eine Reihe wichtiger Bestimmungen noch später. Die Krise, die durch das Nein in Frankreich nur kurz aufblitzt, geht tiefer. Sie hat politische und psychologische Dimensionen. Es geht um Stimmungen, mangelndes Vertrauen der Bürger in die politische Elite und wachsende Zweifel, was die Integration Europas sein soll und wohin sie führen soll. Dafür gibt es keine schnellen Antworten und erst recht keine technokratischen Lösungen.
Schon am Mittwoch, wenn die Niederländer über den Verfassungsvertrag abstimmen, wird sich zeigen, ob ein zweites Gründungsmitglied der Gemeinschaft bereit ist, jetzt Europa überraschend die Rote Karte zu zeigen. Wie in Frankreich vermischen sich dort innenpolitischer Protest und allgemeiner Mißmut über eine Europapolitik, deren Sinn vielen Bürgern offenbar nicht mehr vermittelt werden kann. Wird das französische Referendum einen Dominoeffekt auslösen, weil nun kein anderes Land mehr fürchten muß, mit dem Schandfleck des ersten Neinsagers behaftet zu werden? Volksabstimmungen sollen oder müssen neben Großbritannien auch in Luxemburg, Dänemark, Polen, Portugal, Irland und möglicherweise der Tschechischen Republik stattfinden. Wenn noch in mehreren Ländern die Gegner des Verfassungsvertrages die Oberhand gewinnen sollten, ist das Projekt mit Sicherheit tot.
Einzelne Elemente herausnehmen
Im Verfassungsvertrag selbst und in einem Zusatzprotokoll ist vorgesehen, daß die Staats- und Regierungschefs über die Lage beraten, falls nach Ablauf der zweijährigen Frist im November 2006 vier Fünftel der Mitgliedstaaten den genannten Vertrag ratifiziert haben und in einem Mitgliedstaat oder mehreren Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der Ratifikation aufgetreten sind. Vor allem aus dieser Bestimmung wird die Forderung abgeleitet, daß alle den Ratifizierungsprozeß zu Ende zu führen hätten. Ob sie bindend ist, gilt als umstritten, da der Vertrag, der sie enthält, schließlich noch nicht in Kraft getreten ist. Man mag daraus eine gewisse politische Verpflichtung ableiten, aber kein Mitgliedstaat kann wirklich zur Ratifizierung gezwungen werden.
Sollte der Verfassungsvertrag mangels Zustimmung nicht in Kraft treten, böte sich als Ausweg an, einzelne Elemente, wie etwa das Amt des europäischen Außenministers oder die Regelung über Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat, aus dem Gesamtpaket herauszunehmen und auf dem Wege einer kleinen Regierungskonferenz neu zu beschließen. Auch solche Änderungen der Europäischen Verträge müßten allerdings von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Gelingt auch diese bescheidenere Runderneuerung nicht, gilt bis auf weiteres der Vertrag von Nizza.
Angst vor einer grenzenlosen Erweiterung
Das Prinzip der doppelten Mehrheit im Verfassungsvertrag, das nach hartem Ringen im Konvent und in der Regierungskonferenz für die im Ministerrat zu treffenden Entscheidungen durchgesetzt werden konnte, ist logischer und transparenter, weil es eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und eine Mehrheit der von ihnen repräsentierten Bevölkerung verlangt. Komplizierter ist das System der Stimmengewichtung im Nizza-Vertrag, der jedem Land eine bestimmte Anzahl von Stimmen zurechnet. Mehrheitsentscheidungen werden dadurch theoretisch erschwert, zumal es gegenüber dem Verfassungsvertrag auch weniger Politikfelder gibt, bei denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Ob es auch in der Praxis so sein muß, wird sich zeigen. Das lange politische Gerangel über das Prinzip der doppelten Mehrheit hat auch dazu geführt, daß die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Mehrheitsentscheidungen nicht allzuweit über den jetzigen Stand hinausgehen.
Der Vertrag von Nizza legt die europäischen Institutionen für siebenundzwanzig Mitgliedstaaten aus - die jetzigen sowie Bulgarien und Rumänien. Beitrittskandidaten wie die Türkei oder Kroatien sind weder bei der Stimmenzuteilung bei Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat noch bei der Festlegung der Sitze im Europäischen Parlament berücksichtigt worden. Da Angst vor einer grenzenlosen Erweiterung der EU zumindest in Frankreich und in den Niederlanden ein starkes Motiv für die Ablehnung des Verfassungsvertrages ist, werden sich die Mitgliedstaaten mit der Frage der Erweiterung ohnehin dringlich befassen müssen.
Text: F.A.Z., 31.05.2005, Nr. 123 / Seite 4
Bildmaterial: dpa/dpaweb, F.A.Z.