EU-Gipfeltreffen

Vertrag ohne Ballast

Von Michael Stabenow, Brüssel

21. Juni 2007 Der Verfassungsvertrag ist tot, es lebe der Reformvertrag. Das könnte das Motto werden, wenn die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder am Donnerstagnachmittag das Brüsseler Justus-Lipsius-Gebäude betreten. Dann ist die Zeit der Drohungen und Appelle zwar nicht vorüber - aber von da an wird es auch konkret um Geben und Nehmen gehen.

Bundeskanzlerin Merkel hat als EU-Ratsvorsitzende keinen Zweifel daran gelassen, dass nur bei Kompromissbereitschaft aller Partner eine Lösung des Mitte 2005 durch das Nein von Franzosen und Niederländern zur Verfassung ausgelösten Konflikts möglich sei. Dass Merkels Aufruf nicht nur an die Adresse der oft in der „Schurkenrolle“ dargestellten polnischen Führung gerichtet war, zeigt jetzt die für die Verhandlungen vorgeschlagene Marschroute.

Kritik wegen Verfassung an Polen und Großbritannien

Seit längerem war klar, dass sich die Substanz der Verfassung nur bewahren ließe, wenn der gescheiterte Text von Ballast befreit werden sollte. Sichtbarstes Zeichen ist der Verzicht auf Symbole oder Inhalte des Vertrags, die ihm den Anschein eines Strebens nach Eigenstaatlichkeit geben könnten. Die blaue Europa-Fahne mit den zwölf goldenen Sternen darf weiter flattern, auch Beethovens „Ode an die Freude“ weiter bei Feierstunden erklingen. Nur soll dazu nichts schwarz auf weiß im Reformvertrag stehen.

Dass es nun zur - offiziell nicht so genannten - Neuverhandlung kommt, liegt nicht nur an der Weigerung der Regierungen in Den Haag und Paris, ihren Landsleuten denselben Text ein zweites Mal zur Abstimmung vorzulegen. Dies hat die 18 Partner, die die Verfassung ratifiziert haben, in die Defensive gedrängt. „Wir halten es für unannehmbar, dass die größten Probleme heute von zwei Ländern wie Großbritannien und Polen ausgehen, die nicht einmal den Versuch gemacht haben, den EU-Verfassungsvertrag zu ratifizieren und nun Vorteile daraus ziehen wollen“, beklagte sich der spanische Europa-Staatssekretär Alberto Navarro.

Mehr Demokratie, Handlungsfähigkeit und Transparenz

Für die spanischen und luxemburgischen Unterhändler, deren Landsleute als einzige in Referenden die Verfassung gebilligt haben, ist es bitter, dass der 2004 mühsam ausgehandelte Verfassungsvertrag nicht mehr als Kompromiss, sondern als föderalistische Traumtänzerei dargestellt wird.

Mehr als Symbolik war es, dass Frau Merkel jetzt den luxemburgischen Regierungschef Juncker aufsuchte - er steht für den Begriff, der nun der Vertragsreform ebenfalls zum Opfer fallen soll: Gemeinschaft. Dafür soll der neue Vertrag das institutionelle Rüstzeug der Verfassung enthalten, das mehr Demokratie, Handlungsfähigkeit, Transparenz - und damit gemeinschaftliches Handeln - verheißt: eine klarere Aufgabenverteilung zwischen EU und Staaten, mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Innen-, Rechts- und Außenpolitik, auch wenn der „Europäische Außenminister“ anders heißen, aber über entsprechende Befugnisse verfügen soll. Nicht rühren lassen will Merkel am 2004 vereinbarten System der „doppelten Mehrheit“, die für mindestens 55 Prozent der Staaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen soll.

Prager Vorstoß lässt neue Hoffnung aufkeimen

Juncker dürfte bei Gelegenheit daran erinnern, dass Polen sich oft auf die Solidarität Deutschlands habe verlassen können: bei den Beitrittsverhandlungen, aber auch bei der Unterstützung aus dem EU-Haushalt. Anders als die Briten, die erst spät eine Reihe von Änderungswünschen vorgelegt haben, beharrt Polen allein auf Änderungen beim Abstimmungsmodus. Das hat die Verhandlungsmarge - und die Aussicht auf in der EU übliche „Paketlösungen“ - beschränkt. Andererseits klangen zuletzt die polnischen Forderungen, den Einfluss Deutschlands durch Rückgriff auf die Quadratwurzel der Bevölkerungszahl zu mindern, weniger unversöhnlich.

