11. September 2007 Die EU will die Entwicklung neuer Sicherheitstechnologie zum Schutz vor Terroristen und anderen Straftätern massiv fördern. Am Dienstag wurde in Brüssel ein Forum ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Sicherheitsbehörden und der Industrie besser abzustimmen. Heute ist es fast unmöglich, Sicherheit ohne die Hilfe von Technik zu gewährleisten“, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission Günter Verheugen.
Die EU wird bis 2013 insgesamt 2,135 Milliarden Euro zur Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien zur Verfügung stellen, die den Staaten in Europa weitgehende Überwachungs- und Ermittlungsmöglichkeiten schaffen sollen. Vizepräsident Franco Frattini, der in der Kommission für Inneres und Justiz zuständig ist, sagte, die EU könne hier etwas ermöglichen, was die Mitgliedstaaten nicht alleine leisten könnten.
Anti-Terror-Maßnahmen im Grenzbereich
Die Kommission hat bereits 156 Millionen Euro für 44 Projekte zur Verfügung gestellt. So wird unter anderem die Entwicklung tragbarer Geräte gefördert, mit denen die Produktion von Sprengstoffen oder Rauschgiften in Privathäusern entdeckt werden kann.
Geld gibt es auch für die Entwicklung von optischen Verfahren zur Entdeckung von Sprengsätzen in Großstädten, einer Videoüberwachung zur Feststellung ungewöhnlichen“ Verhaltens in Menschenmengen oder zum Aufspüren von chemischen, biologischen und nuklearen Substanzen auf Großveranstaltungen. Die EU finanziert außerdem ein Forschungsvorhaben, mit dem die Wasserversorgung durch automatische Überwachungssysteme gegen Vergiftung geschützt werden soll.
Verheugen sagte, diese Projekte dürften keine Geheimforschung“ sein, sondern müssten intensiv von einer kritischen europäischen Öffentlichkeit begleitet werden. Wir bewegen uns in Grenzbereichen. Wir werden in der Lage sein, Technologien zu entwickeln, die unsere Gesellschaften fundamental verändern.“ Verheugen hob hervor, dass das neue Forum zur Sicherheitsforschung von der EU unabhängig sei und die beteiligten Unternehmen nicht einmal ihre Kosten erstattet bekämen.
Text: nbu./F.A.Z., 12.09.2007, Nr. 212, Seite 5
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