Lissabon-Vertrag

EU strebt zweites Referendum in Irland an

Von Nikolas Busse

Irlands Außenminister Martin will ein zweites Referendum abhalten lassen

Irlands Außenminister Martin will ein zweites Referendum abhalten lassen

11. Dezember 2008 Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am Donnerstag in Brüssel darüber beraten, ob der Lissabon-Vertrag durch ein zweites Referendum in Irland bis Ende nächsten Jahres doch noch in Kraft gesetzt werden kann. Zur Verhandlung stand ein Textvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft, wonach sich die irische Regierung verpflichten solle, „bis Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission“ den Vertrag zu ratifizieren, den die irischen Wähler in einer Volksabstimmung im Juni abgelehnt hatten. Das wäre Ende Oktober 2009.

Um die Wähler im zweiten Anlauf zur Zustimmung zu bewegen, soll Irland von den anderen Mitgliedstaaten das Versprechen erhalten, dass es auch künftig einen Kommissar in Brüssel stellt und dass Kernbereiche der irischen Politik nicht von der EU angetastet werden. Nach der Sitzung berichteten Diplomaten, im Grundsatz habe Zustimmung zu diesem Vorgehen geherrscht, es seien aber an diesem Freitag noch Einzelheiten zu besprechen.

Beibehaltung eines eigenen Kommissars

Der irische Außenminister Martin hatte schon vor Beginn des Gipfels im irischen Rundfunk Bereitschaft zur Abhaltung eines zweiten Referendums erkennen lassen. Nach einem Entwurf für die Abschlusserklärung würde den Iren zugesichert, dass „weiterhin ein Vertreter jedes Mitgliedstaates der Kommission angehören wird“. Das wäre möglich, wenn die Staats- und Regierungschefs der EU einstimmig einen entsprechenden Beschluss fassen, sobald der Lissabon-Vertrag in Kraft ist. Eigentlich sieht er vor, dass die Zahl der Kommissare vom November 2014 an auf zwei Drittel der Mitgliedstaaten begrenzt wird.

Außerdem war vorgesehen, „im Wege der erforderlichen rechtlichen Garantien“ klarzustellen, dass Irland seine nationale Eigenständigkeit in der Neutralitätspolitik, in Fragen der Abtreibung und der Steuern behält. Die EU soll zudem „bestätigen“, dass sozialer Fortschritt, Arbeitnehmerrechte und öffentliche Dienstleistungen für sie wichtig seien. Die Befürchtung, dass die EU hier irisches Recht verändern könnte, wird genauso wie der Wunsch nach der Beibehaltung eines eigenen Kommissars zu den zentralen Gründen gezählt, die zum Scheitern des Vertrags in Irland führten.

„Unvernünftig und kurzsichtig“

Diplomaten sagten, diesem Plan hätten viele Staats- und Regierungschefs im Grundsatz zugestimmt, auch wenn vielfach Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht worden sei, dass die Kommission wohl nicht verkleinert werden kann. Selbst die Bundesregierung, die das in der Vergangenheit stets als Effektivitätsgewinn gesehen hatte, ließ jetzt in Brüssel erkennen, dass auch sie zu einem Einlenken bereit sei, um den Vertrag zu retten.

Die letzten Verhandlungen sollten sich nun vor allem um die Ausgestaltung der irischen „opt-outs“ drehen. In internen Gesprächen in der EU war zuletzt erwogen worden, diese Regelungen in den Beitrittsvertrag für Kroatien aufzunehmen. Brüsseler Beamte wiesen am Donnerstag allerdings darauf hin, dass damit ein abermaliges Ratifikationsverfahren in allen Mitgliedstaaten verbunden sei, das Begehrlichkeiten aller Art wecken könne. Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Europäischen Parlaments, der SPD-Abgeordnete Leinen, sagte, es wäre „unvernünftig und kurzsichtig“, falls die Kommission nicht verkleinert werde. „Das würde spätestens dann zu einem Bumerang, wenn alle sieben Staaten des früheren Jugoslawien Mitglied in der EU werden.“

Text: FAZ.NET mit AP./Lt.

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