06. Dezember 2007 Der für Justiz und Sicherheit zuständige EU-Kommissar will mit einer Blue Card Hochqualifizierte nach Europa locken und zugleich die illegale Einwanderung verringern. Im F.A.Z.-Gespräch sichert Franco Frattini zu, dass die EU-Mitgliedstaaten auch nach der Einführung der von ihm vorgeschlagenen Blue Card weiter selbst darüber entscheiden können, wie viele Einwanderer sie ins Land lassen. Im Gespräch mit Nikolas Busse, dem F.A.Z.-Korrespondenten in Brüssel, stellt sich Frattini zudem Fragen zur Speicherung von Fluggastdaten zum Zweck der Terrorabwehr, dem Europäischen Haftbefehl, und den Außengrenzen Europas nach dem Wegfall der Grenzkrontrollen in weiteren EU-Staaten.
Herr Vizepräsident, Sie haben jüngst einen Vorschlag für eine europäische "Blue Card" gemacht, mit der hochqualifizierte Fachkräfte nach Europa gebracht werden sollen. Sollte nicht jedes Mitgliedsland der EU selbst entscheiden, wen es auf seinen Arbeitsmarkt lässt?
Etliche, vielleicht sogar alle Mitgliedstaaten brauchen hochqualifizierte Arbeiter und Einwanderer. Die Entscheidung darüber, wie viele Einwanderer gebraucht werden, soll dabei weiter national getroffen werden. Ich habe aber die Einreisebestimmungen auf das Territorium der EU zu harmonisieren. Wenn das nicht geschieht, können Sie zwar tausend Ingenieure nach Deutschland holen, aber die werden Europa nicht attraktiv finden, weil es sehr komplizierte bürokratische Verfahren gibt, die ihnen den Umzug in ein anderes Mitgliedsland verwehren. Das ist genau das Gegenteil von dem, was in den Vereinigten Staaten, Australien oder Kanada geboten wird. Mit der "Blue Card" wird ein indischer Ingenieur, der nach Spanien gekommen ist, nach zwei Jahren eine Arbeit in Frankreich annehmen können, ohne den Visumsantrag und die ganze bürokratische Prozedur wiederholen zu müssen.
In Ländern wie Deutschland sind viele Ingenieure arbeitslos. Wieso sollen wir Fachkräfte aus dem Ausland holen, wenn wir unsere eigenen Akademiker nicht beschäftigen können?
Wenn die deutsche Regierung der Ansicht ist, sie brauche keine Ingenieure, dann werden sie auch nicht ins Land gelassen. Es geht nicht darum, ein Recht zur Einwanderung nach Deutschland zu schaffen. Wenn Deutschland sagt, wir wollen null Hochqualifizierte, dann ist die Entscheidung null.
Aber Sie wollen doch, dass jemand nach zwei Jahren in der Union umziehen kann, also auch nach Deutschland.
Aber nur, wenn er eine Arbeit in Deutschland findet, es eine entsprechende Nachfrage auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt. Mit der "Blue Card" würden Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in einem Dokument zusammengefasst. Sie werden nicht ein Aufenthaltsrecht ohne Arbeit bekommen. Heute treffen Sie Leute auf der Straße, die eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung haben, aber keinen Job. Das wird es nicht mehr geben.
Eine zentrale Zulassungsvoraussetzung soll ein Gehalt in dreifacher Höhe des nationalen Mindestlohnes oder Sozialhilfeniveaus sein. Kann jemand, der die "Blue Card" auf niedrigem Gehaltsniveau, in Ungarn etwa, erhalten hat, dann nach Deutschland weiterziehen?
Dafür haben wir einen besonderen Artikel vorgesehen. Wenn Sie von Ungarn nach Deutschland ziehen wollen, dann müssen Sie eine Bezahlung nach den deutschen Kriterien nachweisen. Sonst wäre die Glaubwürdigkeit der gesamten Richtlinie in Frage gestellt.
Sie sprechen von einer "Blue Card", was Verwandtschaft mit der amerikanischen "Green Card" signalisieren soll. Europa war aber, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, jahrhundertelang ein Kontinent, den Leute verlassen haben. Sind die Europäer kulturell überhaupt bereit für Einwanderung?