Immerhin hat die Prager Regierung gemeinsam mit Warschau im Mandatsentwurf für die Regierungskonferenz in einer Fußnote festschreiben lassen, dass auch sie Verhandlungen über den Abstimmungsmodus fordere. Am Mittwoch ließ ein Prager Vorstoß, wonach künftig bei Mehrheitsbeschlüssen die erforderliche Bevölkerungsschwelle 62 statt 65 Prozent betragen und eine Sperrminorität fünf statt vier Regierungen erfordern soll, neue Hoffnung aufkeimen. Aber während er der Bundesregierung durchaus liegen könnte, dürfte er bei Staaten wie Großbritannien auf Widerstand stoßen, die den Einfluss der größten EU-Partner sichern wollen.

Kein zweites Referendum in Frankreich vorgesehen

Obwohl die Briten eine Fülle von Forderungen haben, wird damit gerechnet, dass es London kurz vor der Amtsübergabe von Premierminister Blair an seinen Nachfolger Brown darauf ankommen dürfte, rasch Klarheit zu schaffen und damit die Amtszeit des neuen Regierungschefs nicht durch europapolitische Grundsatzdebatten zu belasten. Schon im April hatte Blair gesagt, dass er ein Referendum nicht für erforderlich halte. Änderungen am Verfassungsvertrag sollen dokumentieren, dass der Reformvertrag einen anderen Charakter habe. Dies gilt für die Frage, inwieweit die Grundrechtecharta auch für britische Gerichte Bindungswirkung hat. Es gilt aber auch für den Wunsch nach Sonderregeln in der Rechts- und Innenpolitik sowie für die Außen- und Sicherheitspolitik.

Mit solchen Details müssen sich die Franzosen nicht mehr aufhalten. Der neue Präsident Sarkozy hatte im Wahlkampf erklärt, dass ein „vereinfachter Vertrag“ kein zweites Referendum erfordere. Auch Forderungen nach der „sozialen Dimension“ sind nicht mehr zu hören. Allerdings hat das Abschneiden der Sozialisten bei den Parlamentswahlen zur Folge, dass Sarkozy nicht über die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit verfügt.

Deutschland muss eigene Wünsche zurückstellen

Auch in den Niederlanden erscheint ein zweites Referendum eher unwahrscheinlich. Die Regierung hat hartnäckig gefordert, alles aus dem Text zu tilgen, was nach EU-Staatlichkeit aussieht. Außerdem dürften die einzelstaatlichen Parlamente mehr Rechte erhalten. Die für die Prüfung von EU-Gesetzesvorschlägen geplante Einspruchsfrist soll von sechs auf acht Wochen verlängert werden. Tschechen und Niederländern kommt die Absicht entgegen, bei Vertragsänderungen nicht nur neue Zuständigkeiten für die EU, sondern auch - erstmals - eine Rückübertragung beschließen zu können.

Und die Bundesregierung? Als EU-Ratspräsidentin musste sie eigene Wünsche zurückstellen. Dennoch lässt sie keinem Zweifel daran, dass sie zu denen zählt, die in mehr Europa die richtige Antwort auf die heutigen Herausforderungen - vom Klimawandel bis zu Migrationsströmen - sehen. Am Donnerstag und Freitag dürfte es für Frau Merkel dennoch vor allem darum gehen, Brücken zu bauen. Dass nun in Brüssel nicht, wie es zu Beginn der Präsidentschaft zunächst hieß, in allgemeiner Form über einen Fahrplan, sondern über die Kernelemente des Reformvertrags verhandelt wird, gilt schon als beachtlicher Erfolg.

Wichtige Neuerungen des Europäischen Verfassungsvertrages, der von 18 Staaten ratifiziert, jedoch bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde:

- Werte und Ziele der EU sowie die Rechte ihrer Bürger werden in der europäischen Charta der Grundrechte festgeschrieben

- die EU erhält eine Rechtspersönlichkeit

- ein Austritt aus der EU wird möglich

- die Sitzverteilung im Europäischen Parlament wird degressiv proportional geregelt

- die alle sechs Monate wechselnde Ratspräsidentschaft wird durch einen auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten ersetzt

- der Präsident der EU-Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs

- es wird ein europäischer Außenminister geschaffen und die gemeinsame Verteidigungspolitik gestärkt, etwa durch eine Europäische Verteidigungsagentur

- bei Mehrheitsentscheidungen gilt eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten, sofern deren Bevölkerungsanteil 65 Prozent der Bevölkerung der Union ausmacht

- das Mitentscheidungsverfahren, nach dem Parlament und Rat gemeinsam Gesetze erlassen, wird zum Regelfall

- die wirtschaftliche Koordination zwischen den Ländern der Eurozone wird verbessert

- bei Asyl, Zuwanderung und Kontrollen der Außengrenzen wird eine gemeinsame Politik geschaffen

Text: F.A.Z., 21.06.2007, Nr. 141 / Seite 2
Bildmaterial: F.A.Z.

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