12. September 2007 Die Einführung einer Blue EU Labour Card, wie sie die EU-Kommission plant, würde an der Rechtslage in Deutschland zunächst kaum etwas ändern. Für Hochqualifizierte, Forscher, Selbständige und Studenten gibt es längst Sonderregeln, die eine schnelle und unbürokratische Einwanderung ermöglichen sollen. Allerdings hätten die neuen Zuwanderungsregeln einen höheren Verpflichtungsgrad: Nationale Gesetze lassen sich leichter ändern als eine EU-Richtlinie.
Gerade in der Arbeitsmarktregulierung verfolgt Deutschland einen eigenen Kurs. Das zeigt sich etwa an den Übergangsregelungen, mit denen die Freizügigkeit der mittel- und osteuropäischen Arbeitnehmer bis maximal 2011 beschränkt werden kann: Während die meisten EU-Länder den Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten längst freien Arbeitsmarktzugang gewähren, hat Deutschland die Sperre vorerst bis zum Frühjahr 2009 verlängert.
Hierin spiegelt sich die Sorge vor allem der SPD wider, der ungebremste Zuzug ausländischer Billigarbeitskräfte könnte zu Lohndumping führen. Auch weite Teile der Union sind gegen einen erleichterten Zuzug qualifizierter Ausländer; hierbei spielt auch die Sorge vor einer kulturellen Überfremdung eine Rolle.
Hohe Gehälter als verschärfte Schwelle?
Lediglich an einer Stelle könnte die Blue Card die hiesigen Regelungen verschärfen. So soll der von EU-Kommissar Frattini angestrebte beschleunigte Arbeitsmarktzugang für Hochqualifizierte aus Drittländern (fast track) von einer Reihe von Kriterien abhängig gemacht werden, etwa von einem Verdienst deutlich über dem Niveau bestehender nationaler Mindestlöhne.
Diese Schwelle liegt in Deutschland erheblich höher. Hier müssen leitende Angestellte mindestens 85.500 Euro im Jahr verdienen, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Zwar haben Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) und Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) bereits mehrere Anläufe unternommen, diese Hürde zu senken, konnten sich damit aber noch nicht im Kabinett durchsetzen.
Beschleunigtes Verfahren
Außer für leitende Angestellte kennt das deutsche Recht ein beschleunigtes Verfahren - in der Regel der Verzicht auf die Arbeitsmarktprüfung, nach der bevorzugt deutsche Bewerber eingestellt werden müssen - auch für Selbständige, sofern sie mindestens eine halbe Million Euro investieren und fünf Mitarbeiter beschäftigen; ferner für Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen und Lehrpersonen in herausgehobener Funktion (jeweils ohne Mindesteinkommenserfordernis).
Für Forscher gilt ebenfalls ein erleichtertes Verfahren. Auf der Kabinettsklausur in Meseberg wurde der beschleunigte Arbeitsmarktzugang zudem auf Ingenieure im Maschinenbau und der Elektroindustrie ausgedehnt; um Personalengpässe auszugleichen, soll für entsprechende Fachkräfte aus den zwölf neuen EU-Mitgliedstaaten bereits vom 1. November 2007 an die Vorrangprüfung entfallen.
Auch die in Meseberg vereinbarten Regelungen für ausländische Studenten, die an einer deutschen Hochschule ihr Examen gemacht haben, decken sich in etwa mit den Überlegungen Frattinis. Sie sollen sich nach dem Studienabschluss zunächst ein Jahr lang eine ausbildungsadäquate Stelle suchen und dann weitere drei Jahre hier arbeiten dürfen, bevor sie Deutschland wieder verlassen müssen. (Siehe auch: Regierung will den Arbeitsmarkt für Einwanderer weiter öffnen)
Text: F.A.Z.
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