Nun, Europa nimmt jedes Jahr fünf Millionen Einwanderer auf. Manche kommen legal, andere illegal, aber immer mehr bleiben. Deshalb müssen wir uns anstrengen, die europäische Mentalität zu verändern. Heute sind wir ein Einwanderungskontinent. Wir müssen aber die Illegalität verringern. Es ist schlicht unmöglich, die illegale Einwanderung mit Patrouillen im Mittelmeer zu unterbinden. Wir sollten da pragmatisch sein.
Ein anderes Projekt, das Sie vorgeschlagen haben, ist die Speicherung von Fluggastdaten zum Zweck der Terrorabwehr. Wird ein Geschäftsmann, der häufig nach Pakistan reist, demnächst die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich ziehen?
Mit den Vereinigten Staaten haben wir ein Abkommen über die Erfassung von Fluggastdaten geschlossen, jetzt ist die Zeit gekommen, uns mit der Sicherheit unserer Bürger zu befassen. In meinem Vorschlag geht es aber nicht darum, Profile von Leuten zu erstellen, etwa von einem Geschäftsmann, der von und nach Pakistan reist. Ich will, dass die Daten von Flugreisen für legitime Ermittlungen zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Die Ermittlungen der Anschläge in Amerika, London und Madrid haben erbracht, dass fast alle Terroristen oder Terrorverdächtige in den zwei, drei Monaten vor und nach der Tat Flugreisen machen. Deshalb sind Informationen über Flüge wichtige ergänzende Hinweise in laufenden Ermittlungen, etwa wenn ein Ticket mit einer Kreditkarte bezahlt wurde, die schon woanders aufgefallen ist. Aber Daten aus Flugreisen alleine reichen nicht aus, um jemanden zu verhaften oder zum Ziel von Ermittlungen zu machen.
Die gespeicherten Daten können aber genauso gut genutzt werden, um Steuerflüchtlinge zu suchen. Wo sind die Grenzen?
Hier gibt es eine klare Festlegung. Die Daten dürfen nur für Ermittlungen genutzt werden, die Terrorismus betreffen oder schwere Verbrechen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person gefährden.
Von Leuten, die in Fähren oder Zügen nach Europa kommen, werden Sie aber keine Daten haben. Anders als Fluggesellschaften speichern die Fähr- oder Bahnbetriebe keine Daten ihrer Kunden. Hier besteht ein großes Schlupfloch für Terroristen.
Das ist eine schwierige Sache. Aber wir gehen Schritt für Schritt vor. Vielleicht werden wir in Zukunft in der Lage sein, auch bei Einreisen mit dem Zug oder der Fähre Daten zu erheben.
Viele Bürger in Europa sind besorgt, weil immer mehr Informationen über sie gespeichert werden, gerade auch von Privatunternehmen. Ist es nicht eigentlich Aufgabe des Staates, die Privatsphäre zu schützen, statt selbst weitere Datenbanken anzulegen?
Nein. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Mich beunruhigt überhaupt nicht, wenn meine Daten den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Mir bereitet viel mehr Sorgen, dass meine Daten für kommerzielle Zwecke genutzt werden, etwa wenn ich Kaufangebote per SMS auf mein Handy bekomme. Wie ist es möglich, dass diese Leute meine Nummer kennen, ohne dass ich damit einverstanden war?
Das setzt voraus, dass man Vertrauen in die Behörden hat. Wie kann ich sicher sein, dass alle beteiligten Staaten vertrauenswürdig sind?
Wenn ich anderen europäischen Bürgern und Mitgliedstaaten nicht vertraue, dann würde ich zugeben, dass wir bei der Erweiterung der EU Fehler gemacht haben. Ich glaube, wir haben aber keine Fehler gemacht, alle Mitgliedstaaten verdienen unser Vertrauen. Wenn man die Polizei oder die Justiz in einem Mitgliedsland in Frage stellt, dann ist der gemeinsame Raum des Rechts und der Sicherheit am Ende.
Aus Rumänien kommen ständig Berichte über Korruption und politische Einflussnahme auf die Justiz, was das Vertrauen in die dortige Rechtsstaatlichkeit durchaus beschädigt.
Da haben Sie recht. Das einzige, was wir hier machen können, ist, die Umsetzung der Gemeinschaftsregeln zu begleiten und zu beobachten. Die Staats- und Regierungschefs haben Rumänien, und auch Bulgarien, einstimmig willkommen geheißen, aber zugleich gesagt, dass wir ihnen weiter helfen.
Welche Möglichkeiten haben Sie überhaupt, auf ein Mitgliedsland Einfluss zu nehmen, wenn es sich nicht an die Regeln hält?
