Europäischer Gerichtshof

Bürger können Feinstaub-Aktionsplan erzwingen

Anwohner können künftig bei den Behörden einen Aktionsplan zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub erzwingen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg beispielhaft am Fall eines bayerischen Klägers entschieden.

Lesermeinungen zum Beitrag

25. Juli 2008 15:43

Querulanten, Ökopaxe und der EuGH

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Na prima, jetzt kann jeder gegen die schlechte Luft klagen. Ich sehe schon ganze Heerscharen grüner Ökopaxe und sonstiger Querulanten an die stark befahrenen Durchgangsstraßen ihrer Kommunen ziehen, um sich so die erforderliche Klagebefugnis zu sichern und dann die jeweilige Kommune auf Erstellung eines Aktionsplans zu verklagen. Und wer zahlt für den Unsinn? Wir alle als Steuerzahler - aber ändern wird sich nichts. Denn die Durchgangsstraße wird mit Sicherheit nicht verlegt werden können - raten Sie mal, weshalb: Natürlich wegen ökologischer Bedenken von Querualenten der bereits genannten Couleur, die bei jedem solcher Umgehungsstraßen-Projekte Feldhamster, Fledermäuse oder anderes seltene Getier gesichtet haben, die einer solchen Baumaßnahme angeblich zwingend entgegenstehen. Deshalb gibt die Entscheidung des EuGH lediglich ein Recht auf viel blinden Aktionismus - nicht mehr und nicht weniger. Aber etwas anderes war von diesem Gericht, das berühmt ist für seine merkwürdigen Judikate, auch nicht zu erwarten.

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