Europäische Union

Ein neuer EU-Vertrag?

Von Michael Stabenow, Brüssel

Für 2007 planen die EU-Regierungschefs die „Erklärung von Berlin”

Für 2007 planen die EU-Regierungschefs die „Erklärung von Berlin”

16. Juni 2006 Europa, so haben es einst der frühere EU-Kommissionspräsident Delors und nach ihm viele andere formuliert, sei wie ein Fahrrad: Komme es zum Stillstand, dann falle es um. Diese Erkenntnis soll auch für das ins Schlingern geratene Verfassungsprojekt gelten.

Zum Abschluß der damals vereinbarten „Phase der Reflexion“ haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs jetzt in Brüssel neue Ziele gesetzt. Spätestens unter französischer EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008 soll ein einvernehmlich gebilligter Text stehen, der den Herausforderungen an Handlungsfähigkeit und demokratische Legitimation einer auf mindestens 28 Mitglieder erweiterten EU im Zeitalter der Globalisierung genügen soll.

Wieder so weit wie vor vier Jahren

Der niederländische Ministerpräsident Balkenende lehnt eine “Verfassung“ ab

Der niederländische Ministerpräsident Balkenende lehnt eine "Verfassung" ab

Damit wären die Partner weitgehend wieder dort angelangt, wo sie vier Jahre zuvor - am 29. Oktober 2004 - gestanden hatten: bei der feierlichen Unterzeichnung - des auf den Tag genau sieben Monate später beim Referendum in Frankreich mehrheitlich verworfenen - Verfassungsvertrags auf dem Kapitol in Rom. Auch die neue Etappenplanung umfaßt einen Abstecher über die Ewige Stadt.

Unter deutschem EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2007 sollen zunächst in einer „Erklärung von Berlin“ anläßlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge symbolisch Werte, Ansprüche und Verpflichtungen der Gemeinschaft bekräftigt werden.

„Vereinigte Staaten von Europa“

Wie konkret gemeinsame Werte und Verpflichtungen in einem Dokument nach dem Vorbild der Erklärung von Messina formuliert werden können, bleibt auch nach dem jüngsten Gipfeltreffen undeutlich. Während derzeit die Stimmung in vielen Ländern auf eine „Renationalisierung“ der Europapolitik hinzudeuten scheint, zieht beispielsweise der belgische Regierungschef Verhofstadt mit seiner föderalen Vision durch Europa und benutzt dabei sogar einen Begriff der vielen Europhilen, selbst dem Luxemburger Jean Claude Juncker, Bauchgrimmen bereitet: „Vereinigte Staaten von Europa.“

Drei Monate nach Annahme der „Erklärung von Berlin“ und nach der Wahl des neuen französischen Staatspräsidenten soll Bundeskanzlerin Merkel das Tempo steigern und im Juni unter deutschem Vorsitz „mögliche künftige Entwicklungen“ hin zu einem Text aufzeigen, der zumindest nach dem Willen des niederländischen Regierungschefs Balkenende nicht die Bezeichnung „Verfassung“ tragen sollte.

Ziele und Fristen

Die Erfahrung vergangener EU-Vertragsreformen lehrt, daß mindestens 18 Monate vergehen, ehe sie ratifiziert werden und in Kraft treten können. Sollte also die Hoffnung bestehen, dem Verfassungstext bis zu den Europawahlen 2009 oder zum Antritt der neuen Europäischen Kommission im November 2009 Rechtsgültigkeit zu verleihen, müßten die Verhandlungen sogar spätestens im Frühjahr 2008 unter slowenischem EU-Vorsitz abgeschlossen sein.

Belgiens Premierminister Verhofstadt träumt von den “Vereinigten Staaten von Europa“

Belgiens Premierminister Verhofstadt träumt von den "Vereinigten Staaten von Europa"

Obgleich der in Brüssel am Freitag vereinbarte Kalender noch mit manchen Fragezeichen versehen ist, folgt das Vorgehen einer klassischen und bewährten Logik: Wer Ziele und Fristen verknüpft, kann damit auch eine Dynamik auslösen: so wie einst bei der Verwirklichung des (weitgehend) schrankenlosen Binnenmarkts bis Ende 1992 durch die „Einheitliche Europäische Akte“ von 1986 oder beim Vertrag von Maastricht (1992), der den Weg zur Währungsunion bis spätestens 1999 wies.

Günstigere Stimmung erzeugen

Mit der Zielsetzung, den Verfassungsprozeß innerhalb der kommenden drei Jahre zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen, ist jedoch jetzt in Brüssel keine spezifische inhaltliche Erwartung verbunden worden. Einig sind sich die Staats- und Regierungschefs, daß ein erweitertes Europa auf der Grundlage des derzeitigen Vertrags von Nizza auf Dauer nicht ausreichend handlungsfähig sein dürfte.

Unstreitig ist auch die von der österreichischen Präsidentschaft aufgegriffene Strategie, durch konkrete Fortschritte auf Basis des jetzigen Vertrags - nicht zuletzt bei Wachstum und Beschäftigung oder der Bewältigung der Migrationsströme - eine günstigere Stimmung in der Öffentlichkeit für das Einigungsprojekt zu erzeugen. Aber inwieweit das neue Regelwerk dem Verfassungsvertrag entsprechen oder vielleicht auch nur Teile davon umfassen sollte, blieb unklar.

Barroso: „Reifungsprozeß“

Dennoch scheinen sich in der einjährigen Zeit des Nachdenkens manche starre Fronten gelöst zu haben. Der von 15 Staaten erfolgreich vollendete Ratifizierungsprozeß soll weitergehen. Trotzdem verkünden auch glühende Verfechter des Verfassungsvertrages in Deutschland und anderswo nicht mehr kategorisch, daß er nicht verändert werden dürfe.

Das Risiko, den Text erst zerreden und anschließend vollkommen zur Disposition stellen zu lassen, scheint aus ihrer Sicht geschrumpft zu sein. Die Blicke scheinen sich auf einen neuen Vertrag zu richten - in der Hoffnung, daß er die Substanz des Verfassungsvertrags umfassen, aber ohne die Gewißheit, daß es so komme werde.

Von einem „Reifungsprozeß“ sprach Kommissionspräsident Barroso. „Wir erleben einen Übergang von der Annahme, daß die Verfassung in der bisherigen Form kommen wird, hin zu der Annahme, daß sie in einer anderen Form kommen wird“, sagte der portugiesische Politiker.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, REUTERS

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