Ich mache ungern Politik, indem ich frage, was wäre wenn. Ich arbeite lieber hart daran, um zu gewährleisten, dass Rumänien alle Anforderungen erfüllt. Und ich muss sagen, Rumänien hat sich völlig verändert, seit ich vor drei Jahren dieses Amt übernommen habe. Damals gab es ein völlig inakzeptables Ausmaß an Korruption, auf niedriger und hoher Ebene. Immerhin trat der Parlamentspräsident zurück, nachdem ich öffentliche Bemerkungen über die Korruption gemacht habe. Sie geben sich Mühe, das müssen wir anerkennen.
Ihr bisher vielleicht größter Erfolg ist der europäische Haftbefehl. Da gab es vor der Einführung viel Sorge vor möglichem Missbrauch. Wie sieht die Praxis aus?
Ich bin sehr zufrieden. Im Jahr 2006 sind mehr als 7000 europäische Haftbefehle ausgestellt worden. Das zeigt, dass die europäischen Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten. Früher hat es im Durchschnitt elf bis 14 Monate gedauert, bis jemand ausgeliefert wurde. Heute geht das in wenigen Wochen. Ich hoffe, dass sehr bald auch der europäische Beweisantrag in Kraft tritt, auf den wir uns politisch verständigt haben. Das wird einem Staatsanwalt erlauben, Beweise in anderen Ländern zu sammeln. Das wird Vernehmungen im Ausland sehr beschleunigen, was bisher sehr lange dauert.
Gegen den Haftbefehl ist eingewandt worden, dass hier Auslieferungen wegen Taten betrieben werden könnten, die nur in einigen Ländern strafbar sind, wie Abtreibung oder Euthanasie. Ist so etwas vorgekommen?
Nein, solche Tatbestände gehören nicht zu den 32 Straftaten, für die der Haftbefehl erlassen werden kann.
Aber es ist doch vorstellbar, dass ein Staatsanwalt Abtreibung als Mord definiert.
Wenn das geschehen sollte, hätten wir ein Problem. Bisher ist das aber nicht vorgekommen.
Den europäischen Beweisantrag führen Sie allerdings manchmal als Beispiel für eine Gesetzgebung niederer Qualität an. Für den Bürger ist das unbefriedigend.
Ja, wir müssen die Einstimmigkeit aufheben, das ist der einzige Weg, um bessere Gesetze zu machen. Wir riskieren, immer beim kleinsten gemeinsamen Nenner zu landen. Deshalb bin ich sehr glücklich über den Reformvertrag. Damit wird es auch Mehrheitsentscheidungen in der Innen- und Rechtspolitik geben.
Wie weit soll die EU auf diesem Feld denn gehen? Können Sie sich ein europäisches bürgerliches Recht vorstellen?
Das ist sehr schwierig. Ich glaube, Europa wird nie ein einheitliches Bürgerliches Gesetzbuch haben. Wir haben große kulturelle und historische Unterschiede in unserer Rechtspflege. Sie können Großbritannien oder Irland, die seit Jahrhunderten ein Common Law haben, kein Bürgerliches Recht aufzwingen. Unsere gemeinsame Zukunft sollte darin bestehen, die Folgen von grenzüberschreitenden Fällen zu harmonisieren. Ich kann mir kein europäisches Scheidungsrecht vorstellen, aber eine Vereinheitlichung der Folgen, wenn binationale Ehen geschieden werden. Das bereiten wir gerade vor.
Am 21. Dezember entfallen die Grenzkontrollen zu neun neuen Mitgliedstaaten. Werden Europas Außengrenzen sicher sein?
Das werden sie sein, sicherlich. Wir haben das erweiterte Schengen-Informationssystem drei Monate lang getestet, und die ersten Ergebnisse sind positiv. Fachleute aus den Mitgliedstaaten haben die Einrichtungen der neuen Schengen-Mitglieder inspiziert. Auch hier gilt: Wir müssen den anderen Mitgliedstaaten vertrauen. Ich muss die Grenze zwischen Polen und der Ukraine als meine italienische Grenze ansehen. Aber ich bin trotzdem dafür, stärkere Polizeikontrollen im Grenzgebiet vorzunehmen, wie das etwa Österreich und Slowenien tun werden. Wir wollen doch nicht unsere innere Sicherheit verringern, weil wir den Schengen-Raum vergrößert haben.
Die Fragen stellte Nikolas Busse
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP